Sitzungsberichte: Gemeinde Rietheim-Weilheim

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Sitzungsberichte

Gemeinderatssitzung 14.10.2020

Artikel vom 28.10.2020


TOP 01 Bürgeranfragen
Von einer Mitbürgerin wurde darauf hingewiesen, dass auf der Homepage der Gemeinde der Ort der Gemeinderatssitzung falsch angegeben ist, es sei immer noch der Sitzungssaal im Ratahus benannt. Bürgermeister Arno entschuldigte sich hierfür und sagte zu, dass dies künftig geändert werde.

Eine weitere Bürgerin teilte mit, dass es im oberen Bereich von Bulzingen Probleme mit der Wasserversorgung gegeben habe. Sieben Mal schon sei das Wasser ausgefallen und benötige dann lange Zeit bis es wieder klar wurde.

Bürgermeister Arno verwies hier auf den Tagesordnungspunkt 2, bei welchem Herr Rhode von bnNetze aus Freiburg auf dieses Problem sowie dessen Lösung eingehen werde.

TOP 02 Sachstandsbericht zur technischen Betriebsführung unserer Eigenwasserversorgung durch die badenova, Freiburg
Über den aktuellen Stand zur technischen Betriebsführung der Eigenwasserversorgung informierte Herr Rhode von bnNetze aus Freiburg. In seinem Bericht führte Herr Rhode aus, dass trotz der trockenen Jahre die Wasserversorgung für das Gemeindegebiet gesichert sei, es gab bisher zu keiner Zeit irgendwelche Engpässe. Allerdings mussten neben den Quellen häufiger auch die Tiefbrunnen mit zur Wasserversorgung hinzugezogen werden.

Aus seiner Sicht sollte in den kommenden Jahren eine Überprüfung des baulichen Zustandes der Tiefbrunnen durchgeführt werden, um auf der sicheren Seite zu sein. Ebenfalls Handlungsbedarf sah Herr Rhode in den Verlusten bei der Wassermenge mit 24 Prozent im Ortsteil Rietheim und mit 16 Prozent im Ortsteil Weilheim. Im Hinblick auf den Klimawandel sei aber generell noch genügend Wasser vorhanden und auch bezüglich der Wasserqualität gebe es keine Beanstandungen. Weiterhin führte Herr Rhode die bisherigen Maßnahmen für die Wasserversorgung auf, wie beispielsweise die Generalsanierung des Hochbehälter Schmidten, die Sanierung des Hochbehälters Rußberg, der Neubau der Hochbehälter Heuchenbergle, Bulzingen und Weilheim und die Neufassung der Quellen in Bulzingen.

Aus der Mitte des Gemeinderates wurde nach der Ursache für die Ausfälle in der Wasserversorgung für Bulzingen gefragt und ob die Pumpen zu klein seien.

Wassermeister Zepf führte aus, dass die Pumpen ausreichen. Das Problem sei auf einen defekten Frequenzumrichter und einmal auf einen Wasserrohrbruch zurück zu führen.

Weiterhin kam der Hinweis aus dem Gemeinderat, dass der Wasserdruck auf dem Lupbühl wohl sehr gering sei.

Wassermeister Zepf teilte mit, dass es einen vorgeschriebenen Mindestdruck gebe, der eingehalten werde.

Eine anwesende Bürgerin führte aus, dass manche Hauseigentümer auf dem Lupbühl eine private Druckerhöhungsanlage benötigen.

Bürgermeister Jochen Arno bestätigte, dass man dieses Thema bereits seit längerem im Blick habe und nach Lösungswegen suche, wobei dies sicherlich ohne größere Aufwendungen nicht zu bewerkstelligen sei. Herr Rhode sagte ebenfalls zu, dass der Wasserdruck auf dem Lupbühl nochmals eingehend geprüft werde.

Abschließend bedankte sich Bürgermeister Arno bei Herr Rhode und Herr Zepf für den ausführlichen Sachstandbericht und die gute und zuverlässige Arbeit und Betreuung in den vergangenen Jahren.

TOP 03 Bebauungsplanverfahren „Hinteres Öschle – 2. Erweiterung“
- Billigung des Vorentwurfs des Bebauungsplans und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Herr Stehle, Freier Stadtplaner zeigte dem Gemeinderat die Planung der Fa. Container Marquardt für eine zusätzliche Erweiterung im Anschluss an das bestehende Betriebsgelände im Gewerbegebiet „Hinteres Öschle“ auf dem nördlich angrenzenden Grundstück auf. Der Betrieb stoße auf dem Gelände in Weilheim mit den vorhandenen Flächen und Räumlichkeiten an die Grenzen seiner Entwicklungsmöglichkeiten. Einhergehend mit den stetig gestiegenen ökologischen Anforderungen bspw. an die stoffliche Trennung, erfolgt auch eine Differenzierung der Lagerflächen und damit ein insgesamt größerer Bedarf an Flächen und zumindest teilweise überdachten Lagerkapazitäten. Die Erweiterungsfläche umfasst das nördlich an das Betriebsgelände anschließende Grundstück Flst. Nr. 1464/2. Es ermöglicht eine Erweiterung der Betriebsfläche um etwa 1.400 m2. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasse eine Fläche von insgesamt rd. 2.067 m2 einschließlich einer rd. 700 m2 großen Überlagerung des rechtskräftigen Bebauungsplans „Hinteres Öschle – Erweiterung“. Die Erweiterungsfläche soll als Lagerplatz für Container und für unbelastete Bauschuttaufbereitungen genutzt werden. Jedoch schaffe der Bebauungsplan auch die Möglichkeit für eine eventuelle spätere Bebauung mit einer Gewerbe- oder Lagerhalle. Herr Stehle führte aus, dass nach der Zustimmung des Gemeinderates zum Vorentwurf der Bebauungsplanänderung zeitnah die frühzeitige öffentliche Auslegung erfolge und Behördenbeteiligung durchgeführt werde.

Der Gemeinderat billigte einstimmig den Vorentwurf des Bebauungsplans nebst örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 02.10.2020. Außerdem beschloss er einstimmig die Durchführung der frühzeitigen öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

TOP 04 Beratung und Beschluss über die Zustimmung zur Kapitalerhöhung der badenova AG & Co. KG
Kämmerer Jochen Karl erläuterte, dass bei Gründung der badenova AG & Co. KG im Jahr 2001 die Gründungsgesellschafter bereits vorgesehen hatten, dass die Gesellschaft für die Beteiligung weiterer Gesellschafter offen sein solle. In der Folge erweiterte sich die Anzahl der Gesellschafter von ursprünglich sechs auf nunmehr 98. Insbesondere durch das Projekt KOMPAS konnte eine Vielzahl an neuen Kommanditisten gewonnen werden. Im Rahmen des Projektes KOMPAS sei den neuen Gesellschaftern nicht nur die Möglichkeit geboten worden, sich direkt durch den Erwerb von Kommanditanteilen an der badenova AG & Co. KG zu beteiligen. Darüber hinaus konnten auch stille Beteiligungen begründet werden. Hintergrund war, dass nicht genügend Kommanditanteile zur Verfügung standen, um allen Kommunen/Kommanditisten eine ihrer Größe adäquate Beteiligung anzubieten. Die stille Beteiligung konnte im Verhältnis 1:2 (Erwerbspreis Kommanditbeteiligung zu stille Beteiligung) begründet werden.

Seit 2015 hat die Energiekartellbehörde des Landes Baden-Württemberg (EKartB) Ermittlungen gegen die badenova AG & Co. KG aufgenommen, da aus Sicht der EKartB Teile des KOMPAS Projektes nicht zulässig gewesen sein sollten. Das KOMPAS Projekt wurde seinerzeit von vielen Stellen geprüft, beispielsweise vom Innenministerium, der Regierungspräsidien, aber auch vom Steinbeis-Institut und für zulässig erachtet. Im Zuge der Ermittlungen der EKartB konnte eine Einigung zur Beendigung der Verfahren gefunden werden. Ein wesentlicher Punkt der Einigung war die Beendigung aller stillen Gesellschaften. Zwischenzeitlich wurden auch die stille Beteiligungen der Gemeinde Rietheim-Weilheim zum 31.03.2020 gekündigt.

Um den Kommanditisten, die stille Beteiligungen gezeichnet hatten, aber trotzdem in einem adäquaten Umfang an der badenova AG & Co. KG zu beteiligen, soll diesen die Möglichkeit gegeben werden, bis zur Höhe ihrer bisherigen stillen Einlage an einer Kapitalerhöhung teilzunehmen. Insgesamt kann das Eigenkapital also nominal um bis zu 41,881 Mio. EUR erhöht werden. Die Gemeinde Rietheim-Weilheim kann daher bis zu 200.000 EUR in eine Aufstockung ihres Kommanditkapitals investieren. Dies entspreche der Höhe des bisherigen stillen Beteiligungskapitals. Neben der Stärkung der kommunalen Beteiligung soll mit der Erhöhung des Eigenkapitals auch die Kapitalstruktur der badenova AG & Co. KG gestärkt werden. Dies werde sich nachhaltig positiv auf die weitere wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens auswirken.

Aufgrund der Beendigung der stillen Beteiligungen und der Erhöhung des Kommanditkapitals müsse zudem der Gesellschaftsvertrag der badenova AG & Co. KG geändert und auf einen aktuellen Stand gebracht werden.

Für die Gemeinde Rietheim-Weilheim bedeute dies, dass sie für ihre ehemaliges stilles Beteiligungskapital in Höhe von 200.000 EUR weitere Kommanditanteile in Höhe von 200.000 EUR erwerben kann.

Da die Kapitalerhöhung begrenzt auf die ehemaligen Einlagen der stillen Gesellschafter sein soll, sollen die weiteren Gesellschafter nicht von ihrem Recht auf eine entsprechende anteilige Kapitalerhöhung Gebrauch machen. Insofern bedarf es von jedem Gesellschafter, der keine stille Beteiligung an der badenova AG & Co. KG gezeichnet hatte, einer Verzichtserklärung bezüglich seines Aufstockungsrechts.

Ohne Aussprache fasste der Gemeinderat einstimmig folgende Beschlüsse:

  1. Zur Stärkung und zur Ausweitung der engeren kommunalen Zusammenarbeit stimmt der Gemeinderat der Kapitalerhöhung bei der badenova AG & Co.KG um maximal 41.881.000 EUR auf Grundlage dieser Drucksache zu.
  2. Der Gemeinderat stimmt der Aufstockung der Kommanditanteile der Gemeinde Rietheim-Weilheim um 200.000 € zu.
  3. Der Gemeinderat stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der badenova AG & Co. KG zu.
  4. Der Gemeinderat stimmt den im Zuge der Aufstockung der Kapitalerhöhung einzelner Kommanditisten erforderlichen Änderungen des Gesellschafterkreises und der Kapitalanteile in § 4 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der badenova AG & Co. KG, zu.
  5. Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister bzw. seinen Stellvertreter oder anderweitig Bevollmächtigten die zum Vollzug der Beschlussziffer 1, 2,3 und 4 in den Gesellschafterversammlungen der badenova AG & Co. KG erforderlichen Erklärungen abzugeben.

TOP 05 Beratung und Beschluss über den Erlass einer Stellplatzsatzung
Bürgermeister Jochen Arno führte aus, dass sich bei der Entwicklung des privaten Verkehrs in den letzten Jahrzehnten eine deutliche Veränderung ergeben hat. War früher ein privates Fahrzeug je Wohnung üblich, so hat sich zwischenzeitlich die Fahrzeugdichte je Wohneinheit deutlich erhöht. In unserem ländlichen Bereich sei zwar der öffentliche Nahverkehr akzeptabel ausgebaut, dennoch reiche das Angebot nicht aus. Aus diesem Grund ergebe sich die Notwendigkeit von privaten Fahrzeugen, so dass heute mehrere Pkw pro Wohneinheit üblich sind, da im beruflichen wie im privaten Bereich eine erhöhte Flexibilität und Mobilität erwartet wird. Auch seien die außergemeindlichen Zielorte (z.B. Arbeitsstelle) nur mit dem KFZ gut zu erreichen. Zweck der Stellplatzverpflichtung sei es, den von den baulichen Anlagen ausgelösten ruhenden Verkehr außerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen unterzubringen, um die Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs nicht zu gefährden. Bei Baugenehmigungsverfahren in der Vergangenheit zeigte sich der Trend, dass im Zuge der Innenverdichtung vermehrt Häuser mit mehreren Wohneinheiten bzw. Nutzungseinheiten im Innenbereich gebaut werden. Bei solchen Vorhaben wurde in der Vergangenheit seitens des Gemeinderates gefordert, dass die Stellplätze je Wohneinheit erhöht werden, damit die Anwohner nicht in den ruhenden Verkehr ausweichen. Seitens des Baurechtsamtes sei diese Forderung aufgrund der nicht vorhandenen Stellplatzsatzung abgelehnt worden. Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten könne jetzt schon beobachtet werden, dass die gesetzlich vorgegebene Anzahl an Stellplätzen nicht ausreicht und der innerörtliche Verkehr durch die auf der Straße parkenden Fahrzeuge stark beeinträchtigt wird. Auch künftig wünsche die Gemeinde eine Verdichtung und Innenentwicklung der bebauten und unbebauten Grundstücke, gleichzeitig müssten hier die Weichen gestellt werden, dass die notwendigen Stellplätze (2 Stellplätze je Wohneinheit) in ausreichender Zahl ausgewiesen und hergestellt werden. Aus diesem Grunde wurden neben den Straßen mit bestehenden Interessenkollisionen zwischen ruhendem und fließendem Verkehr, auch solche Straßen ausgewählt bei denen bei einer künftigen baulichen Entwicklung mit Engpässen zu rechnen ist und dies verhindert werden soll.

Für neue Wohneinheiten wird daher die Verpflichtung zur Herstellung von notwendigen Stellplätzen abweichend von den Festsetzungen des § 37 Abs.1 LBO gemäß § 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO erhöht. Dabei wird die Erhöhung auf 2 Stellplätze je Wohneinheit festgesetzt.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Stellplatzsatzung.

TOP 06 Sachstandsbericht über die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED
- Bisherige Kosten und Einsparungen

Kämmerer Jochen Karl zeigte auf, dass in die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik bisher rund 151.033,14 Euro in den Jahren 2013 bis 2018 investiert wurden. Diesen Investitionen stehen Einsparungen in Höhe von rund 75.711,14 Euro entgegen. Dies zeige, dass die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik auf jeden Fall rentabel sei.

TOP 07 Beratung und Beschluss über die Vergabe der Stromlieferung in den Jahren 2021 ff.
Die Angebote für die Vergabe der Stromlieferung in den Jahren 2021 ff. wurden von Kämmerer Jochen Karl vorgestellt.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Fa. Firma Energiedienst, Rheinfelden für den Lieferzeitraum vom 01.01.2021 – 31.12.2022 mit der Stromlieferung zu beauftragen.

TOP 08 Beratung und Beschluss zum Beitritt der Gemeinde zum Nachbarschaftshilfeverein "Wir für Sie e.V."
Bürgermeister Jochen Arno berichtete, dass der am 04.04.2017 gegründete Nachbarschaftshilfeverein Rietheim-Weilheim e.V. durch die Mitgliederversammlung am 22.09.2020 zum Ende dieses Jahres wieder aufgelöst wurde. Dies mit dem Ziel, dass alle Mitglieder ab dem neuen Jahr 2021 dem Nachbarschaftshilfeverein "Wir für Sie e.V." beitreten. Dem Nachbarschaftshilfeverein "Wir für Sie e.V." gehören bereits die Gemeinden Durchhausen, Esslingen, Gunningen, Hausen ob Verena, Möhringen, Seitingen-Oberflacht und Talheim an. Mit dem Beitritt gehören kraft Amtes als Beisitzer der Vorstandschaft die Bürgermeister einer jeden Mitgliedsgemeinde an, sodass die Gemeinde Rietheim-Weilheim mit ihrem Beitritt dann auch durch den Bürgermeister in der Vorstandschaft mit vertreten ist.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Beitritt zum Nachbarschaftshilfeverein "Wir für Sie e.V." zum 01.01.2021. Der Bürgermeister wurde ermächtigt, den Beitritt zu veranlassen und die Gemeinde in der Vorstandschaft der Nachbarschaftshilfe "Wir für Sie e.V." zu vertreten.

TOP 09 Bauangelegenheiten
Der Gemeinderat erteilte bei einer Erweiterung/Anbau Wohnraum sein Einvernehmen und erteilte eine Befreiung von der Dachneigung. Dem Anbau einer Terrasse sowie dem Neubau einer Gerätehalle wurde ebenfalls das Einvernehmen erteilt.

TOP 10 Bekanntgaben unter anderem von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen sowie Verschiedenes
Bürgermeister Arno berichtete, dass die Verwaltung am 17.09.2020 ein Gespräch mit den Elternbeiräten wegen der Erhöhung der Elternbeiträge hatte, um damit die ausstehende Anhörung noch nachzuholen. Mit Schreiben vom 20.09.2020 wandten sich die Elternbeiräte an die Verwaltung mit der Bitte dieses an den Gemeinderat weiterzuleiten. In diesem Schreiben wurde der Gemeinderat gebeten, die Erhöhung rückgängig zu machen. Am 23.09.2020 hat dann der Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung mehrheitlich die Auffassung vertreten, es bei der bisherigen Beschlussfassung der Erhöhung der Elternbeiträge zu belassen und keine erneute Beratung zu diesem Thema anzusetzen. Weiterhin führte Bürgermeister Jochen Arno aus, dass bekanntlich der Gemeinde vorgeworfen wurde, dass bisherige Erhöhungen versäumt wurden. Fakt aber sei, dass in der Vergangenheit ganz bewusst auf eine größere Erhöhung der Elternbeiträge verzichtet worden sei. Erst jetzt, durch die gewaltigen neuen Investitionen für den Erweiterungsbau in Rietheim und dem Neubau des Kindergartens in Weilheim mit Kosten in Höhe von insgesamt rund 5,0 Mio. Euro erhielt die Verwaltung vom Gemeinderat den Auftrag, einen Vorschlag zur Erhöhung der Elternbeiträge, vorzulegen. Dabei führte Bürgermeister Jochen Arno aus, dass die Elternbeiträge, den Abmangel an den Kindergärten nur zu einem sehr geringen Teil decken. Mit bisher rund 13 % sei man von den angestrebten 20 % Kostenabdeckung noch weit entfernt gewesen. Auch müsse der Personalschlüssel mit in Betracht gezogen werden, so benötig man z.B. für 10 Kinder im Alter von 1-3 Jahren, 2,85 Stellen und für 25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren, 3,19 Stellen. Die wesentliche Erhöhung betrifft daher auch lediglich den Bereich dieser Krippenkinder im Alter von 1-3 Jahren mit dem deutlich höheren Betreuungsbedarf. Wer hier eine Betreuung mit bis zu 45 Std./Woche beanspruche, müsse für diese Mehrleistung nun auch entsprechend mehr bezahlen, denn schließlich könne dies nicht auf die Allgemeinheit umgelegt werden.

Die Bedarfsumfrage, die nun an insgesamt 197 Kinder bzw. deren Eltern gerichtet wurde, konnte nun auf der Basis der neuen Elternbeiträge erfolgen, sodass sich die Eltern nun auch bereits darauf einstellen konnten. Ein Großteil der Umfrage konnte bereits ausgewertet werden. Das genau Ergebnis der Auswertung soll aber in der Novembersitzung vorgestellt werden. Auf der Basis dieses künftigen Bedarfs müssen dann auch schnellst möglichst die Stellenausschreibungen für die Besetzung der weiteren Betreuungsgruppen erfolgen.

Er betonte dabei abschließend, dass es von der Verwaltung sicherlich nicht in Ordnung war, dass der Elternbeirat im Vorfeld zu den geplanten Erhöhungen nicht angehört worden war, sondern dies erst im Nachhinein erfolgte. Dies werde in Zukunft selbstverständlich beachtet werden, denn schließlich geht es darum, ein gute Miteinander mit dem Elternbeirat zu pflegen, wo es bisher auch noch nie zu Beanstandungen kam.

Bürgermeister Arno teilte weiter mit, dass er wegen der Verlegung der Gasleitung in der Kirchstraße Kontakt mit badenova hatte, da seit Wochen der Feinbelag fehlt. Leider ist dies sehr mühselig, die Firma wieder her zu bekommen, man werde laufend vertröstet.

Des Weiteren informierte er , dass die Schachtsanierung in der Unteren Hauptstraße demnächst von der Firma Storz erledigt werde.