Sitzungsberichte: Gemeinde Rietheim-Weilheim

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Sitzungsberichte

Gemeinderatssitzung 15.05.2018

Artikel vom 04.06.2018

Top 01 Bürgeranfragen

Seitens der Bürgerschaft wurden keine Fragen gestellt.

TOP 02 Beratung und Beschluss über den Neubau eines Kindergartens im Ortsteil Weilheim
-Vorstellung der verschiedenen Planungsvarianten und Kostenvergleich
- Vorstellung der prognostizierten Kinderzahlen

Architekt Bühler stellte dem Gemeinderat zwei Planungsvarianten für den Kindergarten im Ortsteil Weilheim vor. Dies wäre zum einen die umfassende Sanierung mit Anbau und zum anderen der Neubau des Kindergartens. Die Kosten für den Neubau würden 2.611.950,00 Euro betragen und die Kosten für die Sanierung mit Anbau 2.274.541,00 Euro.

Bürgermeister Jochen Arno sprach sich für den Abriss des Gebäudes mit einem Neubau aus. Hierfür spreche die Chance einer optimalen Aufteilung der Räumlichkeiten, der geringere Flächenverbrauch des vorhandenen Grundstücks sowie die Möglichkeit einer weiteren Aufstockung des Gebäudes und somit eine zusätzliche Erweiterungsoption, um auf steigende Kinderzahlen reagieren zu können. Der Zuschuss für den Abriss und Neubau würde 120.000 Euro betragen und der Zuschuss für die Sanierung mit Anbau 110.000 Euro.
Hauptamtsleiterin Sandra Neubauer stellte dem Gemeinderat die aktuellen Kinderzahlen vor, welche den Bedarf an weiteren Plätzen aufzeigen.

In der anschließenden Diskussion ging es um die Frage nach der Notwendigkeit der geplanten Räumlichkeiten, ob sich ein Neubau bei diesen Mehrkosten lohnt und ob eine weitere Aufstockung baurechtlich in dieser Höhe überhaupt möglich sei.

Im Anschluss an die Diskussion beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, den Neubau des Kindergartens im Ortsteil Weilheim entsprechend der vorhandenen Planung weiter mit den Fachbehörden (KVJS, Brandschutz, Gesundheitsamt,…) abzustimmen und auch die Zuschüsse zu beantragen.

TOP 3 Bürgerentscheid „Interessenbekundungsverfahren für den Neubau einer Sporthalle“
- Festlegung der konkreten Fragestellung
- Festsetzung des Abstimmungstages

Bürgermeister Jochen Arno führte aus, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 25. 04.2018 die Durchführung eines Bürgerentscheides mit der Fragestellung „Sind Sie gegen die Beauftragung der Verwaltung zur Durchführung des Interessenbekundungsverfahrens für den Neubau einer Sporthalle?“ – ergänzt um das Datum des Gemeinderatsbeschlusses vom 28.03.2018 – einstimmig beschlossen hat. Die Fragestellung wurde entsprechend diesem Beschluss konkretisiert und nun sei die ausformulierte Fassung der Fragestellung des Bürgerentscheids zu beschließen.

Hintergrund ist, dass die Gemeinde Eigentümer eines großen Grundstückes ist, welches in Form eines Pacht-/Mietvertrages einem dritten Investor zur Nutzung überlassen werden soll. Der Investor soll auf dem Grundstück eine Sporthalle errichten, die anschließend der Gemeinde und Sportvereinen gegen Entgelt (Pacht/Miete) wiederum zur Nutzung überlassen werden soll. In der Gemeinderatssitzung am 28.03.2018 beschloss der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens.
Zudem müsse gemäß § 41 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 2 KomWG der Tag der Abstimmung durch den Gemeinderat festgelegt werden.

Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss, dass die Abstimmungsfrage für den Bürgerentscheid „Interessenbekundungsverfahren für den Neubau einer Sporthalle“ lautet:
„Sind sie gegen die Beauftragung der Verwaltung zur Durchführung des Interessenbekundungsverfahrens für den Neubau einer Sporthalle wie vom Gemeinderat am 28. März 2018 beschlossen?“
Außerdem wurde beschlossen, dass am 22. Juli 2018 ein Bürgerentscheid zur dieser Fragestellung durchgeführt wird.

TOP 04 Vorberatung zur anstehenden 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
-Tausch Brunnenstubenäcker - Bulzingen Süd II

Bürgermeister Jochen Arno informierte, dass die Umsetzung des Baugebietes Brunnenstubenäcker fraglich sei, da teilweise kein Einvernehmen mit den Grundstückeigentümern möglich war.

Aus diesem Grund erläuterte Herr Lamm von kommunalplan, dass es zwei Möglichkeiten gebe, nach welchen die Gemeinde die Möglichkeit habe die Flächen westlich des Baugebietes Bulzingen Süd I zu entwickeln. Eine Option wäre, dass das Baugebiet Brunenstubenäcker sowie weitere Flächen in diesem Bereich, die nicht zur baureife geführt werden können, durch einen Flächentausch im Flächennutzungsplanverfahren aufgebeben werden und dafür eine Ausweisung der Flächen für Wohnbebauung westlich des Baugebietes Bulzingen Süd I erfolgt. Die zweite Möglichkeit wäre, dass die Gemeinde nach § 13 b des Baugesetzbuches ohne Flächennutzungsplanänderung eine Fläche von 2,8 bis zu 3 ha brutto Baugebiet ausweist. Auch hierfür müsste keine Baulückenerhebung stattfinden.

Der Gemeinderat signalisierte seine Zustimmung dazu, dass die Gemeinde die Weiterentwicklung des Baugebiets Bulzingen Süd II vorerst nach § 13 b Baugesetzbuches für die kommende Sitzung vorbereite und auch ein Flächentausch im Hinblick auf die 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wurde befürwortet.

Top 05 Beratung und Beschluss der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 - 2023

Hauptamtsleiterin Sandra Neubauer berichtete, dass die Amtszeit der Schöffen für die Geschäftsjahre 2014 – 2018 am 31.12.2018 endet.

Aus diesem Grund hat das Landgericht Rottweil die Gemeinde aufgefordert mindestens drei Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 -2023 vorzuschlagen. Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss Rudolf Ackermann, Inge Heizmann, Brigitte Müller, Joachim Preiß und Robert Ulrich in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 – 2023 aufzunehmen und sie dem Landgericht Rottweil sowie dem Amtsgericht Tuttlingen vorzuschlagen.

TOP 06 Bauangelegenheiten

Der Gemeinderat stimmte dem Antrag auf Anbau einer Gaststätte sowie der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (außerhalb des Baufensters) bezüglich einer Hangbefestigung zu.

TOP 07 Bekanntgaben unter anderem von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen sowie Verschiedenes

Bürgermeister Jochen Arno informierte, dass es seitens der Gemeinde keine Bekanntgaben gibt.