Sitzungsberichte: Gemeinde Rietheim-Weilheim

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Sitzungsberichte

Gemeinderatssitzung 23.06.2021

Artikel vom 30.06.2021

TOP 01 Bürgeranfragen
Seitens der anwesenden Bürger gab es keine Fragen.

TOP 02 Vorstellung der Wirtschaftsförderung in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg durch die Geschäftsführerin Henriette Stanley
Frau Stanley stellte die Wirtschaftsförderung und deren Aufgaben vor. So sei die Stärkung der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg ein Auftrag der Wirtschaftsförderung. Zudem sollte die Region mit ihren Qualitäten zum Leben, Arbeiten und Wirtschaften bekannter gemacht werden. Handlungsfelder der Wirtschaftsförderung seien, das externe Standortmarketing mit der Zielgruppe Arbeitskräfte, die Vernetzung regionaler Unternehmen, die Präsentation und Entwicklung von Gewerbeflächen sowie die Förderung regionaler Kooperation und der Wettbewerbsfähigkeit.

Aus der Mitte des Gemeinderats kamen Fragen zur Unterstützung für die Gewinnung eines Hausarztes. Dies sei immer ein schwieriges Thema laut Frau Stanley. Die Ortseingangsschilder halte sie für einen guten Ansatz.

Hingegen könne die Wirtschaftsförderung bei der Personalgewinnung von Handwerkern oder auch der Kommune ihre Unterstützung anbieten.

TOP 03 Beratung und Beschluss zur Hallenbenutzungsordnung für die neue Sporthalle
In der Hallenbenutzungsordnung wurden die Änderungen, welche in der Gemeinderatssitzung am 23. März 2021 besprochen wurden, aufgenommen. Bezüglich des Haftmittelkonzeptes gebe es noch weiteren Klärungsbedarf, so sei der Brandschutz im Hinblick auf die Ballfangnetze ein Thema und die Firma, die den Bodenbelag verlegt hat, hält bei der Verwendung von Haftmittel eine Versiegelung des Hallenbodens für notwendig. Die Kosten hierfür würden rund 10.000 Euro/netto betragen. Aufgrund dieser noch zu klärenden Themen würde in die Benutzungsordnung ein Haftmittelverbot aufgenommen mit dem Zusatz, dass der Gemeinderat Ausnahmen hiervon beschließen kann.

Der Gemeinderat beschloss die Hallenbenutzungsordnung einstimmig.

TOP 04 Beratung und Beschluss über die Beteiligung an der Netze BW
Kämmerer Jochen Karl informierte, dass die Beteiligungsmöglichkeit an der Netze BW bereits in der Gemeinderatssitzung am 27. Mail 2020 vorgestellt worden sei. Es erfolgte ein grundsätzlicher Beschluss des Gemeinderats eine Beteiligung in Höhe von 500.000,00 € - 700.000,00 € zu prüfen und dann im Umlaufverfahren sich wieder an das Gremium zu wenden. Aufgrund der Rückmeldungen und Anregungen aus dem Gemeinderat kann sich die Verwaltung eine Beteiligung bis max. 1.000.000,00 € an der Netze BW vorstellen. Eine höhere Beteiligung, wie auch vereinzelt angedacht, ist aus Sicht der Verwaltung nicht sinnvoll und angebracht.

Der Gemeinderat beschloss eine Beteiligung der Gemeinde Reitheim-Weilheim an der Netze BW in Höhe von 1.000.000,00 €

TOP 05 Beratung und Beschluss über den neuen Vertrag mit KommOne
Bürgermeister Jochen Arno verwies bei diesem Tagesordnungspunkt auf die umfangreiche Vorlage. Mit der Fusion der drei Zweckverbände KIVBF, KDRS und KIRU mit der Datenzentrale Baden-Württemberg im Jahre 2018 seien die unterschiedlichen ausgestalteten vertrags- und sonstigen rechtlichen Beziehungen zwischen den einzelnen Zweckverbandsmitgliedern und den alten Zweckverbänden im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf Komm.ONE übergegangen. Hieraus resultierte in der Übergangsphase die parallele Geltung von mindestens drei unterschiedlichen Regelwerken und Rechtsbeziehungen zwischen Komm.ONE und den Kunden in Baden-Württemberg.

Nunmehr sollen die bestehenden rechtlichen Beziehungen vereinheitlicht, zusammengeführt und auf einen einheitlichen Standard umgestellt werden, um die mit der Fusion erzielbaren positiven Effekte weiter voranzutreiben. Zu diesem Zweck habe der Verwaltungsrat der Komm.ONE eine neue Benutzungsordnung als Satzung beschlossen, die das Benutzungsverhältnis zwischen den Kunden und Komm.ONE unter Einbeziehung von weiteren Regelwerken regelt, begründet und ausgestaltet. Damit die weiteren, standardisierten Regelungen in das Benutzungsverhältnis einbezogen werden könnten, sieht die Benutzungsordnung für die Begründung des Benutzungsverhältnisses den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages vor. Dieser öffentlich-rechtliche Vertrag sei aufgrund der rechtlichen Vorgaben aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz einmalig schriftlich abzuschließen. Im Anschluss könnten die weiteren „Einzelaufträge“ nach den Regeln dieses öffentlich-rechtlichen (Vertrages und der Benutzungsordnung – wie gewohnt - erteilt werden.

Der Gemeinderat nahm den Sachverhalt zur Änderung der neuen Benutzungsordnung und die damit verbundene Umstellung der bestehenden rechtlichen Regelwerke für die Begründung und Ausgestaltung der Benutzungsverhältnisse mit der Komm.ONE zu einem einheitlichen Standard zur Kenntnis. Er stimmte der Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der mit der Komm.ONE bestehenden vertraglichen und sonstigen rechtlichen Beziehungen einstimmig zu.

Der Gemeinderat ermächtigte und beauftragte den Bürgermeister, alle für die Vertragsanpassung mit Komm.ONE erforderlichen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen und alle Maßnahmen und Handlungen durchzuführen, die zur Umsetzung der Ziff. 1. zweckmäßig sind. Hiervon ist insbesondere der Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages auf Basis der neuen Benutzungsordnung von Komm.ONE erfasst.

TOP 06 Beratung und Beschluss über die Installation einer Photovoltaikanlage bei der Gruppenkläranlage "Faulenbachtal"
- Bericht über Stand der Anlagen und weiteren Vorhaben

Energieberater Tobias Bacher informierte, dass in der Haushaltplanung 2021 im Vermögensplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung, Breitband und Energie 45.000,00 € für eine PV-Anlage auf der Grundschule eingeplant wurde. Die Projektierung habe nun ergeben, dass aufgrund des hohen Energiebedarfs der Kläranlage es notwendig wäre die Installation einer PV-Anlage auf den dortigen Gebäuden vorzuziehen. Die Planung der Anlage sowie die vertraglichen Konditionen wurden dem Gemeinderat vorgestellt. Außerdem gab Kämmerer Jochen Karl noch einen Überblick über die bestehenden Photovoltaikanalagen der Gemeinde.
Für die Anlage auf der Gruppenkläranlage wurden 3 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. 2 Angebote und 1 Absage gingen ein. Das wirtschaftlichste Angebot ist von der Netze BW mit einer Summe von 52.029,99 €/netto.

Der Gemeinderat beschloss, entsprechend dem wirtschaftlichsten Angebot, die Auftragsvergabe zur Installation einer PV-Anlage auf den Gebäuden der VKA Faulenbachtal an die Netze BW zur oben genannten Angebotssumme zu vergeben. Der Gemeinderat genehmigte die überplanmäßigen Mittel in Höhe von 7.029,99 €.

TOP 07 Beratung und Beschluss über den Antrag auf Zustimmung zur Verlegung von LWL-Kabelschutzrohranlagen gemäß § 68 TKG
Hauptamtsleiterin Sandra Neubaur informierte, dass die GasLINE GmbH die Zustimmung zur Verlegung von LWL-Kabelschutzrohranlagen gemäß § 68 TKG beantragt hat. Vorerst möchte die Firma zu einem bestehenden Funkmasten auf dem Lupbühl zwei Lehrrohre mit 5 cm von Bulzingen aus verlegen. Die Rohre würden am Randstreifen der Wege in offener Bauweise verlegt. Ziel soll es sein, dass der Mobilfunkmasten 5G tauglich werde.

Die durchführende Firma sei „WirliebenKabel GmbH“.

Der Verwaltung würde eine Anbindung über die NetCom BW GmbH und das vorhandene kommunale Glasfasernetz bevorzugen. Jedoch gebe es rechtlich keine Möglichkeit dies durchzusetzen.

Der Gemeinderat erteilte einstimmig die Zustimmung zur Verlegung von LWL-Kabelschutzrohranlagen gemäß § 68 TKG. Bedingung ist, dass vorhandene Leitungen zu schützen sind und Beschädigungen an diesen zu vermeiden. Für Schäden kommt der Verursacher auf. Vor der Maßnahme ist der Zustand des Gebietes der

Grabungen mit Fotos zu dokumentieren. Nach Abschluss der Arbeiten ist ein ordnungsgemäßer Zustand herzustellen.

TOP 08 Bauangelegenheiten
Der Gemeinderat erteilte der Errichtung einer Schiebehalle einstimmig sein Einvernehmen. Mehrheitlich erteilte er dem Bau eines landwirtschaftlichen Geräteschuppens sein Einvernehmen.

TOP 09 Bekanntgaben unter anderem von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen sowie Verschiedenes

TOP 9.1 Erwerb Kirchstraße 14, OT Weilheim

Bürgermeister Arno gab bekannt, dass die Gemeinde die Kirchstraße 14, OT Weilheim erworben hat.

TOP 9.2Erwerb Waldgrundstücke Flst. 1129/1 und 1136, Gemarkung Rietheim
Bürgermeister Arno teilte mit, dass die Gemeinde die Waldgrundstücke Flst. 1129/1 und 1136, Gemarkung Rietheim erworben hat.

TOP 9.3 Sanierung Bahnunterführung Dillgarten
Bürgermeister Arno gab bekannt, dass die Bahnunterführung Dillgarten nächstes Jahr von der Bahn saniert wird. Dies sei nun der zweite Anlauf. Beim letzten Mal wurde die Ausschreibung aufgehoben, da die Angebote deutlich zu hoch lagen.

TOP 9.4 Sitzung der Bau- und Technikkommission
Bürgermeister Arno informierte, dass bei der letzten Bau- und Technikkommission verschiedene Friedhöfe angeschaut wurden. Hierbei sei man anschließend zum Entschluss gekommen, weitere Planungen einzuholen.

Des Weiteren wurde bzgl. der Unterbringung der DRK Ortsgruppe Weilheim nach Lösungen gesucht. Diese waren bisher im Alten Schulhaus untergebracht. Dies ist aber aufgrund des Brandschutzes leider nicht mehr möglich. Angedacht war, dass die DRK Ortsgruppe zusammen mit der Feuerwehr Abt. Weilheim im Feuerwehrmagazin Weilheim untergebracht werden könnte.

Auch die Fördermöglichkeit des Naturparks Obere Donau soll demnächst wieder mehr in Anspruch genommen werden. Der Panoramaweg in Richtung Dürbheim wie auch in Richtung Wurmlingen soll weitergeführt werden. Beim Gemeindeverbindungsweg vom Rußberg nach Tuttlingen soll ein Fußweg entlang der Straße sowie ein Parkplatz und ein Infopoint errichtet werden. Evtl. soll ein Skaterpark für Jugendliche entstehen, hier ist die Jugendreferentin Frau Lin beauftragt mit den Jugendlichen Kontakt aufzunehmen.
Auch gab es Überlegungen wie die alte Stromtrasse in Weilheim künftig genutzt werden könnte.

Die Planungen für die Ortssanierung in Weilheim werde erst im nächsten Jahr angegangen, da es dieses Jahr leider keine freien Kapazitäten seitens der Verwaltung gibt.

Wegen den Vorgaben für die Mehrfamilienhausgrundstücke hat man sich ebenfalls Gedanken gemacht.

TOP 9.5 Anfragen von Gemeinderäten

Eine Gemeinderätin erkundigte sich danach, wann die Kinder im Kindergarten Rietheim in den Garten dürfen.

Bürgermeister Arno teilte mit, dass der Gartenbauer mit der Installation der Spielgeräte noch nicht ganz fertig ist. Sobald dies erledigt ist, wird das Gras angesät.

Aus der Mitte des Gemeinderates gab es die Bitte, dass die Jugendreferentin Anita Lin, jährlich ihre Arbeit im Gemeinderat vorstellt.

Bürgermeister Arno gab bekannt, dass Frau Lin während der Coronazeit hauptsächlich im Kindergarten in Weilheim eingesetzt wurde und es deshalb nicht so viel zu berichten gäbe. Selbstverständlich aber sei es vorgesehen, dass sie einmal jährlich ihre Arbeit im Gemeinderat vorstellt.

Ein Gemeinderat erkundigt sich, wann die Goethestraße zur Sanierung anstehe, da er aus der Bevölkerung darauf angesprochen wurde. Bei Starkregen würden hier manche Keller volllaufen.

Kämmerer Karl teilte mit, dass Förderanträge zu stellen sind. Somit könnte die Goethestraße gemäß dem Infrastrukturplan im Jahr 2023 saniert werden.

Ein Mitglied des Gemeinderates wurde ebenfalls aus der Bevölkerung angesprochen, bzgl. des Verkehrsaufkommens in der Wilhelm- und Friedrichstraße. Seit der Umleitung werde durch die Seitenstraßen gefahren, weshalb er fragen möchte, ob hier 30ger Schilder aufgestellt werden könnten.

Bürgermeister Arno teilte mit, dass diese bereits stehen.
Auf die Frage, ob auch die Schulstraße zur Einbahnstraße wird, oder nur die Linden- und Friedrichstraße, informierte Bürgermeister Arno, dass nur die Linden- und die Friedrichstraße zur Einbahnstraße werden.