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Gemeinde Rietheim-Weilheim

Gemeinderatssitzung 21. September 2021

Artikel vom 29.09.2021

TOP 01
- Blutspender
- Stadtradeln
Hierüber gibt es gesonderte Bericht in diesem Amtsblatt.

TOP 02 Bürgeranfragen
Seitens der Bürgerschaft gab es die Anfrage, ob es möglich sei, den Parteien Plakatwände anzubieten, auf welchen Sie ihre Wahlwerbung anbringen können. Hierdurch könnte die unschöne Plakatierung entlang der Straßen vermieden werden.
Bürgermeister Jochen Arno gab an, dass dieser Vorschlag aufgenommen und überprüft werde.

TOP 03 Beratung und Beschluss über ein Haftmittelkonzept und über die Ausnahme des Verbotes gem. § 4 Abs.13 der Benutzungsordnung für die Marquardt Halle
Laut der bereits beschlossenen Hallenbenutzungsordnung für die neue Marquardt Halle kann der Gemeinderat eine Ausnahme des generellen Haftmittelverbotes beschließen. Die vom Gemeinderat aufgrund des Antrages der ersten Mannschaft geforderten Kostenübernahmevereinbarung wurden durch die Vorstände der Sporttreibenden Vereine unterzeichnet. Dies regelt, dass der Gemeinde durch die Nutzung des Haftmittels in Verbindung mit dem Haftmittelkonzept keine Kosten entstehen sollen. Dies weder im laufenden Betrieb noch hinsichtlich von zusätzlich erforderlichen Investitionen.
Der Gemeinderat musste sich in der Sitzung nun mit zwei Punkten befassen und zwar mit der Versiegelung des Bodens, welche vom Hersteller bei dem Einsatz von Haftmittel dringend empfohlen wird und mit den Ballfangnetzen. Für die Ballfangnetze gibt es 2 Alternativen eine „starre“ nur seitlich verschiebbare und eine elektrische aufrollbare Lösung. Seitens der Verwaltung wurde die elektrische Lösung dringend empfohlen, da die Netze dann außerhalb des Spielbetriebes komplett aufgerollt sind.

Bürgermeister Jochen Arno schlug in der Sitzung zunächst vor, dass die Vereine die Kosten für das elektrisch aufrollbare Ballfangnetz und die Erstversiegelung übernehmen und die Gemeinde dann die Kosten für die Folgeversiegelungen trägt.

Vertreter der ersten Handballmannschaft und der HSG Rietheim-Weilheim wiesen darauf hin, dass die Versiegelung des Bodens einen Mehrwert für die Halle darstelle unabhängig von der Verwendung von Haftmittel. Damit werde der Reinigungsaufwand insgesamt geringer.

Für die Ballfangnetze gebe es nur Sponsoren für die manuelle Lösung. Diese würden durch Werbung finanziert, die auf den Netzen aufgebracht werde.

Seitens des Gemeinderats wurde daran erinnert, dass die erste Handballmannschaft sowie die Vereine zugesagt haben, dass der Gemeinde keine Kosten durch das Haftmittel entstehen würden.

Auf die Kritik seitens der Handballmannschaft und aus dem Gemeinderat das die Versiegelung des Bodens versäumt worden sei, erinnerte Bürgermeister Jochen Arno daran, dass die Verwendung von Haftmitteln von Anbeginn an ausgeschlossen worden war und die Sporttreibenden Vereine bei der Planung der Halle und auch bei diesem Thema miteinbezogen waren.

In der anschließenden Diskussion wurden unterschiedliche Vorschläge darüber geäußert, an welchen Kosten sich die Gemeinde beteiligen könnte.

Der Gemeinderat fasste schließlich einstimmig folgende Beschlüsse:

1. Die Kosten für das elektrische Ballfangnetz werden von den Sporttreibenden Vereinen übernommen.
2. Das vorgestellte Haftmittelkonzept wird von der Mannschaft durchgeführt.
3. Die Ausnahmegenehmigung wird nach einem Jahr überprüft.
4. Die Kosten für die Erstversiegelung des Bodens sowie des Elektroanschlusses des Ballfangnetzes wird von der Gemeinde übernommen

TOP 04 Beratung und Beschluss über die Neufassung der Feuerwehrsatzung
Die beiden Abteilungsfeuerwehren der Gemeinde Rietheim-Weilheim sollen langfristig über einen noch zu definierenden Zeitraum (voraussichtlich 10 Jahre) zu einer gemeinsamen Feuerwehr zusammenkommen. Hauptamtsleiterin Sandra Neubauer führte aus, dass die Satzung erste Schritte für eine Zusammenführung enthalte. So werde es künftig nur noch eine gemeinsame Jungendfeuerwehr geben. Auch würde es neben den Abteilungskassen eine gemeinsame Kasse geben.

Weiterhin werde die Satzung bezüglich der Durchführung von Hauptversammlungen geändert und zwar, dass diese bei schwerwiegenden Gründen entweder um ein Jahr verschoben oder in digitaler Form abgehalten werden können.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die neue Satzung für eine Freiwillige Feuerwehr mit Abteilungen (Feuerwehrsatzung – FwSabt).

TOP 05 Information zur Ausschreibung des anstehenden Feuerwehrfahrzeuges GW-T
- Beratung und Beschluss zur Ausschreibung
Bürgermeister Jochen Arno berichtete, dass mit dem Kreisbrandmeister bereits alles abgeklärt sei und die Kosten im Haushalt größtenteils eingeplant sind. Bei dem Fahrzeug handle es sich um einen Gerätewagen-Transport. Mit diesem Fahrzeug können z.B. bis zu 6 Rollcontainer transportiert werden, eine klappbare Hebebühne sowie 6 Sitzplätze seien vorhanden.

Darüber dass die Gemeinde einen Zuschuss von 25 % erhalte und somit 150.000 Euro in der mittelfristigen Finanzplanung im Haushalt 2022 eingeplant seien, informierte Kämmerer Jochen Karl.

Kommandant Jürgen Vosseler füget hinzu, dass die Ausschreibung so sei, dass das Fahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 9 Tonnen haben darf, es muss Allrad haben und 6 Sitzplätze. Dies sei ein Fahrzeug, mit dem verschiedene Ausrüstungen transportiert werden können, die z.B. in einem normalen Löschfahrzeug keinen Platz haben.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Ausschreibung des Feuerwehrfahrzeuges GW-T zu.

TOP 6 Beratung und Beschluss über eine Straßenwidmung
Anlässlich der Verleihung der Ehrenbürgerwürde an Herrn Ewald Marquardt hat der Gemeinderat auch beschlossen die Zufahrtsstraße zum Stiftungshaus der privaten Stiftung Ewald Marquardt als Gemeindestraße öffentlich dem Verkehr zu widmen. Zudem hat der Gemeinderat auch den Namen „Ewald-Marquardt-Straße“ für diese Straße vorgesehen.

Hauptamtsleiterin Sandra Neubauer erläuterte kurz die gesetzlichen Bestimmungen bevor der Gemeinderat einstimmig folgendes beschloss:

  1. Der Gemeinderat beschließt für die Zufahrt zum Stiftungshaus der Privaten Stiftung Ewald Marquardt den Straßennamen „Ewald-Marquardt-Straße“.
  2. Die Zufahrtsstraße zum Stiftungshaus wird, wie im als Anlage beigefügten Lagenplan gelb markiert, nach § 5 Straßengesetz dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße (sonstige Straße) gewidmet.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt die Widmung öffentlich bekannt zu machen.


TOP 7 Information über das Ergebnis der Bedarfsumfrage zur Betreuung in den Kindergärten sowie Beratung und Beschluss über die weitere Vorgehensweise

Im Juli erhielten die Eltern von Kindern ab der Geburt bis zum 5,5 Lebensjahr im Gemeindegebiet das der Drucksache beigefügte Umfrageschreiben mit dem dazugehörigen Fragebogen. Hauptamtsleiterin Sandra Neubauer berichtet, dass die eingegangenen Bögen zwischenzeitlich ausgewertet wurden. Gleichzeitig hätten die Kindergartenleitungen die Umfrageergebnisse in die Belegungslisten der beiden Kindergärten eingearbeitet.

Die Umfrage zeigte, dass es vermutlich durch die Pandemie derzeit einen Trend dazu gebe, dass Kinder erst später (ab dem zweiten oder dritten Lebensjahr) in den Kindergarten gebracht werden. Dies führe dazu, dass nun plötzlich wieder ausreichend Platz in den Gruppen vorhanden ist. Auch könne weitestgehend jedem Kind die gewünschte Betreuungsform in der jeweiligen Einrichtung mit dem vorhandenen bzw. mit dem in den neuen Kindergärten geplanten Betreuungsumfang angeboten werden.

Einzig durch die Einführung der verlängerten Öffnungszeiten in Weilheim, könnten nicht alle Nachfragen nach einer Regelgruppe im OT Weilheim abgedeckt werden. Es gebe jedoch noch Eltern, die bei der Umfrage für den Kindergarten „Am Faulenbach“ als zweite Alternative die „Verlängerten Öffnungszeiten“ (Betreuung der Kinder von 6-7 Stunden am Tag) angegeben haben. Auch möchte die Verwaltung gemeinsam mit dem Kindergartenpersonal beim kommenden Elternabend noch Werbung für diese Betreuungsform machen.

Einen Wechsel in Weilheim zu dieser Betreuungsform werde von allen Beteiligten für notwendig erachtet, um auch eine moderne Alternative zur Regelbetreuung anzubieten und vor allen Dingen berufstätigen Eltern entgegen zu kommen. Auch sei es wichtig möglichst ein durchgängiges Angebot vom ersten Lebensjahr bis zum Schulanfang bieten zu können.

Aus der Mitte des Gemeinderates gab es Zustimmung zum Wechsel zur verlängerten Öffnungszeiten mit einer Gruppe für 3-6-jährige Kinder im Kindergarten in Weilheim.

Einstimmig wurden folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Der Gemeinderat nimmt von dem Ergebnis der Bedarfsumfrage zur Betreuung in den Kindergärten Kenntnis.
  2. Die Verwaltung wird ermächtigt mit den Firmen wegen einer Erhöhung der Betreuungsplätze in Verhandlung zu treten.


TOP 08 Beratung und Beschluss über die EDV-Ausstattung des Evangelischen Kindergartens Rietheim
Für die EDV-Ausstattung des Evangelischen Kindergartens in Rietheim seien im Haushaltsplanes 5.000 Euro vorgesehen. Zwischenzeitlich so Hauptamtsleiterin Sandra Neubauer sei insbesondere die Anzahl der benötigten Laptops neu ermittelt. Hier würden zusammen mit dem Neubau 8 Laptops (1 je Gruppe), anstatt 5 benötigt. Hierdurch ergibt sich eine Vergabesumme von 9.479,54 Euro brutto.

Auf entsprechende Nachfrage aus dem Gemeinderat erläuterte Frau Neubauer, dass die Kosten neben den Laptops, die Microsoft-Lizenzen, zwei Festplatten zur Datensicherung und die Installation beinhalten, jedoch keine Wartung.

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Anschaffung von 8 Laptops für den evangelischen Kindergarten in Rietheim mit Datensicherung und Installation für 9.479,54 Euro zu. Den Auftrag erhält die Fa. kel-tech, 78570 Mühlheim.

TOP 09 Bauangelegenheiten
Der Gemeinderat stimmte dem Neubau eines Wohnhauses mit Carport in Bulzingen sowie der Nutzungsänderung für die ehemalige Hausmeisterwohnung zur verlässlichen Grundschule und Nachmittagsbetreuung zu. Diese Nutzungsänderung sei aufgrund eines Brandschutzgutachtens notwendig.

TOP 10 Bekanntgaben unter anderem von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen sowie Verschiedenes

TOP 10.1 Sanierung Bahnunterführung "Dillgarten"
Bürgermeister Arno gab bekannt, dass er nun einen Terminplan wegen der Sanierung der Bahnunterführung „Dillgarten“ erhalten hat und diesen gerne dem Gemeinderat weiterleiten wird. Vorgesehen sei, dass der Baubeginn Anfang 2022 ist. Am 10.06.2022 soll es eine Totalsperrung auf der Bahnstrecke geben, da dort der Brückeneinschub gemacht wird.

TOP 10.2 Fehlendes Schild Rußberg
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde bemängelt, dass das Schild auf dem Rußberg immer noch nicht aufgestellt ist. Dies liegt schon seit längerem in den Hecken.

Bürgermeister Arno gab bekannt, dass das Ingenieurbüro Breinlinger den Auftrag schon länger hat. Er aber gerne nochmals nachfragt, warum dies immer noch nicht gesetzt wurde.

TOP 10.3 Abwassergrube Rußberg
Auch wurde seitens des Gemeinderates gefragt, wann kann die Abwassergrube auf dem Rußberg in Betrieb genommen werde.

Kämmerer Karl teilte mit, dass dies momentan schwer abzuschätzen sei. Die Bauabwicklung verlaufe sehr unbefriedigend. Hier liege es derzeit an der Steuerung, welche eine Lieferzeit von 9-12 Wochen habe.

TOP 10.4 Hydrantenschilder Rußberg
Des Weiteren wurde nachgefragt, wie es mit den Hydranten-Schildern auf dem Rußberg aussieht.

Bürgermeister Arno informierte, dass dies vom Bauhof zusammen mit Wassermeister Zepf gemacht werden müsse.

TOP 10.5 Straßenbeeinträchtigungen durch Baufahrzeuge im Ortsgebiet
Auch wurde von einem Mitglied des Gemeinderates die ungesicherten Baustellen im Ortsgebiet bemängelt. Diese sind sehr gefährlich und meist nicht abgesperrt.

Hauptamtsleiterin Sandra Neubauer berichtete, dass sobald der Verkehrsraum oder der Gehweg in Anspruch genommen wird, von der Baufirma oder den Bauherren eine verkehrsrechtliche Anordnung beantragt werden muss. Leider werde dies nicht immer gemacht.

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