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Gemeinde Rietheim-Weilheim

Gemeinderatssitzung am 16.09.2015

Artikel vom 23.09.2015

Um Vergabebeschlüsse, eine Entwicklungssatzung sowie diverse „Bauangelegenheiten“ ist es bei der jüngsten Gemeinderatssitzung im Rietheim-Weilheimer Rathaus gegangen. Über den Ausbau des Feldwegs von der B14 zu einem Aussiedlerhof im Gebiet Schaufelnäcker war in einer früheren Sitzung bereits beraten worden. Die Maßnahme, bei der auch eine Ausweichstelle im Kurvenbereich vorgesehen ist, wurde zusammen mit einem ‚Paket‘ weiterer Straßensanierungsarbeiten (vorwiegend Schachtsanierungen) vergeben - an die Firma J.F. Storz GmbH & Co. KG für insgesamt rund 193.589,- €.

Zum Erlass der Entwicklungssatzung „Bulzingen West“ bzw. der Abstimmung darüber gab Gemeinderätin Wencke Weiser eine Erklärung grundsätzlicher Art ab, die sie ihren Gemeinderatskollegen/innen anschließend auch schriftlich übermittelte. Ihre Stellungnahme bezog sich ausdrücklich auf Bauten und Vorhaben, die bereits errichtet sind und nachträglich vom Gemeinderat genehmigt werden sollen. Bei „Bulzingen West“ handelte es sich um so einen Fall. Dort hatten Eigentümer ohne die erforderliche Genehmigung einzuholen, verschiedene Baumaßnahmen - einen kleineren Gartenhausanbau, ein Gewächshaus, einen Gartenpool und eine Einfriedung – durchgeführt. Zwar auf dem Grundstück bei ihrem Haus, das aber eben teilweise im „Außenbereich“ liegt. Für eine Genehmigung bauliche Maßnahmen dort, ist eine Entwicklungssatzung Voraussetzung. Um die ging es nun in der letzten Sitzung. Die betroffene Fläche liegt innerhalb der Zone III des Wasserschutzgebiets „Faulenbachtal“ und grenzt im Westen unmittelbar an die Zone I für den Schachtbrunnen Bulzingen an. Gemeindrätin Wencke Weiser sprach vom bereits „3. Fall in diesem Jahr“ wo der Gemeinderat „ nachträglich absegnen soll, was bereits gebaut ist“ und stellte - bewusst rhetorisch zugespitzte- Fragen nach Aufgaben und Funktion von Gemeinderäten. Vor allem den Grundsatz der Gleichbehandlung sieht die Juristin dabei verletzt und erklärte ihr Nein zu dieser und etwaiigen künftigen nachträglichen Genehmigungen. Bürgermeister Arno hielt dem entgegen, dass jeder Fall für sich betrachtet werden sollte und Abweichungen von Bauvorschriften jeweils auf dem Hintergrund der individuellen Situation ( Topographie, Umgebung etc.) zu beurteilen sei. Aus den Reihen der Gemeinderäte wurde ebenfalls ein gewisses Unbehagen angesichts nachträglicher Billigung geäußert und auch Verärgerung, dass für die Pflanzung von 6 heimischen Laubbäumen als Ausgleichsmaßnahme gemeindeeigene Fläche, nämlich auf dem Gelände der Kläranlage, zur Verfügung gestellt wird. Dennoch wurde die Entwicklungssatzung Bulzingen West mit 1 Gegenstimme angenommen sowie danach noch der oben genannte Gartenhausanbau genehmigt.

Bei den Bauangelegenheiten wurden Neu- bzw. Umbauten von Einfamilienhäusern und eines Carports genehmigt, bzw. zur Kenntnis genommen. Und auch dem Bau einer landwirtschaftlichen Gerätehalle und eines Kälberstalles beim Aussiedlerhof im Gebiet Schaufelnäcker stimmten die Räte zu.

http://www.rietheim-weilheim.de//rathaus-service/gemeinderat/sitzungsberichte