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Gemeinde Rietheim-Weilheim

Gemeinderatssitzung 23.10.2018

Artikel vom 30.10.2018

Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 23. Oktober 2018

Top 01 40-jähriges Dienstjubiläum Bürgermeister Jochen Arno

Bürgermeisterstellvertreter Achim Grüner überreichte Bürgermeister Jochen Arno zu Beginn der Sitzung die Dankesurkunde des Landes Baden-Württemberg und gratulierte zu seinem 40-jährigen Dienstjubiläum. (Hierzu gibt es einen gesonderten Bericht in diesem Amtsblatt.)

TOP 02 Bürgeranfragen

Seitens der Bürgerschaft wurden kein Anfragen gestellt.

TOP 03 Beratung und Beschluss zur Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Rietheim-Weilheim einschl. Wasser-, Energie- und Breitbandversorgung

Kämmerer Jochen Karl konnte bei diesem Tagesordnungspunkt auf die erfreulichen Zahlen hinweisen. Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt beträgt 3,448 Millionen Euro, sodass der Allgemeinen Rücklage rund 2,483 Millionen Euro zugeführt werden konnten und deren Bestand am 31.12.2017 rund 6,6 Millionen Euro beträgt. Der Gemeindehaushalt ist ab dem Jahr 2017 schuldenfrei. Grund für diese erfreuliche Entwicklung sind in erster Linie die Gewerbesteuereinnahmen, die mit rund 8 Millionen Euro ein Rekordergebnis darstellen. Wobei hier beachtet werden muss, dass eine höhere Steuerkraftsumme auch eine höhere Kreis- und Finanzausgleichsumlage, welche die Gemeinde zu zahlen habe, zur Folge hat.

Auch der Eigenbetrieb Wasser-, Energie- und Breitbandversorgung kann ein Plus verzeichnen. So weist der Feststellungsbeschluss für das Jahr 2017 einen Jahresgewinn in Höhe von 4.519 Euro auf. Zu diesem Gewinn hat unter anderem die Zunahme der Wassermenge in dem vergangenen Jahr beigetragen.

Die Gemeinderäte stimmten jeweils einstimmig dem Beschlussvorschlag zur Feststellung der Jahresrechnung 2017 sowie zur Feststellung des Jahresabschlusses 2017 zu.

TOP 4 Beratung und Beschluss zum Bau einer weiteren Fluchttreppe an der Grundschule Rietheim

Architekt Eisele vom gleichnamigen Büro stellte dem Gemeinderat die Planung eines Brandabschnittes im Treppenhaus im zweiten Obergeschoss, als Alternative zur bestehenden Planung der Fluchttreppe aus dem Musiksaal vor. Hierbei erläuterte er, dass der Vorteil der Fluchttreppe darin liege, dass durch diese auch der Bereich der Lehrerzimmer im ersten Obergeschoss erfasst werde. Der große Vorteil des Brandabschnittes liege darin, dass die Kosten rund 80.000 Euro niedriger seien.

Seitens eines Gemeinderates wurde die zusätzliche Prüfung einer Rutsche anstatt einer Fluchttreppe gefordert. Hier gab es seitens des Architekten Zweifel bezüglich der Genehmigungsfähigkeit.

Mit einer Gegenstimme fasste der Gemeinderat den Beschluss zum Einbau einer feuerhemmenden (F30) Abtrennung des Treppenraumes im zweiten Obergeschoss der Grundschule, sodass ein Flur in diesem ausgebildet wird unter der Voraussetzung der Genehmigung durch das Landratsamt und dem Entfernen der bestehenden Türe in den Flur.

Top 5 Beratung und Beschluss zur Abrechnung von Erschließungsbeiträgen für das Baugebiet "Bulzingen Süd I"

Kämmerer Jochen Karl führte aus, dass die Erschließung bereits am 13. Juli 2007 begonnen hat. Nachdem die Erschließungsarbeiten abgeschlossen sind, ist eine Veranlagung der Beitragspflichtigen der Erschließungsanlage „Bulzingen Süd I“ zu den Erschließungsbeiträgen durchzuführen. Im Vorfeld wurde auf Grundlage von Kostenberechnungen den Grundstückseigentümern die Möglichkeit gegeben, den Erschließungsbeitrag durch Ablösung vorzeitig zu begleichen. Da von der Möglichkeit der vorzeitigen Ablösung nicht alle Grundstückseigentümer Gebrauch gemacht haben, erfolgt jetzt die endgültige Abrechnung der Erschließungsbeiträge. In seinem Vortrag ging der Kämmerer auf die Details zur Abrechnung der Erschließungsbeiträge ein.

Der Gemeinderat fasste einstimmig die Beschlüsse, dass die Erschließungsanlage „Bulzingen Süd I“ mit den genannten Grundstücken das Abrechnungsgebiet bildet, die Erschließungsbeiträge für die Erschließungsanlage „Bulzingen Süd I“ erhoben werden und dem beitragsfähigen Erschließungsaufwand zugestimmt wird.

TOP 6 Beratung und Beschluss zur Abrechnung und Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen für die durchgeführten Ausgleichsmaßnahmen für das Neubaugebiet "Bulzingen Süd I"

Kämmerer Jochen Karl erläuterte, dass im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans „Bulzingen Süd I“ im Ortsteil Rietheim es aufgrund der Vorgaben des Natur- und Landschaftsschutzes notwendig war, auch einen Grünordnungsplan für dieses Neubaugebiet aufzustellen, in welchem der Ausgleich für die zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft dokumentiert wird. Die Ausgleichsmaßnahmen einschließlich Entwicklungspflege für das Neubaugebiet „Bulzingen Süd I“ wurden von 2013 - 2018 durchgeführt. Somit ist die Maßnahme abgeschlossen und eine Veranlagung zu den Kostenerstattungsbeträgen zu veranlassen. Auch hier wurde im Vorfeld den Grundstückseigentümern die Möglichkeit gegeben, den Kostenerstattungsbetrag durch Ablösung vorzeitig zu begleichen. Da von der Möglichkeit der vorzeitigen Ablösung nicht alle Grundstückseigentümer Gebrauch gemacht haben, erfolgt jetzt die endgültige Abrechnung der Kostenerstattungsbeträge. Nachdem die Berechnung ebenfalls ausführlich erläutert wurde, wies der Kämmerer zudem darauf hin, dass die Ablösungssumme höher ausfiel als der nun zu zahlende Kostenerstattungsbeitrag. Ursache hierfür seien günstige Ausschreibungsergebnisse sowie dass einige Bäume nicht gepflanzt worden seien. Die Eigentümer hätten stattdessen die Gärten entsprechend umfangreich auf eigene Kosten bepflanzt.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass die für das Neubaugebiet „Bulzingen Süd“ durchgeführten Ausgleichsmaßnahmen den aufgeführten Grundstücken zugeordnet werden. Der Zeitpunkt der endgültigen Herstellung der durchgeführten Ausgleichsmaßnahme für das Gebiet „Bulzingen Süd I“ wird auf 25.07.2018 festgesetzt. Die Kostenerstattungsbeträge für das Gebiet „Bulzingen Süd I“ werden erhoben. Den erstattungsfähigen Kosten wird zugestimmt.

TOP 07 Beratung und Beschluss für die Vergabe der Stromlieferung in den Jahren 2019 ff.

Kämmerer Jochen Karl teilte mit, dass die Stromlieferung für die Jahre 2019 ff. ausgeschrieben wurde und informierte die Gemeinderäte über das Ausschreibungsergebnis.

Die Gemeinderäte fassten einstimmig den Beschluss, die Stromlieferung für die Jahre 2019/2020 an den günstigsten Bieter, die Firma Energiedienst AG, Rheinfelden auf 2 Jahre gem. Anlage, zu vergeben.

TOP 8 Bauangelegenheiten

Unter diesem Tagesordnungspunkt nahm der Gemeinderat vom Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage und Stellplatz sowie vom Errichten von 4 gleichen Wohnmobil-Carports Kenntnis. Dem Umbau eines Lagergebäudes zu einer Garage sowie dem Neubau eines Autohauses mit Garage erteilte er einstimmig sein Einvernehmen.

TOP 09 Bekanntgaben unter anderem von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen sowie Verschiedenes

Bürgermeister Jochen Arno gab unter diesem Tagesordnungspunkt bekannt, dass zwischenzeitlich ein neuer Bauhofmitarbeiter und auch eine neue Kassenverwalterin eingestellt worden sei, die am 01. Januar bei der Gemeinde beginnen wird.

Seitens einzelner Gemeinderäte gab es Anfragen zur Straßenbeleuchtung, dem Stand der Straße Schmidten sowie den „Wägen“ auf dem Friedhof in Rietheim.

http://www.rietheim-weilheim.de//rathaus-service/gemeinderat/sitzungsberichte