Steuern & Gebühren: Gemeinde Rietheim-Weilheim

Direktzum Inhalt springen, zur Suchseite, zum Inhaltsverzeichnis, zur Barrierefreiheitserklärung, eine Barriere melden,

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Rietheim-Weilheim
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user

Steuern & Gebühren

Der Gemeinde Rietheim-Weilheim

Grundsteuer A             
(für land- und forstwirt -schaftliche Betriebe)
Hebesatz 270 v.H.

Grundsteuer B
(für Grundstücke)
Hebesatz 270 v.H.     

Gewerbesteuer    
Hebesatz 320 v.H.     

Hundesteuer     

  • für den 1. Hund 75,00 €
  • für jeden weiteren Hund 150,00 €       

Wassergebühren     

  • Verbrauchsgebühr pro cbm Frischwasserbezug 2,23 €
    (+ 7% MwSt.)      
  • monatliche Grundgebühr 2,50 €
    (Standardzähler) (+ 7% MwSt.)    

Abwassergebühren     
Verbrauchsgebühr pro cbm Frischwasserbezug 3,70€
Niederschlagswassergebühr pro qm versiegelter Fläche 0,38 €

Abfallgebühren für den Landkreis Tuttlingen

Ab dem 1. Januar 2006 gilt im Landkreis ein neues Gebührensystem für die Müllabfuhr. Die Höhe wird nicht mehr haushalts- sondern grundstücksbezogen ermittelt. Das Landratsamt hat im Internet einen virtuellen Gebührenrechner bereitgestellt, mit dem man per Mausklick für sein jeweiliges Grundstück ermitteln kann, welche Restmüll- bzw. Biomülltonnen in  Frage kommen und welche Sparmöglichkeiten es gibt.

Gebührenrechner
Die Zeiten der Leerungen siehe Abfallkalender!

Landes- bzw. Bundesweite Gebühren:

Passamtsgebühren:         

Personalausweis     

  • unter 24 Jahre (6 Jahre gültig) 22,80 €
  • ab 24 Jahre (10 Jahre gültig) 37,00 €
  • Bedürftige (Nachweis ALG II/Grundsicherung) gebührenfrei

Vorläufiger Personalausweis 
(bis zu 3 Monaten gültig)     

  • 10,00 €

Ändern der Transport-Pin in 6-stellige persönliche PIN bei          
der Ausgabe oder Einschaltung der Online-Ausweisfunktion         
bei der Vollendung des 16. Lebensjahres mit Setzen der          
persönlichen PIN         

  • gebührenfrei 

Nachträglichen Einschalten der Online-Ausweisfunktion         

  • gebührenfrei 

Ausschalten der Online-Ausweisfunktion         

  • gebührenfrei

Ändern der PIN im Bürgeramt (z.B. PIN vergessen)        

  • gebührenfrei     

Ändern der Anschrift bei Umzügen         

  • gebührenfrei

Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall         

  • gebührenfrei

Entsperren der Online-Ausfunktion

  • gebührenfrei

Reisepass:
        
Reisepass mit 32 Seiten:     

  • unter 24 Jahre (6 Jahre gültig) 37,50 €
  • ab 24 Jahre (10 Jahre gültig) 70,00 €

Reisepass mit 48 Seiten:     

  • unter 24 Jahre (6 Jahre gültig) 59,50 €
  • ab 24 Jahre (10 Jahre gültig) 92,00 €

Expressreisepass mit 32 Seiten:     

  • unter 24 Jahre (6 Jahre gültig) 69,50 €
  • ab 24 Jahre (10 Jahre gültig) 102,00 €

Expressreisepass mit 48 Seiten     

  • unter 24 Jahre (6 Jahre gültig) 91,50 € 
  • ab 24 Jahre (10 Jahre gültig) 124,00 €

Vorläufiger Reisepass:     
(Bis zu einem Jahr gültig) 26,00 €

 

Fahrerlaubnis     

  • 5,10 €

Führungszeugnis     

  • 13,00 €      

Gewerbean- , ab- bzw. ummeldung     

  • 5,00 €      

Auszug aus dem Gewerbezentralregister     

  • 13,00 €      

unbegl. Grundbuchauszug     

  • 10,00 €

begl. Grundbuchauszug     

  • 20,00 €

Meldebescheinigung     

  • 5,00 €      

Urkunden aus Personenstandsregistern und begl. Abschriften

  • 20,00 €