Sitzungsberichte: Gemeinde Rietheim-Weilheim

Direktzum Inhalt springen, zur Suchseite, zum Inhaltsverzeichnis, zur Barrierefreiheitserklärung, eine Barriere melden,

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Rietheim-Weilheim
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user

Sitzungsberichte

Gemeinderatssitzung 19.09.2018

Artikel vom 27.09.2018

Top 01 Bürgeranfragen

Seitens eines Bürgers wurde bezüglich der noch ausstehenden Asphaltierung der Stellen, welche durch Wasserrohrbrüche entstanden sind, im Ortsteil Weilheim nachgefragt. Bürgermeister Jochen Arno informierte, dass vorgesehen sei, diese noch ausstehenden Arbeiten im Oktober zusammen mit der Asphaltierung der Schloßstraße durchzuführen.

TOP 02 Beratung und Beschluss über eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses "Südlicher Landkreis Tuttlingen"

Am 11. Oktober 2017 ist die neue Gutachterausschussverordnung in Kraft getreten. Nach dieser ist zur Aufgabenerfüllung eine ausreichende Zahl von rund 1.000 Kauffällen im Jahr vorgesehen. Da eine einzelne Gemeinde in unserer Größenordnung weit von dieser Zahl an Kauffällen entfernt ist, ist es naheliegend, sich mit anderen Städten und Gemeinden im Landkreis zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses zusammenzuschließen. Seitens der Stadt Tuttlingen wurde der Gemeinde Rietheim-Weilheim die Teilnahme an einem gemeinsamen Gutachterausschuss „Südlicher Landkreis Tuttlingen“ mit den Gemeinden Bärenthal, Buchheim, Emmingen-Liptingen, Fridingen, Geisingen, Immendingen, Irndorf, Kolbingen, Mühlheim, Neuhausen ob Eck, Renquishausen, Seitingen-Oberflacht und Wurmlingen angeboten. Die Anzahl der Gutachter der Gemeinden in dem Ausschuss hängt von der jeweiligen Gemeindegröße ab. Seitens der Stadt Tuttlingen ist geplant, eine Geschäftsstelle für den Gutachterausschuss einzurichten. Schon jetzt arbeitet die Gemeinde mit der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses der Stadt Tuttlingen sehr gut zusammen.

Einige Gemeinderäte bemängelten die nicht zu beziffernden Kosten. Da die Gemeinde sich jedoch künftig mit anderen Kommunen zusammenschließen muss, stimmten sie dem Vorschlag schließlich zu.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass die Gemeinde Rietheim-Weilheim das Angebot der Stadt Tuttlingen über die Bildung eines Gutachterausschusses „Südlicher Landkreis Tuttlingen“ annimmt und der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses „Südlicher Landkreis Tuttlingen“ abgeschlossen wird.

TOP 3 Beratung und Beschluss über die Verlängerung der Amtszeit des Gutachterausschusses

Die Amtszeit der Gutachter des Gutachterausschusses von Rietheim-Weilheim endete mit Ablauf des 01. Oktober 2018. Da die Zusammenlegung des Gutachterausschusses mit weiteren Städten und Gemeinden zu einem gemeinsamen Ausschuss „Südlicher Landkreis Tuttlingen“ zum 01.01.2019 ansteht, beschloss der Gemeinderat einstimmig aus Gründen der Flexibilität und Praktikabilität, zunächst keine neuen Gutachter auf die Dauer von 4 Jahren zu bestellen, sondern die Amtszeit der bisherigen Gutachter des Gutachterausschusses bis einschließlich 30. Juni 2019 zu verlängern.

Top 4 Beratung und Beschluss über die Einführung von 30er-Zonen auf der Gemarkung Rietheim-Weilheim

Bereits in der vergangenen Gemeinderatssitzung wurde die Einführung von 30er-Zonen auf der Gemarkung Rietheim-Weilheim vorgestellt und diskutiert. Durch einen Aufruf im Amtsblatt wurden die Bevölkerung eingeladen, sich zu diesem Thema zu äußern. Die wenigen eingegangen Rückmeldungen waren für die Einrichtung der 30er Zone. Auch wurde zwischenzeitlich das Beschilderungskonzept im Hinblick auf eine Reduzierung der Kosten gemeinsam mit dem Ingenieurbüro Breinlinger und der Straßenverkehrsbehörde überarbeitet. Dabei wurden die reinen Materialkosten von rund 34.000 Euro auf 18.000 Euro reduziert. Innerhalb des Gemeinderats gab es unterschiedliche Standpunkte bezüglich der 30er-Zonen, die auch in der Sitzung vorgebracht wurden. Die Gemeinderäte berichteten, dass zahlreiche Bürger, die gegen die Einführung der 30er-Zone waren an sie herangetreten waren.

Mit 7 Nein-Stimmen und 5 Ja-Stimmen lehnte der Gemeinderat schließlich die flächendeckende Einführung von 30er-Zonen ab.

Die Verwaltung wurde aber gleichzeitig beauftragt für die im November anstehende Klausurtagung, dieses Thema nochmals aufzubereiten und zu ermitteln, in welchen Straßen effektiv, also nachgewiesenermaßen häufig zu schnell gefahren wird. Speziell für solche Straßen sollen dann Geschwindigkeitsbeschränkungen beschlossen werden. Hierzu soll vor allem die Auswertungen der gemeindlichen Geschwindigkeitsmessanlage herangezogen werden.

TOP 5 Beratung und Beschluss über das Umweltförderprogramm

- Förderung von Photovoltaikanlagen und Regenwasserzisternen

Bereits im Zuge der Haushaltsplanung für 2018 wurde ein Betrag in Höhe von 5.000 € für ein Umweltförderprogramm bereitgestellt. Dieses Umweltförderprogramm 2018 soll der Förderung zur Neuinstallation von Photovoltaikanlagen sowie von Regenwasserzisternen dienen. Die Bürger können dann im Laufe des Jahres 2018 auf die Förderung zugreifen. Um die Förderung zu beantragen wird ein Förderantrag im Gemeindeblatt sowie auf der Homepage der Gemeinde zur Verfügung gestellt. Nach Ende des Haushaltsjahres 2018 wird das Programm ausgewertet und die Ergebnisse (Anzahl der Förderungen, Investitionsvolumen, Energieeinsparung und CO2-Reduzierung) in den Medien bekanntgegeben. Die genauen Fördervoraussetzungen werden in einem gesonderten Presseartikel im kommenden Amtsblatt bekannt gegeben.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig den Förderbedingungen des kommunalen Umweltförderprogrammes Förderung von Photovoltaikanlagen und Regenwasserzisternen zu sowie der Möglichkeit Anträge in diesem Jahr zu stellen und dann im kommenden Jahr umzusetzen.

TOP 06 Bauangelegenheiten

Unter diesem Tagesordnungspunkt erteilte der Gemeinderat dem Neubau eines Carports sein Einvernehmen.

TOP 07 Bekanntgaben unter anderem von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen sowie Verschiedenes

Bürgermeister Jochen Arno gab unter diesem Tagesordnungspunkt bekannt, dass die Stelle des Kassenverwalters sowie des Bauhofmitarbeiters zwischenzeitlich wiederbesetzt werden konnten.

Bezüglich des Interessenbekundungsverfahrens informierte er darüber, dass die Anwaltskanzlei umgehend nach dem Bürgerentscheid den Auftrag zur Umsetzung des Verfahrens erhalten habe und die Planung durch das Architekturbüro derzeit fertiggestellt werde. Ende September bzw. Anfang Oktober könnte die Ausschreibung erfolgen.

Weiterhin berichtet er, dass die Schloßstraße in der ersten Oktoberwoche bei entsprechender Witterung die Asphaltdeckschicht erhalte und dann die Straße ab dem 08. Oktober 2018 für den Verkehr wieder freigegeben werden könnte.

Bezüglich der Straße Schmidten teilt er mit, dass auch hier die Arbeiten gut voran gehen und der zweite Bauabschnitt nach der Fertigstellung der Schloßstraße angegangen werden könne.

Der Hochbehälter Rußberg werde Mitte Oktober in Betrieb genommen.