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Gemeinde Rietheim-Weilheim

Gemeinderatssitzung 30.01.2019

Artikel vom 06.02.2019

TOP 01 Bürgeranfragen

Aus der Bürgerschaft wurde auf die Bedeutung des Schrienerwegles/Kirchgässles für die Bevölkerung hingewiesen. Dieses dürfe deshalb auf keinen Fall aufgegeben werden.

Bürgermeister Jochen Arno erläuterte, dass die Erhaltung des Wegles auch vorgesehen war und ursprünglich Mittel in Höhe von 25.000,00 Euro im Haushalt veranschlagt worden war. Nun habe es sich aber abgezeichnet, dass eine reine Belagserneuerung bei weitem nicht ausreichend wäre. Auch die Stützwände, die Geländer und der Unterbau müssten nun mit überprüft werden, was erst möglich ist, wenn alles frei zugänglich ist. Erst wenn dann alle zu erwartenden Kosten vorliegen, könne eine endgültige Entscheidung über den Erhalt des Wegles getroffen werde. Sollten die Kosten aber im sechsstelligen Bereich liegen, sollte auch über Alternativen nachgedacht werden.

TOP 02 Einbringung und Vorberatung des Haushaltsentwurfs 2019

Kämmerer Jochen Karl stellte den Entwurf für den Haushaltsplan 2019 vor. Nach diesem stünden im Ergebnishaushalt den Erträgen von 11.351.180 Euro Aufwendungen in Höhe von 11.164.380 Euro gegenüber. Im Finanzhaushalt seien Einzahlungen in Höhe von 11.189.780 Euro und Auszahlungen in Höhe von 10.358.460 Euro vorgesehen. Für Investitionen sind in diesem Jahr rund 2,5 Millionen Euro vorgesehen. Ein Großteil der Investitionen gehe in den Bereich der Kinderbetreuung und zwar in den ersten Bauabschnitt beim Neubau des Weilheimer Kindergartens. Für diesen sind insgesamt drei Millionen Euro veranschlagt. Das Projekt wird sich auch noch in das Jahr 2020 ziehen. Während der rund einjährigen Bauzeit sei eine Unterbringung der Kinder im Alten Schulhaus vorgesehen. Die Kosten hierfür sind mit rund 110.000 Euro beziffert.

Parallel würden auch für den Kindergarten in Rietheim zwei Kleinkindgruppen mit 20 Plätzen geschaffen. Hierfür sind 850.000 Euro im Haushalt eingeplant.

Weiterhin stehe die Sanierung der Jahnstraße einschließlich der Erneuerung von Wasser und Kanal an. Die erste Rate liegt laut Kämmerer Jochen Karl bei 510.000 Euro. Die Maßnahme wird sich ebenfalls über zwei Jahre erstrecken.

Für die weitere Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik seien 50.000 Euro, den Erwerb von Grundstücken 75.000 Euro und die Ausstattung der Grundschule mit iPads 17.000 Euro vorgesehen.

Außerdem soll mit diesem Haushalt nunmehr auch eine Angleichung der seit dem Jahre 1980 nicht mehr erhöhten Hebesätze umgesetzt werden. Seit Jahren befasst sich der Gemeinderat mit diesem Thema und nun erhielt die Verwaltung den Auftrag eine adäquate Anpassung einzuplanen. So soll nun der Hebesatz der Gewerbesteuer von 290 auf 320 v. H. und die Grundsteuer B von 240 auf 270 v. H. angehoben werden.

Damit liegt die Gemeinde im Vergleich zu anderen Städten und Gemeinden immer noch im unteren Bereich. So liegt der Durchschnitt vergleichbarer Gemeinden bei der Gewerbesteuer bei 344 v. H. und der Landesdurchschnitt liegt gar bei 366 v.H.

Der hauptsächliche Grund für die Erhöhung sei, dass die Gemeinde bei dem bisherigen niedrigsten Anrechnungssatz viel zu hohe Umlagen zu zahlen habe. Mit der Erhöhung solle deshalb in erster Linie erreicht werden, dass der Gemeinde mehr Gewerbesteuer verbleibt.

Was die Erhöhung der Grundsteuer B anbelangt, so wurde in einer Beispielsrechnung aufgezeigt, dass bei einem normalen Einfamilienhaus eine jährliche Mehrbelastung von ca. 20,00 Euro entsteht.

Im Eigenbetrieb Wasser-, Energie und Breitbandversorgung fließen rund eine Million Euro in den ersten Bauabschnitt der Breitbandversorgung. 100.000 Euro sollen in eine Photovoltaikanlage auf dem Dach der Schule investiert werden. Die Installation einer weiteren Photovoltaikanlage auf der Kläranlage werde derzeit noch geprüft.

Aus dem Gemeinderat gab es Anregung zur Ausstattung der Gemeinde- und Jahnhalle und zur Erweiterung der Ganztagesbetreuung.

TOP 03 Beratung und Beschluss zur Aufhebung der unechten Teilortswahl zur nächsten Gemeinderatswahl am 26. Mai 2019 und zur Änderung der Hauptsatzung

Hauptamtsleiterin Sandra Neubauer ging kurz auf den Ursprung der unechten Teilortswahl im Rahmen der Gemeindereform im Jahr 1975 sowie auf die rechtliche Möglichkeit zu Aufhebung der unechten Teilortswahl ein.

Für die Beibehaltung würde sprechen, dass eine bestimmte räumliche Verteilung der Gemeinderatssitze im Gemeinderat garantiert werde, nämlich 7 Bewerber aus Rietheim und 5 Bewerber aus Weilheim. Zudem wurde durch diese Regelung die Umsetzung der Eingliederungsvereinbarung unterstützt.

Für die Aufhebung der unechten Teilortswahl würde sprechen, dass der Prozess der Integration der Gemeindeteile zu einer gemeinsamen Einheit nach inzwischen 44 Jahren der Eingemeindung abgeschlossen ist und die Entscheidungen des Gemeinderates sachorientiert getroffen werden. Auch würde das Wahlverfahren vereinfacht und es gäbe weniger ungültige Stimmen. Für den Wähler wäre die Wahlfreiheit größer. Die Aufstellung der Wahlvorschläge erfolge freier, da man nicht mehr an die Wohnbezirke gebunden ist und zudem könnten durch eine Änderung des Gesetzes künftig mehr Bewerber auf einem Wahlvorschlag stehen als Gemeinderäte zu wählen sind.

Für die Aufhebung der unechten Teilortswahl wäre eine Änderung der Hauptsatzung notwendig.

Mehrere Gemeinderäte sprachen sich für die Aufhebung der unechten Teilortswahl aus, unter anderem mit der Begründung, dass so seitens des Gemeinderates auch ein Zeichen dafür gesetzt werde, dass man eine Gemeinde ist.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, der Aufhebung der unechten Teilortswahl zuzustimmen und die Hauptsatzung entsprechend zu ändern.

TOP 4 Gemeinderatswahl 2019

- Beratung und Beschluss über die Festlegung der Zahl der Gemeinderäte

Gemäß der Gemeindeordnung wäre es möglich zu beschließen, dass für die Zahl der Gemeinderäte die nächstniedere Gemeindegröße maßgebend ist und entsprechend nur noch zehn Gemeinderäte zu wählen wären.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass eine Bestimmung nach welcher für die Zahl der Gemeinderäte die nächstniedrigere Gemeindegrößengruppe maßgebend ist mit entsprechender Änderung der Hauptsatzung nicht vorgenommen wird.

TOP 05 Wahlorganisation für die Europa- und Kommunalwahlen 2019

- Bildung von Wahlbezirken und Bestimmung von Wahlräumen

- Beratung und Beschluss zur Besetzung des Gemeindewahlausschusses

Bei der kommenden Europa- und Kommunalwahl werden zwei Wahlbezirke gebildet. Der Wahlraum für den Wahlbezirk Rietheim ist im Sitzungssaal des Rathauses und für den Wahlbezirk Weilheim Foyer der Jahnhalle.

Zudem wählte der Gemeinderat einstimmig den Gemeindewahlausschuss mit Vorsitzenden und Stellvertretern.

TOP 06 Bauangelegenheiten

Der Gemeinderat erteilte sein Einvernehmen zum Neubau einer Garage sowie zum Rückbau eines bestehenden Wohnhauses mit Nebengebäude und dem anschließenden Neubau einer Lagerhalle.

TOP 07 Bekanntgaben unter anderem von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen sowie Verschiedenes

Unter diesem Tagesordnungspunkt gab es nichts zu berichten.

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