Sitzungsberichte: Gemeinde Rietheim-Weilheim

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Sitzungsberichte

Konstituierende Gemeinderatssitzung 24.07.2019

Artikel vom 22.08.2019

Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 24. Juli 2019

Top 01 Bürgeranfragen

Aus der Mitte der Bürgerschaft kamen keine Anfragen.

TOP 02 Gemeinderatswahl 2019

- Bekanntmachung des Wahlprüfungsbescheides

- Feststellung eventueller Hinderungsgründe

Bürgermeister Jochen Arno informierte darüber, dass laut Bescheid des Landratsamtes die am 26. Mai 2019 durchgeführte Wahl der Gemeinderäte der Gemeinde Rietheim-Weilheim für gültig erklärt worden ist. Einsprüche gegen die Wahl seien bis zum Ablauf der Einspruchsfrist nicht eingegangen.

Weiterhin teilte er mit, dass seitens der gewählten Gemeinderäte keine Hinderungsgründe für den Eintritt in den Gemeinderat bekannt gemacht wurden und der Verwaltung auch sonst keine bekannt seien.

Der Gemeinderat stellte einstimmig fest, dass für den Eintritt in den Gemeinderat der Gemeinde Rietheim-Weilheim bei keiner der am 26. Mai 2019 gewählten Personen Hinderungsgründe im Sinne von § 29 GemO vorliegen.

TOP 03 Verabschiedung der ausscheidenden Mitglieder des Gemeinderates

Marco Müller, Jens Merz, Tobias Bacher und Ingo Martin haben bei der Gemeinderatswahl im Mai nicht mehr kandidiert, so dass nun deren Verabschiedung anstand. In seiner Rede gab Bürgermeister Jochen Arno zunächst einen Rückblick über die vergangene Amtsperiode und dankte allen Gemeinderäten für deren großes Engagement zugunsten der Gemeinde und insbesondere für die gute Zusammenarbeit. Ebenso ging Herr Arno in seiner Rede auf die spezifischen Talente und Leistungen der einzelnen ausscheidenden Gemeinderäte ein.

Tobias Bacher und Ingo Martin erhielten die Ehrennadel des Gemeindetags Baden-Württemberg für 10 Jahre kommunalpolitisches Engagement.

TOP 04 Verpflichtung der neu- und wiedergewählten Mitglieder des Gemeinderates

Bürgermeister Jochen Arno umriss neben den allgemeinen Pflichten und Rechten der Gemeinderäte, auch die aktuellen örtlichen Aufgaben und Projekte, die fortgeführt bzw. neu begonnen werden. Bei den anstehenden Beratungen sei es wichtig einen guten und fairen Umgang zu pflegen und die positive Entwicklung der Gemeinde als Ziel zu sehen. Neben den acht wiedergewählten Gemeinderäten, konnte Bürgermeister Jochen Arno auch die neugewählten Gemeinderäte Felix Cramer von Clausbruch, Richard Hartelt, Andreas Knebelkamp und Johannes Huß verpflichten. Die Gemeinderäte sprachen gemeinsam die Verpflichtungsformel, nach welcher sie unter anderem die Verfassungs- und Gesetzestreue und gewissenhafte Pflichterfüllung gelobten sowie das Wohl der Gemeinde nach Kräften zu fördern. Die Verpflichtung wurde durch Handschlag seitens der Bürgermeisters bekräftigt.

TOP 05 Wahl des 1. und 2. Bürgermeister-Stellvertreters

Der Gemeinderat wählte Achim Grüner zum 1. Bürgermeister-Stellvertreter und Thomas Marquardt zum 2. Bürgermeister-Stellvertreter.

TOP 6 Beratung und Beschluss zur Besetzung der Ausschüsse des Gemeinderates

- Gemeinsamer Ausschuss der VG Tuttlingen

- Vertreter des Gemeinderates im Nachbarschaftshilfeverein Rietheim-Weilheim e.V.

Die Gemeinderäte Felix Cramer von Clausbruch und Thomas Marquradt wurden zu Vertretern des gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Tuttlingen sowie die Gemeinderätinnen Gaby Kupferschmid und Cornelia Kupferschmid zu deren Stellvertreterinnen gewählt.

Als Vertreter bzw. Vertreterinnen des Gemeinderates in den Vorstand des Nachbarschaftshilfeverein Rietheim-Weilheim e.V. wurden Cornelia Kupferschmid und Richard Hartelt sowie als Stellvertretung Achim Grüner und Andreas Knebelkamp gewählt.

TOP 7 Beratung und Beschluss über die Beauftragung eines Investors zum Bau einer Sporthalle

- Vorstellung der eingegangenen verbindlichen Angebote zum 22.07.2019 im Interessenbekundungsverfahren

- Vertragsabschluss Grundstücksüberlassungsvertrag / gewerblicher Pachtvertrag

Ausführliche Informationen zu diesem Tagesordnungspunkt werden in der nächsten Ausgabe des Amtsblattes folgen.

Mit einer Enthaltung beschloss der Gemeinderat das Angebot der Fa. J. + J. Marquardt KG, Schloßstraße 16, 78604 Rietheim-Weilheim mit einem monatlichen Mietpreis (netto) in Höhe von 28.132 Euro bei einer Laufzeit des Pachtvertrages von 15 Jahren anzunehmen und ihm das gemeindliche Grundstück zum Zweck der Errichtung einer schlüsselfertigen Sporthalle zur Nutzung zu überlassen.

Dem vorliegenden Vertrag zur Nutzungsüberlassung über ein Grundstück und gewerblicher Pachtvertrag/Mietvertrag über eine zu errichtende Halle zwischen dem Unternehmen J. + J. Marquardt KG, Schloßstaße 16, 78604 Rietheim-Weilheim (Verpächter) und der Gemeinde Rietheim-Weilheim als Pächter wurde zugestimmt.

Der Gemeinderat lehnte mit 11 Gegenstimmen folgenden Antrag einer Gemeinderätin ab, nach welchem die jährliche Beteiligung an den Kosten in Höhe von 40.000 Euro durch die sporttreibenden Vereine sowie den Hallenförderverein muss in einem Vertrag vereinbart werden sollten.

Außerdem beschloss der Gemeinderat mit einer Enthaltung und einer Gegenstimme, dass als Einsparmaßnahme die in der Planung vorgesehenen V-Stützen durch vertikale Stützen ersetzt werden.

TOP 8 Bebauungsplan-Verfahren „Bulzingen Süd II“

- Einleitungsbeschlus und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Bügermeister Jochen Arno informierte, dass in der Gemeinde Rietheim-Weilheim derzeit keine kommunalen Wohnbauflächen mehr zur Verfügung stehen. Für das zur Zeit in Aufstellung befindliche Wohngebiet „Am Bol“ im OT Weilheim lägen bereits doppelt so viele Anfragen wie geplante Bauplätze vor. Ein zeitnaher Abschluss des Bebauungsplan-Verfahrens und die Baureifmachung seien aufgrund des parallelen Flächennutzungsplan-Verfahrens und der Lösung der Umwelt-Ausgleichs-Problematik nicht zu erwarten. Aufgrund der sehr großen Nachfrage nach Baugrundstücken bestehe dringender Handlungsbedarf, kurz- und mittelfristig Wohnbauflächen bereitzustellen.

Aus diesem Grund sollte das bereits seit vielen Jahren planerisch vorbereitete Baugebiet „Bulzingen Süd II“ kurzfristig entwickelt werden. Hierfür sei eine Fläche von ca. 3,34 ha zur Entwicklung vorgesehen. Das Plangebiet liege im Außenbereich, direkt angrenzend an den Siedlungsrand vom Gebiet „Bulzingen Süd I“. Die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen erfolge durch die Aufstellung eines Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB. Dieses eröffne ein wesentlich einfacheres, kostengünstigeres und schnelleres Bebauungsplan-Verfahren.

Die Grundzüge der Planung wurden durch Herrn Dipl.-Ing. Henner Lamm vom Büro kommunalPLAN vorgestellt und erläutert.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften „Bulzingen Süd II“ für den im einem Lageplan dargestellten Geltungsbereich (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB). Die Verwaltung wurde beauftragt, die frühzeitige öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie die frühzeitige Beteiligung der der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.

TOP 9 Bauangelegenheiten

Der Gemeinderat erteilte sein Einvernehmen zu einem Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage und erteilte die Befreiung für die Abweichung von der Dachneigung sowie die Überschreitung der Vollgeschosse. Der Überschreitung der Baulinie wurde unter dem Vorbehalt zugestimmt, dass die anstehende Verkehrsschau diesbezüglich keine Bedenken äußert. Sollten Bedenken bestehen, werde dieser Überschreitung nicht zugestimmt.

Außerdem stellte Herr Waizenegger vom Planungsbüro bautec die Planung des Neubau des doppelstöckigen Kindergartengebäudes als Erweiterung des bestehenden Kindergartens in der Friedrichstraße 44 in Rietheim in Holzständerbauweise ausführlich vor. Aufgrund des Brandschutzes musste die Planung abgeändert werden, so dass nun die Bruttobaukosten bei 1.687.604,45 Euro liegen. Nach kurzer Aussprache erteilte der Gemeinderat dem Neubau des doppelstöckigen Kindergartens in Holzständerbauweise sein Einvernehmen.

TOP 10 Bekanntgabe unter anderem von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen sowie Verschiedenes

Es lagen keine Bekanntgaben vor.