Mitglieder
Gemeinderat
Der Gemeinderat besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und 12 Gemeinderätinnen und Gemeinderäten. Diese werden alle fünf Jahre durch die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Rietheim-Weilheim gewählt. Der Gemeinderat ist das Hauptorgan der Gemeinde und die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger. Er entscheidet über alle für Rietheim-Weilheim wichtigen Angelegenheiten und legt die Grundsätze der Verwaltung fest, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes dafür zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Aufgaben übertragen hat.
Nachfolgend erhalten Sie kurze Informationen zu den Gemeinderäten.