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Gemeinde Rietheim-Weilheim

Gemeinderatssitzung 28. Juli 2021

Artikel vom 09.08.2021


TOP 01 Bürgeranfragen
Seitens der Bürgerschaft wurden keine Anfragen gestellt.

TOP 02 Beratung und Beschluss zur Jahresrechnung 2020 des Kernhaushaltes

Anhand einer Powerpointpräsentation stellte Kämmerer Jochen Karl die Jahresrechnung 2020 vor. Er berichtete von einem durch die Folgen der Corona-Pandemie schwierigem Jahr. Die Erträge brachen zeitweise um bis zu 60 % ein. Dies hatte zur Folge, dass im April 2020 eine Haushaltssperre durch den Gemeinderat erlassen wurde – dies mit dem Hintergrund die Liquidität zu erhalten und die geplanten Investitionen trotzdem am Laufen zu halten.

Das Haushaltsjahr 2020 schließt am Ende, auch aufgrund der Gewerbesteuerkompensationszahlung in Höhe von 1,6 Mio. € mit einem leichten Plus vom rd. 300.000.- € ab.

Auf eines wies Kämmerer Jochen Karl aber kritisch hin; die Höhe der Übertragung von Auszahlungsermächtigungen im Investitionsbereich von rd. 4 Mio. €. Nicht alles davon ist der Haushaltsperre geschuldet, sondern es zeigt, dass die Investitionen nicht abgearbeitet werden. Dies, so der Kämmerer, engt den Spielraum des Gemeinderats für kommende Investitionen ein. Auch BM Arno ergänzte, dass man sich Jahr für Jahr viel zu viel vornimmt, was letztlich dann aufgrund der vielen Anforderungen dann gar nicht abgearbeitet werden kann, dazu fehlen die personellen Ressourcen sowohl in der eigenen Verwaltung als auch bei den Planungsbüros und Dienstleistern.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Jahresrechnung 2020.

TOP 03 Beratung und Beschluss zur Jahresrechnung 2020 des Eigenbetrieb "Wasserversorgung, Energie und Breitband"

Im Detail wurde die Jahresrechnung des Eigenbetriebes Wasserversorgung, Energie und Breitband von Kämmerer Jochen Karl erläutert.

Insbesondere die Entstehung des Jahresverlustes hinsichtlich der Verteilung auf die einzelnen Betriebszweige.

Der Eigenbetrieb schließt das Geschäftsjahr mit einem Verlust von – 167.673,24 ab. Dies resultiert vor allem aus der endgültigen „Abschreibung“ der Kosten aus der Projektierung der Windkraft.

Die verkaufte Wassermenge lag in 2020 auf dem bisherigen Höchststand der Gemeinde mit rd. 140.500 m³.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die vorgetragenen und dargestellten Zahlen des Jahresabschlusses 2020

TOP 04 Zwischenbericht zum Haushalt 2021

Einen Zwischenbericht zum Haushaltsjahr 2021 wurde ebenfalls vom Kämmerer Jochen Karl vorgetragen. Er ging nochmals auf die unsichere Haushaltsplanung fürs Jahr 2021 ein. Man ging damals von einem negativen ordentlichen Gesamtergebnis von -618.659,- € aus.

Aktuell geht die Verwaltung aufgrund von Verbesserungen auf der Ertragsseite von rd. +2,25 Mio. € und einem weiteren planmäßigen Verlauf des Jahres von einem nun positiven Ergebnis in Höhe von rd. 1,331 Mio. € aus.

Kämmerer Jochen Karl merkte an, dass man bis zum Einstieg in die Haushaltsplanung im November dem Gemeinderat erneut berichten wird.

Bürgermeister Arno und der Gemeinderat nahmen die positiven Nachrichten erfreut zur Kenntnis.

TOP 5 Sachstandsbericht sowie Beratung und Beschluss über die Thematik der Anschaffung von Luftfilteranlagen in der Grundschule

Bürgermeister Jochen Arno konnte berichten, dass zwischenzeitlich auf Wunsch des Gemeinderates in einem Klassenzimmer der Rietheimer Grundschule eine Luftfilteranlage provisorisch installiert und nun über mehrere Wochen hinweg getestet werden konnte. Nach Auskunft des Kollegiums wurde der Geräuschpegel zumindest in der Grundstufe als erträglich empfunden.

Bund und Länder sind aktuell nunmehr dabei, die Kriterien, welche solche mobile Luftfilteranlagen erfüllen müssen, um dann auch förderfähig zu sein, zu definieren. Eine endgültige Entscheidung über die konkrete Förderung sowie die Vorgaben wird aktuell aber nicht mehr vor der Sommerpause erwartet. Von Seiten der Kommunalspitzenverbände gibt es aktuell folgende Forderungen:
-eine Förderung soll nur dann erfolgen, wenn nicht wirksam über Fenster gelüftet werden kann, dafür aber egal in welcher Altersstufe. Generell sollte der Fördersatz erhöht werden und bei 80 % liegen
-zusätzlich sollte eine Förderung von CO2 Sensoren für alle Klassenzimmer zur Unterstützung der Fensterlüftung erfolgen.

Generell besteht also die Meinung, dass Luftfilter nur dort eingesetzt werden sollen, wo eine natürliche Lüftung nur erschwert möglich ist, denn die Luftfilter ersetzen in keiner Weise das regelmäßige Lüften durch die Fenster.

Aus Sicht der Verwaltung sollte daher zunächst das konkrete Förderprogramm abgewartet werden, darüber hinaus aber die Verwaltung aber ermächtigt werden, ggf. schnell einen Förderantrag stellen zu können.

Da im Haushalt aktuell keine Mittel für die Anschaffung von Luftfilter eingeplant sind und sich eine Anschaffung auf rund 13.000 € belaufen würde, sollten zunächst die Fördervoraussetzungen noch abgewartet werden. Schlussendlich wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen, die Verwaltung zu ermächtigen, dass bei Vorliegen der Fördervoraussetzung ein Förderantrag für die Anschaffung von Luftfilteranlagen für die Grundschule Rietheim-Weilheim gestellt werden kann.

TOP 6 Beratung und Beschluss zur Neufestlegung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2021/2022 entsprechend der Fortschreibung der Gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände

Auch für das neue Kindergartenjahr 2021/22 wurden von den Vertretern des Gemeindetags, des Städtetags und der Kirchenleitungen, sowie der kirchlichen Fachverbände Baden-Württemberg wieder eine erforderliche Erhöhung der Elternbeiträge empfohlen. Dabei wird an der Einigung festgehalten, einen Kostendeckungsgrad von 20 % für die Elternbeteiligung anzustreben.

Allerdings sollte auch auf die Auswirkungen und Umstände der Corona Pandemie Rücksicht genommen werden. Die Trägervertreter haben sich vor diesem Hintergrund darauf verständigt, eine Erhöhung der Elternbeiträge um pauschal 2,9 % zu empfehlen.

Dieser Empfehlung würde sich nach einer kurzen Anhörung auch der Träger des evangelischen Kindergartens in Rietheim anschließen.

Bei der Anhörung der Elternvertreter wurde hingegen der Wunsch geäußert, lediglich eine Erhöhung um 2 % vorzusehen, zumal die Erhöhung im vergangenen Jahr recht hoch ausgefallen wäre.

Seitens der Verwaltung wurde dabei aber auch geschildert, dass gerade im vergangenen Jahr beanstandet wurde, dass die Elternbeiträge nicht regelmäßig entsprechend den Empfehlungen angepasst wurden, sodass eine Lücke entstanden war, wodurch im vergangenen Jahr nun auch aufgrund der erheblichen Investitionen in die Kinderbetreuung eine Anpassung erfolgte.

Neu ab dem Kindergartenjahr 2021/22 wird allerdings die Umstellung von bisher 12 Monatsraten auf nunmehr 11 Monatsraten, sodass jeweils der Sommermonat August künftig beitragsfrei bleiben wird. Schlussendlich erging mit einer Gegenstimme folgender Beschluss:

1. Die Elternbeiträge werden in Übereinkunft mit der evangelischen Kirchengemeinde Rietheim gemäß den dargestellten Beträgen in den Kindergärten in Rietheim und Weilheim mit 11 Monatsraten erhoben.
2. Wenn ein Kind zum 3. Mal innerhalb eines Monats zu spät abgeholt wird, erhebt der jeweilige Träger für das Kindergartenjahr 2021/22 ein Zuschlag in Höhe von 27 €.

TOP 07 Beratung und Beschluss über die Anpassung der Elternbeiträge für die "verlässliche Grundschule" und die "flexible Nachmittagsbetreuung"

Entsprechend der Empfehlung der Verbände wurde die Anpassung der Elternbeiträge auch hier mit 2,9 % vorgenommen. Hier wurde die Erhöhung einstimmig beschlossen.

TOP 08 Beratung und Beschluss zu weiteren Vergaben/Nachträge für den Neubau des Kindergarten Weilheim
- Hinterlüftete Fassade
- Malerarbeiten
- Schreinerarbeiten
- Fliesenarbeiten
- Küchenausstattung
- Nachtrag Jalousien
- Nachtrag Fensterbauarbeiten
- Nachtrag Zimmerarbeiten
- Nachtrag Pultdach
- Nachtrag Flachdacharbeiten

Bürgermeister Jochen Arno konnte zu diesem Tagesordnungspunkt den zuständigen Architekten für den Neubau des Kindergarten Weilheim, Herrn Architekt Joachim Bühler begrüßen, der die vorgesehenen weiteren Vergaben und Nachträge anschließend im Detail erläuterte.

Zu den Schreinerarbeiten konnte Architekt Joachim Bühler berichten, dass hier zwar insgesamt 3 Angebote eingegangen seien, aber bereits der günstigste Bieter mit Kosten in Höhe von 114.354,24 € mit dann insgesamt 57.254,24 € über der Kostenschätzung liegen würde. Dabei geht es insbesondere um die Innentüren. Hier wurde dasselbe Fabrikat wie im Erweiterungsbau des Kindergartens Rietheim ausgeschrieben, da diese bereits einen integrierten Fingerschutz und auch sonst einen hohen Komfort ausweisen. Aufgrund der Höhe dieses Angebotes empfahl Architekt Bühler die Ausschreibung aufzuheben und einen niedrigeren Standard zu wählen. Diesem Vorschlag zur Aufhebung dieser Ausschreibung wurde durch den Gemeinderat einstimmig entsprochen. Somit wird dieses Gewerk erneut ausgeschrieben.

Die weiteren Vergaben wurden wie folgt einstimmig beschlossen: Die Malerarbeiten gingen an die Firma Maximilian Rombach aus Villingen-Schwenningen im Auftragswert von 32.093,34 €. Diese lagen rund 6.454,65 € unter der Kostenschätzung.

Der Auftrag zum Einbau der Küche ging an das Küchenstudio Schmid aus Spaichingen zum Auftragswert in Höhe von 22.432,00 €. Dieses lag damit 9.568,00 € unter der Kostenschätzung.

Die Fliesenarbeiten gingen in Höhe von 27.383,57 € an die Firma Heizmann Fliesen-Bau GmbH in Tuttlingen. Dieses Angebot lag mit 12.816,43 € unter der Kostenschätzung.

Der Auftrag zum Bau der hinterlüfteten Fassade ging an die Firma Holzbau Leopold GmbH & Co. KG aus Rottweil mit einer Auftragssumme in Höhe von 198.566,26 €. Dieser Auftrag lag mit 16.366,26 € über der Kostenschätzung.

Nach den regulären Vergaben kam Architekt Bühler auf die erforderlichen Nachträge zu sprechen.

Nachtrag Fensterbauarbeiten
Architekt Bühler empfahl beim Gewerk der Fensterbauarbeiten noch einen Nachtrag zu tätigen. Dieser Nachtrag ergäbe sich daraus, dass die Balkontüren nun nicht wie ursprünglich verlangt nach außen hin, also in Fluchtrichtung geöffnet werden müssen, sondern diese nun in den Raum hinein geöffnet werden können. Seitens der ausführenden Firma werde nunmehr gleichzeitig empfohlen die Fußschwellen ebenerdig auf Fußbodenhöhe zu setzen und diese gleichzeitig mit einer integrierten Rinne zu versehen, sodass kein Wasser eindringen könne. Damit wäre gleichzeitig gewährleistet, dass keine Stolperfallen entstehen.

Das Argument, die Balkontüren bzw. die Rahmen ebenerdig zu gestalten war für den Gemeinderat auch nachvollziehbar, wobei zum Teil die Befürchtung geäußert wurde, dass auch diese spezielle Konstruktion mit den Wasserablaufrinnen im Laufe der Zeit verstopft werden könnte und nicht mehr funktionieren würde. Durch den Vorteil, dass bei einer ebenerdigen Öffnung auch die Kleinkinder keine Probleme durch mögliche Stolperfallen hätten, wurde dieser Nachtrag schließlich bei 2 Gegenstimmen, mehrheitlich beschlossen. Insgesamt beläuft sich der Nachtrag der Firma Schüco auf 7.347,54 €.

Nachtrag Jalousien
Architekt Joachim Bühler berichtete weiter, dass ursprünglich die Balkontüre mit Öffnung nach außen geplant waren und damit zunächst keine Jalousie im Bereich der Türen geplant waren, diese hätten dann von innen her beschattet werden müssen.

Dadurch aber, dass die Balkontüren nunmehr nach innen geöffnet werden, können nunmehr auch Jalousien im Bereich der Balkontüren selbst angebracht werden, also so wie im gesamten Bereich aller Fenster. Im Falle eines Stromausfalles lassen sich diese Jalousien allerdings zusätzlich mit einer Kurbel öffnen. Durch diese zusätzlichen Jalousien im Bereich aller Balkontüren, mit zusätzlicher manueller Bedienungsmöglichkeit, ergibt einen Nachtrag bei den Jalousien in Höhe von 9.422,42 € der nach einer längeren Diskussion schließlich auch mehrheitlich mit einer Enthaltung und einer Gegenstimme noch so beschlossen wurde.

Die weiteren vorgestellten Nachträge im Bereich der Zimmererarbeiten, des Pultdaches sowie des Flachdachs hingegen wurden vom Gemeinderat so nicht akzeptiert.

Nachtrag Flachdacharbeiten
Zum Nachtrag Flachdacharbeiten führte Architekt Bühler aus, dass die ausgeschriebene Gefälledämmung aktuell erst Ende Oktober lieferbar sei, sodass die ursprünglich geplante Dämmung aus Polystyrol nunmehr doch eine PU Dämmung ersetzt werden müsste, die aktuell noch lieferbar wäre. Die PU Dämmung wäre allerdings teurer, sodass sich hier der Nachtrag auf 2.302,65 € belaufen würde. Von Seiten des Gemeinderates konnte dieser Nachtrag nicht nachvollzogen werden, zumal der Auftrag dafür bereits im Oktober des vergangenen Jahres vergeben worden war. Die Gemeinde treffe daher kein Verschulden, wenn seitens der Handwerker das Material nicht rechtzeitig bestellt wurde. Architekt Bühler verwies darauf, dass es aktuell auf vielen Baustellen zu ähnlichen Problemen käme, da das Material überall zur Mangelware geworden sei, häufig seien die Handwerker auch nicht in der Lage, so viel Material auf Lager zu legen. Dafür wären die Lagerkapazitäten häufig nicht ausreichend. Dennoch war sich der Gemeinderat darin einig, dass diese Mehrkosten nicht durch die Gemeinde zu tragen sind. Es wäre Aufgabe des Architekten hier für Klarheit zu sorgen.

In ähnlicher Weise erfolgte auch die Diskussion zu den Nachträgen im Bereich der Zimmerarbeiten.

Architekt Bühler wurde daher aufgefordert, für die Gemeinde einen akzeptablen Lösungsvorschlag in Abstimmung mit den Dienstleistern bzw. Handwerkern einzubringen.

Auch bei der Vorstellung des Bauzeitenplans bei dem sich aktuell die Fertigstellung erneut in das Frühjahr 2022 hinein verzögert, wurde vom Gemeinderat so nicht akzeptiert, zumal auch bei diesem Bauzeitenplan noch nicht alles in trockenen Tüchern wäre. Architekt Bühler wurde daher aufgefordert, den Bauzeitenplan mit den Handwerkern nochmals abzustimmen und auf eine schnellstmögliche Fertigstellung aller Gewerke zu drängen.

TOP 09 Bauangelegenheiten

Seitens des Gemeinderates wurde sowohl dem Neubau eines Carports in der Mozartstraße 14 als auch der Errichtung einer Dachgaube, sowie der Errichtung einer Pergola auf einer Dachterrasse in der Jahnstraße 34 die Zustimmung erteilt.

TOP 10 Bekanntgaben unter anderem von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen sowie Verschiedenes

10.1 Spendenaktion für Hochwasser
Hier konnte Bürgermeister Jochen Arno berichten, dass in der Bürgermeisterrunde über eine Spendenaktion für die Hochwasseropfer gesprochen wurde, welche der Städte- und Gemeindebund zusammen mit dem Deutschen Roten Kreuz in die Wege geleitet hat. Dabei wurde vorgeschlagen, dass die Gemeinden je Einwohner 1 € spenden sollten. Entsprechend wurde auch durch den Gemeinderat Rietheim-Weilheim beschlossen, 3.000 € an die Hochwasseropfer zu spenden.

10.2 Faulenbachrenaturierung im vereinfachten Flurbereinigungsverfahren
Hierzu konnte Bürgermeister Arme berichten, dass wegen dem vorgesehenen 3. Bauabschnitt der Faulenbachrenaturierung zwischenzeitlich die Gespräche mit den Grundstückseigentümer stattgefunden hätten. Größtenteils gebe es hier schon die Zustimmungen von Grundstückseigentümern, aber gleichzeitig bestehe auch noch Klärungsbedarf insbesondere zu der künftigen Planung. Deshalb wurde nunmehr von seitens des Vermessungsamtes vorgeschlagen, dieses Projekt zur Durchführung des vereinfachten Flurbereinigungsverfahren nochmals um ein Jahr zurückzustellen, um die offenen Fragen noch klären zu können. Näheres dazu soll in der Oktober Sitzung des Gemeinderates vorgestellt werden. Gleichzeitig stimmte der Gemeinderat dabei zu, einen Planentwurf der vorgesehenen künftigen Faulenbachrenaturierung zu erstellen.

10.3 Ortsumfahrung der B14
Zum Thema der Planung der Ortsumfahrung Rietheim-Weilheim konnte Bürgermeister Jochen Arno berichten, dass er diesbezüglich die Regierungspräsidentin Frau Bärbel Schäfer angeschrieben habe. Bekanntlich sei der Gemeinde Rietheim-Weilheim ursprünglich zugesichert worden, dass mit der Planung der Ortsumfahrung der B 14 im 1. Halbjahr 2021 begonnen werde um die Leistungsphase 1 in Angriff zu nehmen.

Zwischenzeitlich habe er auf sein Schreiben eine Rückantwort erhalten. Hiernach wurde von der Regierungspräsidentin nunmehr zugesichert, dass die Planung Ende des Jahres 2021 bzw. spätestens im Frühjahr 2022 angegangen werde. Die Verzögerung habe sich daraus ergeben, als dass die ausgeschriebene Planstelle bislang nicht besetzt werden konnte. Diese könne aber nun in den nächsten Tagen besetzt werden, sodass der Planungsbeginn nunmehr bald möglich wäre.

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