Sitzungsberichte: Gemeinde Rietheim-Weilheim

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Sitzungsberichte

Gemeinderatssitzung 27. Juli 2022

Artikel vom 07.09.2022

Top 01 Ehrungen Stadtradeln

Zu diesem Tagesordnungspunkt erschien bereits ein gesonderter Bericht.

Top 02 Bürgeranfragen

Im Zusammenhang mit der Ehrung der Stadtradler, kam der Hinweis, dass im Bereich von Kreuzungen dringend die Hecken und Gräser kurz gehalten werden müssten, damit diese besser einsehbar sind. Sowohl für die Radler als auch die Autofahrer ist der Verkehr oft schwer ersichtlich.

Bürgermeister Arno erklärte, dass er gerne darauf einwirken werden, wobei dies nicht immer  einfach ist. Bei den Äckern sind die Landwirte dafür zuständig und an anderen Stellen die Gemeinde. Beim Rückschneiden der Hecken ist auch die Artenvielfalt zu beachten.

Auch wurde die Baustellenabsicherung der Deutschen Bahn, beim Radweg zwischen Rietheim und Weilheim bemängelt. Die Baufirmen sollten darauf hingewiesen werden, dass für die Radfahrer und Fußgänger der Durchgang frei sein sollte.

Bürgermeister Arno sagte zu, dies der Baufirma mitzuteilen.

Auch sei laut einem Bürger die Beschilderung im Ort bzgl. Radfahrer unzureichend. Gefährlich finde er die Kreuzung B14/Lupbühl und bei der Tankstelle. Ebenso die Bulzinger Straße beim Parkplatz vom Gasthaus Traube. Er würde vorschlagen ein Schild anzubringen mit „Vorsicht Radfahrer“.

Des Weiteren sei aufgefallen, dass beim Feldweg vom Parkplatz des Gasthaus Traube kein Durchfahrtverboten Schild für Autos etc. steht, dies sollte aus seiner Sicht ebenfalls angebracht werden.

Bürgermeister Arno notierte sich beides und werde es bei der nächsten Verkehrsschau ansprechen.

Ein weiterer Punkt der bei den Bürgeranfragen angesprochen wurde war der Fahrbahnbelag in der Bulzinger Straße ab der Oberen Hauptstraße bist zur Ludwig-Finckh-Straße. Dieser habe Löcher.

Bürgermeister Arno sagte zu, sich dies anzuschauen, evtl. könnte der Fahrbahnbelag mit Kaltasphalt ausgebessert werden.     

TOP 3 Beratung und Beschluss über die Vergabe des neuen Stromliefervertrags

Kämmerer Karl gab bekannt, dass der derzeitige Stromliefervertrag der Gemeinde nur noch bis zum 31.12.2022 gültig ist. Leider gebe es kein Angebot mehr, solange sich der Markt bewegt, bzw. ist das Angebot nur noch 30 min gültig. Mit einer Preisentwicklung zwischen Faktor 7 und Faktor 10 ist zu rechnen. Die Korridore der Mehr- und Minderabgaben haben sich verändert.

Er erläuterte die Angebote im Detail und merkte an, dass es die Möglichkeit gibt, einen ein, zwei oder dreijährigen Vertrag abzuschließen. Je länger umso günstiger. Bei Abschluss eines Vertrages für 1 Jahr gehe der Gemeinderat ein hohes Risiko ein, da im September 2023 neu entschieden werden müsse. Wenn der Mittelweg gegangen werden möchte, sollte seiner Meinung nach für 2 Jahre abgeschlossen werden. Den Vertrag für 3 Jahre abzuschließen würde er nicht empfehlen, da der Strom komplett abgenommen werden müsse, auch wenn die Gemeinde durch die PV-Anlage auf dem Rußberg eigenen Strom produziere.

Aus der Mitte des Gemeinderates wird ebenfalls ein Vertragsabschluss für die Dauer von 2 Jahren vorgeschlagen.

Auch wird nachgefragt, was der Ökostrom mehr koste.

Kämmerer Karl antwortete, dass 4 Cent vom Arbeitsstrom abgezogen werden müsste, dann habe man den Preis vom Ökostrom.

Bürgermeister Arno teilte zudem mit, dass die Bürgermeister des Landkreises dran seien, einen gemeinsamen Punkteplan zu erarbeiten, um Strom zu sparen. Auch die Verwaltung prüfe, ob z.B. die Straßenbeleuchtung schon früher ausgemacht oder erst später eingeschaltet werden könne.

Bürgermeister Arno schlug vor, dass der Gemeinderat die Verwaltung dazu ermächtigt, morgen früh den günstigsten Strom zu kaufen.

Der Vorschlag von zwei Gemeinderäten Ökostrom zu beziehen wurde mehrheitlich abgelehnt.

Der nachfolgende Vorschlag der Verwaltung wurde mehrheitlich beschlossen:

Der Gemeinderat beschließt den neuen Stromliefervertrag auf zwei Jahre zu vereinbaren und ermächtig die Verwaltung den Vertrag  mit dem günstigsten Stromanbieter abzuschließen.  

TOP 4 Bebauungsplan Sondergebiet "Solarpark Rietheim-Weilheim"

- Beratung und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden

Bürgermeister Jochen Arno führte aus, dass die Sonnenenergiegewinnung ein wesentlicher Baustein sei, um die Energiewende umzusetzen und die im Klimaschutzgesetz (KSG) Baden-Württemberg verankerten Ziele zu erreichen. Neben der im novellierten KSG festgelegten Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden, komme der Freiflächen-Photovoltaik eine wichtige Bedeutung zu.

Da allein der Ausbau der Photovoltaik auf Dachflächen nicht ausreiche, um die energie- und klimapolitischen Zielsetzungen zu erreichen, könne auf einen flankierenden Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik in BW nicht verzichtet werden.

Auch die Gemeinde Rietheim-Weilheim sei zusammen mit einem privaten Investor bestrebt, einen Beitrag zur umweltschonenden Energiegewinnung durch die Erschließung regenerativer Energiequellen zu leisten und möchte deshalb die Gelegenheit nutzen eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu realisieren. Auf einer Gesamtfläche von 2,78 ha sei eine Anlage zur Erzeugung regenerativer Energie mit einer jährlichen Leistung von 3,3 MW geplant.

Das Vorhaben befinde sich am südlichen Ortsrand von Rußberg und grenze somit direkt an die vorhandene Siedlungsstruktur des Weilers an. Die rd. 27.800 m² große Fläche werde derzeit ackerbaulich bzw. als Grünland genutzt und falle in etwa konstant geneigt mit 1 % nach Süden ab. Der Geltungsbereich umfasse Teilflächen der Flurstücke 2233, 2252 und 2255.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Rietheim-Weilheim“ und der Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben geschaffen werden.

Die Aufstellung des Bebauungsplans werde in Abstimmung mit dem Baurechtsamt des Landratsamts Tuttlingen im „Regelverfahren“ mit allen planungsrechtlich notwendigen Verfahrensschritten durchgeführt (2-stufiges Beteiligungsverfahren, Erarbeitung eines Umweltberichtes mit Eingriff- / Ausgleichsbilanzierung).

Da die Fläche im wirksamen Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tuttlingen als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen sei, für die Planung aber eine Sonderbaufläche erforderlich ist, müsse der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB geändert werden. Mit der Verwaltungsgemeinschaft sei bereits Kontakt aufgenommen worden.

Bürgermeister Arno begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herr Reiner Christ von BIT Ingenieure aus Villingen-Schwenningen.

Herr Christ ging in seinem Vortrag auf die raumordnerischen Einschränkungen, die Gebietsdaten, die Festlegungen im Bebauungsplan, die Modulanordnungen und den Umweltbericht ein.

Bürgermeister Arno gab bekannt, dass durch diese Vorgehensweise die Gemeinde nur 460 Ökopunkte verlieren würde. Das ist für ein derartig umfängliches und zukunftsweisendes Projekt vergleichsweise wenig.

Bürgermeister Arno teilte zudem mit, dass die Gemeinde Wurmlingen, Rietheim-Weilheim derzeit als Beteiligte anhört und um Zustimmung bittet.

Auf die Frage aus dem Gemeinderat, ob die Verwaltung auf die Verwaltungsgemeinschaft Tuttlingen einen Einfluss habe, damit es bei der erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplanes etwas schneller geht, meinte  Bürgermeister Arno, dass er dies gerne vorbringen werde.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat folgendes:

  1. Der Vorentwurf des Bebauungsplans Sondergebiet „Solarpark Rietheim-Weilheim“ und die Örtlichen Bauvorschriften vom 27.07.2022 werden festgestellt.
  2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB des Bebauungplans Sondergebiet „Solarpark Rietheim-Weilheim“ und die frühzeitige Benachrichtigung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB wird beschlossen.
  3. Der Gemeinde Wurmlingen wird eine positive Stellungnahme mitgeteilt.

TOP 5 Beratung und Beschluss über die Vergabe von Bauplätzen im Baugebiet "Am Bol" gemäß den Bauplatzvergaberichtlinien

Hauptamtsleiterin Sandra Neubauer informierte, dass für die acht verbleibenden gemeindeeigenen Bauplätze im Baugebiet „Am Bol“ bis zur Bewerberfrist am 01. Juni 2022 wieder insgesamt 26 Bewerbungen eingingen. Ein Bewerber/Bewerberin besaß bereits ein Wohngebäude in der Gemeinde und musste deshalb abgelehnt werden, so dass nun 25 zugelassene Bewerbungen übriggeblieben sind.

Das weitere Vorgehen wäre nun, dass in der Sitzung bei Bewerbern mit gleicher Punktzahl ausgelost werde, wer den ersten Listenplatz mit dieser Punktzahl erhält. Den Gemeinderäten liege eine Liste vor, auf welcher sie die Namen der Bewerber, die Punktzahl und die jeweilige Bewerbernummern sehen können. Entsprechend der Reihenfolge, die sich aus den Punkten und dem Losverfahren ergibt, dürfen die Bewerber entscheiden, welchen Bauplatz sie erwerben möchten.

Folglich würden nach der Sitzung alle Bauplatzinteressenten ein Schreiben der Verwaltung erhalten, in welchem diesen den Platz in der Reihenfolge, den Bauplatzpreis, die weiteren vertraglichen Bedingungen (Effizienzhaus 55, Bezahlung des Kaufpreises) und den Plan der verbliebenen gemeindeeigenen Grundstücke, übermittelt werden. Die Bewerber, die einen Bauplatz erhalten, hätten sich gegenüber der Gemeinde mit Angabe der gewünschten Bauplätze und der gewünschten Priorisierung innerhalb 14 Tagen verbindlich, schriftlich zu erklären.

Hat sich ein Bewerber für ein Grundstück entschieden, werde mit ihm alsdann ein Kaufvertrag geschlossen.

Nach der Ziehung der Lose zur Bestimmung der Reihenfolge beschloss der Gemeinderat einstimmig:

1. Die Reihenfolge der Bewerber wird entsprechend der Vorlage und dem Ergebnis aus der Ziehung der Lose festgelegt.

2. Die Bewerber, die einen Platz erhalten, haben sich gegenüber der Gemeinde mit Angabe der gewünschten Bauplätze und der gewünschten Priorisierung innerhalb 14 Tagen verbindlich, schriftlich zu erklären. Mit diesen Bewerbern wird anschließend je ein Kaufvertrag geschlossen.

TOP 6 Festlegung von Terminen für die anstehende Bürgermeisterwahl

Hauptamtsleiterin Neubauer stellte anhand eines Kalender die möglichen Termine für die bevorstehende Bürgermeisterwahl im Frühjahr 2023 vor.

Der Gemeinderat kann sich nun dazu Gedanken machen, damit in einer der nächsten Sitzungen der Termin für die Bürgermeisterwahl festgelegt werden kann.

TOP 7    Beratung und Beschluss über die Vergabe des Abbruchs der Schloßstraße 27, Flst. 27, OT Rietheim

Kämmerer Jochen Karl teilte mit, dass eine beschränkte Ausschreibung an 3 Firmen erfolgt sei. Leider liege nur ein Angebot vor. Das Angebot sei von der Firma Container Marquardt aus Rietheim-Weilheim zu einer Angebotssumme in Höhe von 29.750 Euro/brutto.

Es bestehe derzeit allerdings noch die Überlegung, die Garagen evtl. stehen zu lassen und diese noch zu nutzen. Bezüglich der Angebotssumme müsse mit dem Unternehmen daher nochmals verhandelt werden.

Die Verwaltung schlug vor, die Vergabe des Abbruchs der Schloßstraße an die Firma Container Marquardt zu vergeben.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig:

Der Gemeinderat vergibt den Abbruch der Schloßsstraße 27, Flst. 27, an die Firma Container Marquardt.   

TOP 8    Beratung und Beschluss über die Verwendung der verbleibenden Mittel des Nachbarschaftshilfeverein Rietheim-Weilheim e.V.

Bürgermeister Arno erläuterte, dass in der Mitgliederversammlung des Nachbarschaftshilfevereins Rietheim-Weilheim e.V. am 22.09.2020 die Auflösung zum 31.12.2020 beschlossen wurde.

Die Auflösung des Nachbarschaftshilfeverein Rietheim-Weilheim e.V. sei mit dem Ziel erfolgt, zum 01.01.2021 dem Nachbarschaftshilfeverein "Wir für Sie" beizutreten, was auch vollzogen wurde.

Nach § 14 der Satzung der Nachbarschaftshilfe Rietheim-Weilheim e.V. falle das Vermögen des Vereins bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke an die Gemeinde Rietheim-Weilheim.

Das Vereinsvermögen, das zwischenzeitlich auf ein Konto der Gemeinde überwiesen wurde, betrage 14.201,75 €.

Nach der Satzung dürften die verbliebenen Mittel aber nur unmittelbar und ausschließlich für die Nachbarschaftshilfe oder ähnliche gemeinnützige Zwecke verwendet werden.

Seitens der Verwaltung werde folgender Vorschlag zur Verwendung der Mittel unterbreitet:

Für zwei aufeinanderfolgende Jahre werden jeweils 1000 € also insgesamt 2000 € für die Durchführung von Altennachmittagen zur Verfügung gestellt.

Die restliche Summe von rund 12.000 € geht an die Schule für die Anschaffung von weiteren Gerätschaften für die EDV-Ausstattung gemäß § 2 Ziffer 2c der Satzung.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat folgendes:

Der Gemeinderat bestätigt die Entgegennahme des Vereinsvermögens aus der Auflösung des Nachbarschaftshilfeverein Rietheim-Weilheim e.V. in Höhe von 14.201,75 €.

Die Mittel dürfen nur unmittelbar und ausschließlich für die Nachbarschaftshilfe oder ähnliche gemeinnützige Zwecke verwendet werden, sodass in den beiden folgenden Jahren 2023 und 2024 jeweils rund 1000 € für Altennachmittage zur Verfügung gestellt werden sollen. Der Restbetrag von rund 12.000 € soll gemäß § 2 Ziffer 2c der Unterstützung der Bildung und Erziehung im Bereich der Grundschule Rietheim-Weilheim eingesetzt werden.

TOP 9 Beratung und Beschluss über die Anpassung der Elternbeiträge für die "verlässliche Grundschule" und die "flexible Nachmittagsbetreuung"

Hauptamtsleiterin Neubauer erläutert, dass die Anpassung der Elternbeiträge für die "verlässliche Grundschule" und die "flexible Nachmittagsbetreuung" entsprechend den Elternbeiträgen im Kindergarten erfolge und stellte die Beiträge kurz vor.

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

  1. Die Elternbeiträge für die „Verlässliche Grundschule“ werden entsprechend dem oben aufgeführten Vorschlag der Verwaltung angepasst und die Benutzungsordnung entsprechend geändert.
     
  2. Die Elternbeiträge für die „flexible Nachmittagsbetreuung“ werden entsprechend dem oben aufgeführten Vorschlag der Verwaltung angepasst und die Benutzungsordnung entsprechend geändert.

TOP 10 Bauangelegenheiten

Der Gemeinderat nahm von dem Abbruch eines Gebäudes Kenntnis.

Bei dem Bau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage stimmte er der Befreiung bzw. Überschreitung der max. zulässigen Höhe für untergeordnete Dachaufbauten (Kamin) und der Überschreitung der Baugrenze mit dem Dachvorsprung zu. Der Befreiung vom Abstand der Stützmauer zur öffentlichen Verkehrsfläche < 50 cm und der Befreiung von der Höhe der Stützmauer im 2 m breiten Streifen entlang der öffentlichen Verkehrsfläche > 1 m erteilte er keine Zustimmung.

Dem Einbau einer Schleppgaube in eine bestehende Wohnung sowie dem Neubau eines Einfamilienhauses Doppelgarage stimmte er zu.

Dem Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen, lehnte aber die Befreiungen der Überschreitung der festgelegten Erdgeschoßrohfußbodenhöhe mit Garage und Carport um jeweils 0,53 m und den geringeren Abstand vom Carport zur öffentlichen Verkehrsfläche ab.

Top 11 Verschiedenes

TOP 11.1 Geruchsproblematik im Bereich Schmidten

Kämmerer Karl teilte mit, dass er sich mit Herrn Hans Störk von der Firma Umwelttechnik getroffen hat. Es wurde über die Problematik gesprochen auch aufgrund der Filter und Schachtabdeckungen.

Es entstehe ein großer Sog unterhalb des Hochbehälters und dadurch komme es zu einer chemischen Reaktion. Der Schwefel sei nicht gesundheitsschädlich für Mensch und Tier.

In der Sommerpause werde vor weiteren Maßnahmen, zunächst nicht mehr über den Rußberg angeliefert. Sollte eine größere Umbaumaßnahme erforderlich werden, könnte ein Zuschuss hierfür erst für das kommende Jahr beantragt werden. Dies gelte es bei Bedarf dann abzuwägen.