Sitzungsberichte: Gemeinde Rietheim-Weilheim

Direktzum Inhalt springen, zur Suchseite, zum Inhaltsverzeichnis, zur Barrierefreiheitserklärung, eine Barriere melden,

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Rietheim-Weilheim
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user

Sitzungsberichte

Gemeinderatssitzung 19.06.2018

Artikel vom 19.07.2018

Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 19. Juni 2018

Top 01 Bürgeranfragen

Seitens der Bürgerschaft wurden keine Fragen gestellt.

TOP 02 Bebauungsplanverfahren "Am Bol"

- Beratung des Bebauungsplanverfahren-Vorentwurf und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§§ 3 Abs, 1; 4 Abs. 1 Baugesetzbuch)

Bürgermeister Jochen Arno begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Rüdiger Stehle Büro vom Büro kommunalPlan aus Tuttlingen. Dieser stellte dem Gemeinderat die aktuelle Planung vor und ging auch darauf ein, dass sich das Gebiet, welches ursprünglich im Flächennutzungsplan vorgesehen war, nun unter anderem wegen des notwendigen Waldabstandes verschoben habe. Für diese Änderung müsste auch der Flächennutzungsplan geändert werden. Weiterhin ging er darauf ein, dass insbesondere die Entwicklung des Baugebiets „Am Bol“ erfordert einen sehr hohen Umfang an naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen.

In Bezug auf die Gebäudegestaltung werde ein „offener“ Bebauungsplan vorgeschlagen, um die heutzutage gewünschte Bandbreite individueller Gebäudetypen, ohne Vorgaben der Dachgestaltung zu ermöglichen. Unter Berücksichtigung der aktuellen Tendenz zu einer vermehrt zweigeschossigen Bauweise bei Einfamilienhäusern sei im Bebauungsplan durch die Zulässigkeit von zwei Vollgeschossen vorgesehen, jedoch würden die Gebäudehöhen angemessen zu begrenzt (Wandhöhe max. 6,50 m, Firsthöhe max. 8,50 m). Nach der Zustimmung des Gemeinderates zur vorgestellten Planung werde die frühzeitige öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung durchgeführt (Juli / August). Der weitere Verfahrensverlauf hänge insbesondere von den Auflagen des Artenschutzes und des naturschutzrechtlichen Ausgleichs ab.

Anschließend stellt Herr Boenig den weiteren zeitlichen Ablauf vor, welcher im Wesentlichen von der Mitwirkung der Eigentümer abhänge. Die Ausschreibung der baulichen Maßnahmen werde voraussichtlich im kommenden Winter erfolgen, dass im Frühjahr 2019 der Erschließungsbeginn und im Sommer 2020 die Baufeldfreigabe erfolgen könne.

Bürgermeister Jochen Arno und der Gemeinderat sprechen sich in Anbetracht des großen Bedarfs an Eigentums- und Mietwohnungen auch für die Ausweisung von Bauflächen für Mehrfamilienhäuser im verkehrsgünstig gelegen Zufahrtsbereich (Baufeld WA-1) aus anstatt der der vorgesehenen drei Einfamilienhausplätze.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem geänderten Geltungsbereich entsprechend dem zeichnerischen Teil in der Fassung vom 08.06.2018 sowie dem Vorentwurf des Bebauungsplans nebst örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 08.06.2018 wird zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie die Beteiligung der der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.

TOP 3 Beratung und Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans "Hinteres Öschle, 2. Erweiterung„ im Ortsteil Rietheim

Herr Stehle vom Büro kommunalPlan erläuterte, dass die Fa. Container-Marquardt eine weitere Erweiterung im Anschluss an das bestehende Betriebsgelände im Gewerbegebiet „Hinteres Öschle“ auf dem nördlich angrenzenden Grundstück zwischen der B14 und der Bahnlinie mit einer Fläche von 1.360 qm plant. Die erweiterte Betriebsfläche solle als Lagerfläche für Container und für unbelastete Bauschuttaufbereitungen genutzt werden.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die erneute Betriebserweiterung sei ein Bebauungsplan-Verfahren durchzuführen.

Die Kosten des Verfahrens trage der Vorhabenträger.

Nach Einleitung des Bebauungsplan-Verfahrens durch den Gemeinderat am 19.06.2018 werde ein Vorentwurf des Bebauungsplans nebst Umweltbericht und Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz erarbeitet. Daran schließt sich die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (TÖB) an.

Seitens des Bürgermeisters wird vorgeschlagen, im Verfahren eine weitere Feuerwehrzufahrt zu prüfen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens „Hinteres Öschle, 2. Erweiterung“ im Ortsteil Rietheim sowie der örtlichen Bauvorschriften für den im beigefügten Lageplan dargestellten Geltungsbereich.

Top 4 Wahlorganisation für den Bürgerentscheid am 22. Juli 2018

- Bildung des Gemeindewahlausschusses

- Durchführung und Termin einer Informationsveranstaltung

Hauptamtsleiterin Sandra Neubauer berichtete, dass für den kommenden Bürgerentscheid die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses vom dem Gemeinderat gewählt werden müssen. Entgegen der Vorlage werde Bürgermeisterstellvertreter Achim Grüner den Vorsitz übernehmen. Einstimmig folgte der Gemeinderat dem Vorschlag der Verwaltung und wählte den Gemeindewahlausschuss.

Bürgermeister Jochen Arno informierte darüber, dass die Informationsveranstaltung für die Bürgerinnen und Bürger nun am Montag, 09. Juli 2018 stattfinden werde, da am 11. Juli 2018 das Halbfinale der Fußballweltmeisterschaft sei. An der Podiumsdiskussion würde der Bürgermeister Vertreter vom Förderverein sowie von der Initiative für Vernunft teilnehmen.

Der Gemeinderat stimmt mit einer Enthaltung für die Durchführung des Bürgerentscheides am 09. Juli 2018 um 20.00 Uhr.

TOP 5 Gleichbehandlung von Einsatzkräften des DRK und der Feuerwehr - Antrag auf Ausdehnung der Entschädigung auch für DRK-Einsatzkräfte

Hauptamtsleiterin Sandra Neubauer teilte mit, dass anlässlich der Kreisverbandsversammlung des Gemeindetags Baden-Württemberg am 08. März 2018 in Renquishausen angeregt wurde, dass die Mitglieder des jeweiligen DRK-Ortsvereins bei Alarmierungen im Brandfall (B04 – Wohnungsbrand) hinsichtlich der Gewährung einer Einsatzentschädigung nach den Bestimmungen der Feuerwehrentschädigungssatzung gleichbehandelt werden. Bei einem Brandeinsatz seien die DRK-Einsatzkräfte genauso vor Ort und leisten sicherlich eine sehr wertvolle Arbeit.

Der Gemeinderat befürwortete einstimmig diesen Antrag. Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr und des DRK-Ortvereins werden zum 01.07.2018 bei Alarmierung im Brandfall (B04 – Wohnungsbrand) hinsichtlich der Gewährung einer Einsatzentschädigung nach den Bestimmungen der Feuerwehrentschädigungssatzung gleichbehandelt.

TOP 06 Datenschutz und Datensicherheit bei der Gemeindeverwaltung

- Umsetzung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung

Hauptamtsleiterin Sandra Neubauer setzte den Gemeinderat darüber in Kenntnis, dass durch die im Mai in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) von den Kommunen ein Informationssicherheitssystem eingeführt werden müsse. Die Behörde muss künftig dafür Sorge tragen, dass jederzeit für einen Betroffenen, dessen personenbezogene Daten verarbeitet werden, transparent nachgewiesen werden kann, dass seine Daten rechtmäßig verarbeitet werden. Hierzu gehörte auch, dass eine Datenschutzerklärung abgegeben wird.

Verpflichtend für die Gemeinden ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten. Die Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm biete diese Dienstleitung an. Die Kosten für diese externe Dienstleistung belaufen sich im ersten Jahr auf ca. 5.000,- Euro und in den weiteren Jahren auf ca. 1.500 Euro pro Jahr. Da das Rechenzentrum sich am besten mit den bei den Gemeinden eingesetzten IT-Verfahren auskennt sei es zweckmäßig, das Rechenzentrum mit dieser Aufgabe zu beauftragen.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Beauftragung der Kommunalen Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm (KIRU), Herrn Alexander Schnürermit der Wahrnehmung der Aufgabe des Datenschutzbeauftragten zu und nahm von der abgegebenen Datenschutzerklärung Kenntnis.

TOP 7 Beratung und Beschluss zum Bau einer weiteren Fluchttreppe an der Grundschule Rietheim

Bürgermeister Jochen Arno informierte, dass bei einer Brandverhütungsschau festgestellt wurde, dass der zweite Rettungsweg aus dem Musiksaal der Grundschule über den Treppenraum des ersten Rettungsweges zu einem Flur und dann zur Außentreppe führt. Seitens der Verwaltung werde vorgeschlagen, dass durch eine Außentreppe der zweite Rettungsweg sichergestellt werden soll. Auf diese Weise könnte auch der zweite Rettungsweg aus dem Lehrerbereich erfolgen. Er begrüßt Frau Strohmeier vom Architekturbüro Eisele aus Villingen-Schwenningen, die die Planung vorstellte. Aus der Mitte des Gemeinderates wurde gefordert, dass mit dem verantwortlichen Brandschutzbeauftragten geklärt werde, ob es mit Hilfe einer Brandschutzwand nicht möglich sei, die bestehender Fluchttreppe zu nutzen.

Bürgermeister Jochen Arno sagte zu, dass dies geprüft wurde, so dass die Entscheidung vertagt wurde.

TOP 08 Bauangelegenheiten

Der Gemeinderat stimmte dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes im Hinblick auf die Überschreitung Baugrenze und der Firsthöhe für den Wiederaufbau einer Sortierhalle zu. Auch dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich des Abstandes zum Giebel für die Errichtung von Dachaufbauten und des Baus einer Garage außerhalb des Baufensters wurde zugestimmt. Gleichzeitig erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen für Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohnungen und Garagen sowie für den Neubau eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten, Doppelgarage und 2 Stellplätzen.

TOP 09 Bekanntgaben unter anderem von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen sowie Verschiedenes

Bürgermeister Jochen Arno informierte, dass der Haushaltsplan mit Haushaltssatzung 2018 einschließlich der Wasserversorgung von der Rechtsaufsicht genehmigt worden sei. Außerdem habe eine Verkehrsschau stattgefunden, nach welcher ein Parkplatz für Gehbehinderte vor dem Rathaus eingerichtet werde. In der Rußberger Straße werde ab der Kreuzung Schmidten ein eingeschränktes Halteverbot eingerichtet.

Weiterhin führt der Vorsitzende aus, dass die Kriminal- und Unfallstatitstik sehr positiv ausgefallen sei, da die Zahlen rückgängig sind. Bezüglich der Spülbohrung auf den Rußberg berichtete er, dass die erforderliche Aufweitung abgeschlossen sei die Arbeiten somit abgeschlossen warden können.