Sitzungsberichte: Gemeinde Rietheim-Weilheim

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Sitzungsberichte

Gemeinderatssitzung 22.07.2020

Artikel vom 29.07.2020

TOP 01 Bürgeranfragen

Aus der Bürgerschaft kam erneut der Hinweis, dass der Verbindungsweg zwischen der Bulzinger Straße und der Straße Alter Garten oberhalb des Baugebietes Bulzingen Süd von PKWs befahren werde.

Bürgermeister Jochen Arno informierte, dass aufgrund der Anfrage in der vergangenen Sitzung eine Verkehrsschau stattfindet, die auch schon terminiert ist, um hier eine Lösung, wie dies unterbunden werden kann, zu finden.

TOP 02 Vorstellung des neuen Konzepts über Aufwertungsmaßnahmen zur Kompensation von Eingriffsfolgen; Ausgleichsmaßnahmen zum Baugebiet "Am Bol" im OT Weilheim

Die Aufwertungsmaßnahmen zur Kompensation von Eingriffsfolgen wurden von Frau Kricke vom Büro ö:konzept aus Freiburg vorgestellt. Diese sind in einem Abschlussbericht für das baurechtliche Ökokonto der Gemeinde Rietheim-Weilheim zusammengefasst. Diese Maßnahmen werden alle im Gemeindewald umgesetzt. Die Maßnahmen umfassen im wesentlichen vier Bereiche. Zum einen sei dies ein Alt- und Totholzkonzept, welches die “Stilllegung” von Waldflächen vorsehe. Hierbei werden die Flächen ihrer natürlichen Entwicklung bis zum Zerfall überlassen. Es erfolge keine Waldbewirtschaftung. Pflegeeingriffe seien mit naturschutzfachlicher Zielsetzung in engen Grenzen möglich.

Ein weiterer Bereich seien Waldbestände mit der Zielsetzung Artenschutz. Diese Flächen würden spezieller Pflegemaßnahmen (z.B. Eingriffe ins Kronendach) bedürfen, um geschützte Arten zu erhalten.

Lichte Wäder, die sich durch einen geringen Kronenschluss, eine vielfältige Strauchschicht und einen hohen Strukturreichtum auszeichnen, bilden einen weiteren Bereich.

Auch der Waldrand wird für einen Bereich hinzugezogen. Er bietet Lebensraum für lichtliebende Tier- und Pflanzenarten. An bestimmten Flächen, würden in Teilen des Waldrandes “Buchten” geschaffen, welche je nach Bedarf wiederum mit Sträuchern oder Gräsern bepflanzt werden.

Nach der vorliegenden Planung haben die Aufwertungsmaßnahmen einen Umfang von 1.413.390 Ökopunkten. Für den Ausgleich des Baugebiets "Am Bol" werden nach derzeitigem Stand allerdings nur 848.820 Ökopunkte benötigt.

Weiterhin führte Frau Kricke aus, dass für das Baugebiet „Am Bol“ auch der Ausgleich für den Artenschutz (Rotmilan) und für magere Flachlandmähwiesen erfolgen muss.

Für den Rotmilan muss das Umfeld, auf welchem sich der Rotmilan seine Nahrung sucht auf gemeindeeigenen Flächen aufgewertet werden. Dieser Ausgleich erfolge beispielsweise durch die Extensivierung von Grünlandflächen, welche nur noch zweimal im Jahr gemäht und nur noch reduziert gedüngt werden sowie durch eine gestaffelte Mahd, die mindestens um eine Woche versetzt liegen muss. Eine weitere Maßnahme ist die Beweidung der sogenannten „ Erzbückel“ mit Schafen.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig sowohl dem beigefügten Abschlussbericht zum baurechtlichen Ökokonto der Gemeinde Rietheim-Weilheim als auch dem beigefügten Bericht zum Ausgleich für den Rotmilan und für die magere Flachlandmähwiese zu.

TOP 03 Vorberatung der geplanten 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplans

Zurzeit wird durch die Verwaltungsgemeinschaft die siebte Fortschreibung des Flächennutzungsplans vorbereitet. Die vorgesehene und mögliche weitere Entwicklung von Flächen für Gewerbe und Wohnen in Rietheim-Weilheim wurde von Herrn Lamm vom Büro kommunalPLAN vorgestellt. Die erste Vorberatung im Gemeinderat fand hierzu bereits am 25. April 2018 und in der Bau- und Technikkommission am 02. Juni 2020 statt. Gleichzeitig wurde auch vorgestellt, welche Flächen auf dem Rußberg ausgewiesen werden können und wie die bauliche Entwicklung dort möglich ist. So sollte für die Rußberger Bürger/innen dennoch im Einzelfall die Möglichkeit zur baulichen Entwicklung bei Familiengründungen oder Erweiterungsbedarf der Wohnfläche bestehen. Hierbei wird keine Ausweisung von erschlossenen Bauflächen als Angebotsplanung vorgesehen. Vielmehr sind Neubauvorhaben nur bei Eigenbedarf von Ortsansässigen zulässig und der Gemeinderat entscheide im Einzelfall. Der Kostenaufwand für die planungsrechtliche Aufbereitung eines Bauplatzes trage in solchen Fällen dann der jeweilige Bauherr.

Der Gemeinderat nahm einstimmig den Bericht zur geplanten 7. Fortschreibung des FNPs zustimmend zur Kenntnis. Die vorgestellten Entwicklungsflächen für Rietheim- und Weilheim werden für die weiteren fachlichen Untersuchungen an den Gemeinsamen Ausschuss der VG Tuttlingen weitergegeben. Der vorgestellten Entwicklungsstrategie Rußberg für punktuelle Ausweisung von Bauflächen wurde zugestimmt. Im GA wird die Ergänzung des FNPs Rußberg mit den bereits bebauten Flächen beantragt.

TOP 04 Bebauungsplanverfahren „Am Bol“

- Billigung des Bebauungsplanentwurfs

- Auslegungsbeschluss

Der Bebauungsplan „Am Bol“ wurde von dem Stadtplaner Rüdiger Stehle vorgestellt.

Nachdem der Gemeinderat zuletzt in der Sitzung am 09.06.2018 über den Vorentwurf des Bebauungsplans beraten und den Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB gefasst hatte, stellte Herr Stehle die Stellungnahmen der Behörden vor und die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen. Weiterhin informierte er, dass das Baugebiet gegenüber der Flächenausweisung des Flächennutzungsplans vom östlichen Waldrand abgerückt und unter Beibehaltung der Gesamtfläche von rd. 5,6 ha (Siedlungs- und Verkehrsfläche) im Norden und Westen erweitert wurde. Aufgrund der Abweichung vom Flächennutzungsplan wurde dessen Anpassung erforderlich. Das notwendige Änderungsverfahren steht zwischenzeitlich kurz vor dem Abschluss.

Als weiterer Ablauf sei vorgesehen, dass nach der Zustimmung des Gemeinderates zum Entwurf des Bebauungsplans zeitnah die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung durchgeführt werden soll. Parallel dazu werde der öffentlich-rechtliche Vertrag zur Sicherung der externen Ausgleichsmaßnahmen zwischen Gemeinde und Landratsamt vorbereitet. Soweit durch das Beteiligungsverfahren keine weiteren, wesentlichen Widersprüche und Verfahrensverzögerungen auftreten, könne der Bebauungsplan im Herbst als Satzung beschlossen werden.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der Abwägungsvorlage vom 13.07.2020 vorgegangen werden kann. Der Entwurf des Bebauungsplans nebst örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 13.07.2020 wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfs des Bebauungsplans / der örtlichen Bauvorschriften durchzuführen.

TOP 05 Beratung und Beschluss zur Neufestlegung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2020/2021 entsprechend der Fortschreibung der Gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände

Bürgermeister Jochen Arno informierte darüber, dass die Fortschreibung der Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zwischenzeitlich vorliege. Hierbei werde eine Erhöhung der Sätze um 1,9 Prozent, zunächst für ein Jahr empfohlen. Grundsätzlich sollte über die Elternbeiträge eine Kostendeckung von 20 Prozent angestrebt werden.

Dieses Jahr falle die Erhöhungsempfehlung aufgrund der Corona-Pandemie eher niedriger aus. Die Gemeinde Rietheim-Weilheim habe aber auch bisher bei den Elternbeiträgen für die Betreuung der Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren immer deutlich unter den Empfehlungen der Kirchen und Kommunalen Landesverbände gelegen.

Allerdings sei die Verwaltung sowohl bereits bei der vergangenen Festsetzung der Elternbeiträge als auch jüngst im Rahmen der Haushaltberatungen für 2020 damit beauftragt worden, die Elternbeiträge in diesem Bereich mehr anzupassen. Hintergrund für diese Anpassung sind die großen Investitionen, welche die Gemeinde im Bereich der Kinderbetreuung derzeit tätigt, sprich der 4-gruppige Erweiterungsbau beim evangelischen Kindergarten in Rietheim sowie der Neubau des Kindergartens in Weilheim mit insgesamt rund 5,0 Mio. Euro. Die jetzige vorgeschlagene Anpassung sei die Mitte zwischen dem bisherigen Niveau und den Empfehlungen des Gemeindetages.

Hauptamtsleiterin Sandra Neubauer stellte die Beiträge vor. Bei der Betreuung der Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren betrage die Erhöhung die 1,9 Prozent. Die Erhöhung für die Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren falle aufgrund der Annäherung an die Empfehlungen des Gemeindetages höher aus. Nach der Erhöhung koste bei einem Betreuungsumfang von 45 Stunden der Elternbeitrag für Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren bei einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren in der Familie 537,00 Euro im Monat und somit 2,74 Euro je Stunde. Bisher lag der Monatsbeitrag bei 369.00 Euro. Der Betrag werde mit jedem weiteren Kind unter 18 Jahren in der Familie geringer.

Eine Elternvertreterin wies auf die deutlichen Erhöhungen im Bereich der Kleinkindbetreuung hin und darauf, dass diese Erhöhung gerade in dieser schwierigen Situation mit Kurzarbeit für die Eltern sehr schwer zu verkraften sei. Der Grund für die Erhöhung sei nachvollziehbar, jedoch sollte sie nicht zum September 2020, sondern erst im Januar 2021 erfolgen.

Seitens des Bürgermeisters wurde darauf hingewiesen, dass es schwer sei, einen richtigen Zeitpunkt zu finden.

Einzelne Gemeinderäte wiesen auf die hohen Ausgaben hin, die für die Kinderbetreuung jährlich anfallen und auch darauf, dass dem Stundensatz von 2,74 Euro je Stunde zwei volle Gehälter der Eltern gegenüberstünden. Auch wurde eine Staffelung der Elternbeiträge nach Einkommen der Eltern angesprochen.

Eine Gemeinderätin sprach sie für die Erhöhung jedoch auch erst zum Januar aus.

Kämmerer Jochen Karl wies darauf hin, dass die wesentlichen Erhöhungen im Bereich der Verlängerten Öffnungszeiten sowie der Ganztagesbetreuung für die Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren liegen. Gerade für diesen Bereich seien die Investitionen sowie das Angebot sehr hoch.

Der Gemeinderat beschloss mit einer Gegenstimme die Elternbeiträge in Übereinkunft mit der evangelischen Kirchengemeinde Rietheim gemäß dem Vorschlag der Verwaltung in den Kindergärten in Rietheim und Weilheim zu erheben. Für ein Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren wird zukünftig ein Elternbeitrag für den Regelkindergarten erhoben. Für die Inanspruchnahme der Regelgruppe mit einer wöchentlichen Betreuungszeit von 35 Stunden anstatt 31,25 Stunden wird für das Kindergartenjahr 2020/2021 ein zusätzlicher Beitrag in Höhe von 32,00 Euro erhoben. Dies gilt ebenfalls bei der wöchentlichen Betreuungszeit von 47,5 Stunden anstatt 45 Stunden für die Ganztagesbetreuung von Kindern unter 3 Jahren. Wenn ein Kind zum dritten Mal innerhalb eines Monats zu spät abgeholt wird, erhebt der jeweilige Träger für das Kindergartenjahr 2020/2021 einen Zuschlag in Höhe von 26,00 Euro.

TOP 06 Änderung der Benutzungsordnung und Anpassung der Elternbeiträge für die "verlässliche Grundschule" und die "flexible Nachmittagsbetreuung"

Hauptamtsleiterin Sandra Neubauer informierte, dass bisher die Kinder für die Betreuung im Rahmen der „Verlässliche Grundschule“ und der „flexible Nachmittagsbetreuung“ während eines Schulhalbjahres jederzeit umgemeldet werden konnten. Auch sei derzeit noch eine kurzfristige Buchung für einen Tag möglich. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu zahlreichen und kurzfristigen Ummeldungen. Diese waren in der Verwaltung, aber auch in der Betreuung nicht immer zeitnah umsetzbar. Um innerhalb der Betreuung eine gewisse konstante Zusammensetzung zu erhalten, werde eine Ummeldung jeweils nur zum Schulhalbjahr vorgeschlagen. Zudem würden die Gebühren, welche sich an die derzeitigen Kindergartengebühren anlehnen, angepasst.

Der Gemeinderat beschloss mit einer Enthaltung die jeweiligen Benutzungsordnungen und Elternbeiträge für die „Verlässliche Grundschule“ sowie für die „flexible Nachmittagsbetreuung“.

TOP 07 Evangelischer Kindergarten Rietheim

- Überdachung Eingang und Schlosserarbeiten, 1. Nachtrag

- Vergabe Küche

Herr Waizenegger vom Planungsbüro bautec erläuterte, dass es bei den Schlosserarbeiten für das Bauvorhaben zur Erweiterung des Kindergartens in Rietheim zu einem Nachtrag in Höhe von 4.717,50 €/netto kam. Grund war eine vom Statiker und Prüfstatiker vorgegebene Änderung des Profils beim Fluchtbalkon. Dieser sei auch bereits im Wege einer Eilentscheidung von der Verwaltung so in Auftrag gegeben worden. Außerdem schlägt Herr Waizenegger einen weiteren Nachtrag für den Anbau eines Vordaches vor. Auch hierzu wurde ein entsprechendes Angebot mit eingeholt. Dieses Vordach würde mit 2.985 €/netto zu Buche schlagen. Darüber hinaus stünde die Vergabe der Küchenzeilen für insgesamt 25.308,76 Euro/brutto an.

Nach einer kurzen Diskussion über die Notwendigkeit und Eignung des Vordaches nahm der Gemeinderat von der Eilvergabe zum Nachtrag des Fluchtbalkons nachträglich zustimmend Kenntnis. Mit einer Enthaltung und einer Gegenstimme beschloss er den Nachtrag zum Anbau eines Vordaches in Form einer freitragenden Vordachkonstruktion aus Flachstahl und einem Echtglasdach in Höhe von 2.985 €/netto.

Außerdem wurden die beiden Küchen für den Kindergarten Rietheim an die wirtschaftlichste Bieterin, die Schreinerei Riess aus Tuttlingen in Höhe von 25.308,76 €/brutto einstimmig vergeben.

TOP 08 Bekanntgaben unter anderem von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen sowie Verschiedenes

Die Gestaltung der Außenfassade des Kindergartens in Rietheim wurde von Herrn Waizenegger vom Planungsbüro bautec vorgestellt.

Außerdem informiert Bürgermeister Jochen Arno, dass der Gemeinderat die Verwaltung in der vergangenen nichtöffentlichen Sitzung damit beauftragt habe, eine neues Konzeption zur Gewinnung eines Hausarztes zu erarbeiten.

Aus der Mitte des Gemeinderates wurde die Aufstellung von Hundekotbehältern auf dem Rußberg beantragt.

Weiterhin wurde darauf hingewiesen, dass es sehr gefährlich sei, wenn man aus Richtung Tuttlingen kommt und nach dem Gasthaus Rose links abbiegen möchte.

Bürgermeister Jochen Arno sagte zu, dies bei einer Verkehrsschau in Augenschein zu nehmen.

Außerdem wurde aus der Mitte des Gemeinderates darauf hingewiesen, dass bei der Abzweigung von der B 14 in die Untere Hauptstraße am Ortseingang von Weilheim aus Richtung Tuttlingen Kieselsteine in Richtung der benachbarten Gebäude fallen.