Sitzungsberichte: Gemeinde Rietheim-Weilheim

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Sitzungsberichte

Gemeinderatssitzung 24.04.2019

Artikel vom 30.04.2019

Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 24. April 2019

Top 01 Bürgeranfragen

Aus der Mitte der Bürgerschaft gab es Anfragen zur maximal zulässigen Pflasterung von bebauten Grundstücken sowie zum Rückschnitt von Hecken entlang von Gehwegen und an Kreuzungen.

Bürgermeister Jochen Arno sagte zu, wegen der Pflasterung von Grundstücken mit der Baurechtsbehörde des Landratsamtes Rücksprache zu halten. Was die überwachsenden Hecken anbelangt, so würden die Grundstückseigentümer laufend über das Amtsblatt aufgefordert, diese zurückzuschneiden und wenn dies nicht hilft, so werden die Eigentümer über welche es Beschwerden gebe, seitens der Verwaltung angeschrieben.

TOP 02 Beratung und Beschluss einer neuen Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Bürgermeister Jochen Arno führte aus, dass die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit zuletzt im Jahr 2007 geändert wurde. Im Rahmen dieser Änderung sei die Aufwandsentschädigung für Gemeinderäte auf 20,00 Euro je Sitzung festgelegt worden. Zwischenzeitlich hätten einige Gemeinden Umfragen über die Aufwandsentschädigung durchgeführt. Hier liege Rietheim-Weilheim im unteren Drittel. Jetzt würde seitens der Verwaltung eine moderate Erhöhung auf 25,00 Euro je Sitzung vorgeschlagen.

Mit einer Gegenstimme beschloss der Gemeinderat die Erhöhung des Sitzungsentgeltes und damit auch die Satzung über Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit für die kommende Legislaturperiode.

TOP 03 Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht (Vorkaufssatzung) in Rietheim, Bereich Friedrichstraße

- Aufstellungsbeschluss

Bürgermeister Jochen Arno informierte, dass der Gemeinde an den bebauten und unbebauten Grundstücken im Bereich „Friedrichstraße“ ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 2 BauGB zusteht. Dazu müsse allerdings eine Vorkaufssatzung erlassen werden. Dies ist erforderlich, um in diesen Bereichen städtebauliche Maßnahmen zur Bereitstellung von Flächen für den Gemeinbedarf sowie Flächen für Wohnen in Betracht zu ziehen. In diesem konkreten Bereich werde die Satzung aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Kindergarten in Rietheim notwendig.

Die Satzung ermöglicht die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und einer damit zusammenhängenden gemeindlichen Bodenpolitik.

Der Gemeinderat fasste einstimmig den Aufstellungsbeschluss.

TOP 4 Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht (Vorkaufssatzung) in Weilheim, Bereich Kirchstraße/Jahnstraße

- Aufstellungsbeschluss

Bürgermeister Arno erläuterte, dass es sich in diesem Bereich ähnlich verhält. Hier würden die Flächen aufgrund der Nähe zum Kindergarten im Ortsteil Weilheim und der Jahnhalle vorgeschlagen.

Auch dieser Aufstellungsbeschluss wurde einstimmig gefasst.

TOP 05 Gemeinsamer Gutachterausschuss „Südlicher Landkreis“

- Ernennung von Gutachtern von der Gemeinde Rietheim-Weilheim

In seiner Sitzung am 19. September 2018 hat der Gemeinderat der Bildung des gemeinsamen Gutachterausschusses „Südlicher Landkreis Tuttlingen“ zugestimmt. Entsprechend der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses „Südlicher Landkreis Tuttlingen“ kann die Gemeinde aufgrund ihrer Einwohnerzahl bis zu vier Gutachter bestimmen. Die von der Gemeinde Rietheim-Weilheim genannten Gutachter würden anschließend durch den Gemeinderat der Stadt Tuttlingen zu ehrenamtlichen Gutachtern bestellt. Daneben könne seitens der Gemeinde Rietheim-Weilheim aus den Reihen der von ihr vorgeschlagenen Gutachter ein stellvertretender Vorsitzender vorgeschlagen werden.

Der Gemeinderat ernannte einstimmig die Gutachter sowie den stellvertretenden Vorsitzenden.

TOP 06 Bauangelegenheiten

Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung zum Wiederaufbau der Sortieranlage der Firma Container Marquardt

Hauptamtsleiterin Sandra Neubauer informierte, dass sich der Gemeinderat bereits mit dieser immissionsschutzrechtlichen Genehmigung befasst hatte. Jetzt müsse über den Status einer Vorbehandlungsanlage nach Gewerbeabfallverordnung, technische Betriebseinrichtungen, den Austausch des Brechers sowie das Brandschutz- und Löschwasserrückhaltekonzept noch Beschluss gefasst werden.

Das Landratsamt werde die rechtliche Zulässigkeit prüfen. Zudem habe das Büro Breinlinger sowie das Wasserwirtschaftsamt das Löschwasserrückhaltekonzept überprüft.

Der Gemeinderat erteilte einstimmig sein Einvernehmen zu den Änderungen.

Top 07 Bekanntgaben unter anderem von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen sowie Verschiedenes Kostenübernahmevereinbarung „Am Bol“

Bürgermeister Arno teilte mit, dass der Gemeinderat in der letzten nichtöffentlichen Sitzung dem Abschluss der Kostenübernahmevereinbarung für das Baugebiet „Am Bol“ in Weilheim seine Zustimmung erteilt hat. Nun wäre es wichtig, dass auch die privaten Grundstückseigentümer diese unterzeichnen, damit die Erschließung des Baugebietes nunmehr schnellstmöglich angegangen werden könne.

Aktueller Stand Interessensbekundungsverfahren

Bürgermeister Arno informierte über den aktuellen Stand des Interessenbekundungsverfahrens zum Bau einer Sporthalle und erläuterte die bisherigen zeitlichen Schritte, angefangen bei der Information zu den neuen Kosten und dem Beschluss vom Gemeinderat zur europaweiten Ausschreibung im November 2018. Im Dezember 2018 sei die Ausschreibung in das Vergabeportal eingestellt worden. Aufgrund der Rüge eines Bieters erfolgte die Fristverlängerung auf 12.02.2019. Nach der Submission sei die Ausschreibung in die zweite Phase gegangen, bei welcher wieder eine Fristverlängerung seitens eines Bieters gestellt worden sei. Die Frist ende nun am 05. Juni 2019. Da es sich um ein nichtöffentliches Verfahren handle, könne aktuell nicht mehr hierzu gesagt werden.

Sanierung „Kirchgässle“

Bürgermeister Arno teilt mit, dass die Sanierung des „Kirchgässles“ aufgrund der zu erwartenden deutlichen höheren Kosten im Haushaltsplan des kommenden Jahres 2020 eingeplant werden müsse und auch erst dann als Gesamtmaßnahme umgesetzt werden könne. Eine Ausschreibung noch in diesem Jahr erscheine nicht sinnvoll, da die Bauunternehmen alle volle Auftragsbücher hätten. Folglich sollte die Aussschreibung zusammen mit dem Baugebiet „Am Bol“ erfolgen, dort seien die Chancen besser ein gutes Angebot zu erhalten.

Des Weiteren berichtete er, dass die Gemeinde sich mit der Sanierung der Friedhofsmauer ebenso noch etwas gedulden müsse. Dadurch aber bestehe die Möglichkeit, dass die Mauer möglicherweise zum Schluss auch eine Verblendung erhalten könnte, wie man diese von der Mauer entlang der B14 bei der Zufahrt in die Gemeinde Wurmlingen kenne. Doch auch dies brauche Zeit wegen der Ausschreibung.

Zurückschneiden von Hecken und Sträuchern

Aus der Mitte des Gemeinderates wird das Thema „Zurückschneiden von Hecken und Sträuchern“ nochmals kurz aufgegriffen. Seitens des Gemeinderates wurde gewünscht, dass wenn ein Anschreiben an die Eigentümer nicht ausreiche, die Verwaltung weitere Maßnahmen einleitet und auch Bußgelder verhänge oder eine Ersatzvornahme vornehme.