Sitzungsberichte: Gemeinde Rietheim-Weilheim

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Sitzungsberichte

Gemeinderatssitzung am 26. April 2022

Artikel vom 11.05.2022

Top 01 Bürgeranfragen

Seitens der Bürgerschaft gab es keine Anfragen

 

Top 02 Gewässerentwicklung Faulenbach

– Renaturierungsmaßnahmen im Abschnitt 3 zwischen Hasenheim (Gemarkung Rietheim) und Gewann Hinteres Öschle (Gemarkung Weilheim):

 Billigung Vorplanung und Beschluss zur Fortführung der Planungen

Bürgermeister Jochen Arno informierte, dass auf Grundlage des Gewässerentwicklungsplanes bereits vor längerer Zeit Renaturierungsmaßnahmen am Faulenbach durchgeführt und das Gewässer durch die Anlage eines begleitenden Fußweges in Abschnitten aufgewertet und erlebbar gemacht wurden.

Während die Abschnitte 1 und 2 realisiert werden konnten, konnte der Abschnitt 3 zwischen dem Hasenheim auf Gemarkung Rietheim und der Hofstelle im Gewann "Hinteres Öschle" auf einer Länge von ca. 680 m aus verschiedensten Gründen bisher leider noch nicht umgesetzt werden. Im Zusammenhang mit der geplanten Einleitung eines Flurbereinigungsverfahrens solle nun der Lückenschluss geschaffen werden und ein durchgängiger, ökologisch hochwertiger Gewässerabschnitt entstehen, der auch durch die Fortsetzung der bestehenden Fußwegeverbindungen eine Wertsteigerung in Bezug auf die Naherholungsfunktion für die örtliche Bevölkerung erfährt.

Bürgermeister Jochen Arno begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Grözinger von GF-Ingenieure, welcher den aktualisierten Entwurf einer Renaturierungsplanung für den Abschnitt 3 vorstellte. Diese Planung sehe einen insgesamt ca. 16 m breiten Streifen entlang des bisherigen Bachverlaufs, die Beseitigung des ursprünglichen Uferverbaus, einen leicht mäandrierenden Verlauf mit Aufweitungen und Uferabflachungen vor.

Punktuell sollen Uferweidengebüsche und einzelne Baumpflanzungen vorgenommen sowie gewässerbegleitende Hochstaudenfluren sowie Schilf- bzw. Röhrichtbestände entwickelt werden. Durch Schaffung von Kiesbänken sollen außerdem zusätzliche Laichplätze für Fische geschaffen werden.

Die Fortsetzung des bereits angelegten Fußwegs aus Abschnitt 2 in Richtung Norden zum Hasenheim mache den Talraum mit dem Gewässer dann auch erlebbar.

Die Vorplanung diene als Grundlage für die geplante Einleitung eines Flurbereinigungsverfahrens.

Am Hasenheim sollen ergänzende Maßnahmen durchgeführt werden, so dass Aufenthalts-und Spielmöglichkeiten in und am Gewässer entstehen.

Die Vorplanung diene als Arbeitsgrundlage zur Abstimmung mit den Fachbehörden, den Grundstückseigentümern und den Landwirten und werde weiterentwickelt.

Auf der Frage seitens der Gemeinderäte, wie viele Ökopunkte diese Maßnahme gebe, antwortete Herr Grözinger, dass die Maßnahme zu 85 % bezuschusst werde, deshalb gebe es nur für die restlichen 15 %, die von der Gemeinde zu tragen sind, Ökopunkte.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig den Beschluss der Vorplanung für Abschnitt 3 der Renaturierungsmaßnahmen am Faulenbach zu. Die Planung soll auf Grundlage des vorliegenden Vorentwurfs im Zusammenhang mit einem anstehenden Flurbereinigungsverfahren mit den Fachbehörden und den betroffenen Grundstückseigentümern abgestimmt und konkretisiert werden.

 

TOP 3 Antrag auf Durchführung eines Flurneuordnungsverfahrens zur Umsetzung gewässerökologischer Maßnahmen am Faulenbach

Bürgermeister Arno begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Guggemos vom Flurneuerungsamt, Landratsamt Tuttlingen. Er informierte, dass der Gemeinderat in der April-Sitzung 2021 beschlossen hatte, dass zur Flächenbereitstellung für eine Gewässerrevitalisierungsmaßnahme am Faulenbach („3. BA“) ein vereinfachtes, freiwilliges Flurbereinigungsverfahren angestrebt wird und die zuständige Behörde hierzu Gespräche mit den voraussichtlich Beteiligten führen soll.

Herr Guggemos berichtete, dass es im Mai 2021 eine Informationsveranstaltung gab und auch im Nachgang nochmals Einzelgespräche stattgefunden haben. Seitens der Eigentümer gibt es weitest gehende Zustimmung, aber leider vereinzelt auch Bedenken, sodass ein Verfahren auf rein freiwilliger Basis voraussichtlich nicht zustande komme. Ein vereinfachtes Verfahren sei nach dem derzeitigen Stand möglich.

Es gebe die Möglichkeit, ein Verfahren anzuordnen. Um dies vorbereiten zu können, sei ein Antrag der Gemeinde auf Durchführung eines Flurneuordnungsverfahrens bei der Flurneuordnungsbehörde erforderlich. Dieser Antrag sei nicht gleichbedeutend mit der Anordnung des Verfahrens. Er löse zunächst lediglich tiefergehende Untersuchungen bzw. vorbereitende Maßnahmen der Flurneuordnungsbehörde sowie weitere Informationsversammlungen und Gespräche mit den voraussichtlich Beteiligten aus.

Die Flurneuordnungsbehörde beantrage dann die Aufnahme des Verfahrens in das Arbeitsprogramm des Landes. Erst nachdem das Verfahren durch das Ministerium Ländlicher Raum in das Arbeitsprogramm aufgenommen und durch den Ministerrat beschlossen wurde, könne dieses angeordnet werden.

Der Anordnung wiederum gehe die formale Aufklärung der Beteiligten und die Einbindung der Träger öffentlicher Belange gemäß Flurbereinigungsgesetz voraus. Insoweit sei eine Anordnung des Verfahrens frühestens im Frühjahr 2023 möglich.

Wenn das Ministerium zustimmt, könnte im 1. oder 2. Quartal 2023 mit dem Verfahren begonnen werden.

Auf die entsprechenden Fragen aus der Mitte des Gemeinderates, antwortete Herr Guggemos, dass für die Renaturierung eine Fläche von 700m x 16m vorgesehen sind, der Bach sei dabei enthalten und dass 20 bis 25 Grundstückseigentümer beteiligt seien. Die Maßnahme werde zu 73 % bezuschusst und 27 % werden von der Gemeinde übernommen werden.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, bei der Flurneuordnungsbehörde (Landratsamt Tuttlingen, Vermessungs- und Flurneuordnungsamt) die Durchführung eines Flurneuordnungsverfahrens zu beantragen.

Die wesentlichen Verfahrensziele sind

  • Schaffung von Voraussetzungen für die Durchführung gewässerökologischer Maßnahmen

  • Überführung der für die Gewässerrevitalisierung benötigten Fläche in das öffentliche Eigentum

  • Bodenordnerische Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur

  • Sicherstellung der Erschließung aller Grundstücke

  1. Die für die Gewässerrevitalisierung und die gemeinschaftlichen Anlagen benötigten Flächen werden von der Gemeinde Rietheim-Weilheim aufgebracht. Für die Beteiligten entsteht daher kein Landabzug.

      2. Die Gemeinde übernimmt zur Senkung der Teilnehmerbeiträge vollumfänglich die nicht durch Zuschuss gedeckten Ausführungskosten des Verfahrens. Die Teilnehmer werden somit von den   Kosten freigestellt.

TOP 4 Beratung und Beschluss zur Vergabe der Arbeiten für den Friedhof Rietheim

- Neuanlage von pflegereduzierten Grabstätten, Sanierung „Kirchgässle“

Bürgermeister Arno begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Landschaftsarchitekt Achim Ketterer. Er berichtete, dass auf dem Friedhof im Ortsteil Rietheim pflegereduzierte Grabstätten in unterschiedlicher Ausformung angeboten werden sollen, um dem zukünftigen Bedarf gerecht zu werden. Weiterhin würden die zur Verfügung stehenden Reihen- und Urnengräber zur Neige gehen. Es müssen daher für diese Grabformen ebenfalls neue Grabfelder ausgewiesen werden.

Außerdem sei auch der Belag des Friedhofsweges verbraucht und in schlechtem Zustand, der Weg soll daher saniert und neugestaltet werden.

Parallel dazu plane die Kirche einen Anbau an die Sakristei mit einem behindertengerechten Ausgang. Beide Projekte sollten daher aufeinander abgestimmt werden. In diesem Zusammenhang müsste auch geklärt werden, ob der Rest der ursprünglichen Friedhofsmauer (mit Epitaphen Familiengrab) verschoben wird, um einer als Naturdenkmal ausgewiesenen Linde Platz zu verschaffen.

Weiterhin verlaufe an der Südseite des Friedhofs das „Kirchgässle“, dass im Zuge der Friedhofsarbeiten saniert werden soll.

Er teilte mit, dass nun die Vergabe vom Gemeinderat beschlossen werden sollte. Die Werksplanung und die weiteren Details sollen dann in der Bau- und Technikkommission eingehend erörtert werden.

Herr Ketterer erläuterte den bisherigen Projektablauf und stellte die Planung vor. Er gab bekannt, dass zwar 6 Firmen das Angebot abgeholt hätten, aber leider nur 1 Firma das Angebot abgegeben habe. Dies sei die Firma Schöppler aus Meßkirch mit einer Angebotssumme in Höhe von 405.679,33 Euro/brutto. Die Preise lägen im Rahmen der derzeitigen Preissteigerungen von 30 – 35 %.

Für die Neuanlage von pflegereduzierten Grabstätten seien 300.000 Euro im Haushalt eingeplant und für die Sanierung des „Kirchgässles“ seien 75.000 Euro eingeplant. Somit liege man allerdings deutlich über dem eingeplanten Budget.

Der Gemeinderat vergab einstimmig die Arbeiten für den Friedhof Rietheim zur Neuanlage von pflegereduzierten Grabstätten und zur Sanierung des „Kirchgässles“ einschließlich der Erstellung einer Einfriedung an die Firma Schöppler aus Meßkirch zum Angebotspreis von 405.679,33 € brutto. Die darin enthaltenen Vergaben der Arbeiten zum Versetzen der Epitaphe sowie zum Neubau der Epitaphmauer erfolgte vorbehaltlich der Zustimmung der Kostenträger (Kirchengemeinde/Nutzungsberechtigte des Familiengrabes). Den zu erwartenden überplanmäßigen Ausgaben wurde zugestimmt.

TOP 5 Festlegungen für das Erneuerungsgebiet "Kirchstraße - Mühlstraße"

-Festlegung der Förderquote

-Festlegung der Fördergrundsätze

-Eigenfinanzierungserklärung

-Befristungsbeschuss

Bürgermeister Arno begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Steinmeier-Geiger und Herr Wirth von der STEG. Er führt kurz in das Thema ein, weist auf die Drucksache 09/2022 hin. Diese ist auf der Homepage der Gemeinde unter www.rietheim-weilheim.de unter dem Unterpunkt Rathaus&Service, Gemeinderat, Bürgerinformationsportal nachzulesen.

Frau Steinmeier-Geiger und Herr Wirth stellten die Ergebnisse der Befragung der Eigentümer/innen und Bewohner/innen und die Ergebnisse der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vor.

Auch die Sanierungsziele wurden eingehend erläutert und die Kosten- und Finanzierungsübersicht sowie die Wahl des Sanierungsverfahrens vorgestellt.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig Folgendes:

Der Gemeinderat erteilt seine Zustimmung zum:

„Erneuerungszuschuss"

Bei Durchführung von Erneuerungsmaßnahmen wird ein Kostenerstattungsbetrag von maximal 30% der berücksichtigungsfähigen Gesamtkosten und eine Förderobergrenze von 30.000 Euro pro Gebäude festgelegt. Bei Gebäuden mit besonderer Bedeutung (historisch, denkmalgeschützt bzw. Ortsbild prägend) kann eine Erhöhung des Fördersatzes um 15%-Punkte und eine Überschreitung der Förderobergrenze erfolgen. Dabei werden nur Erneuerungsmaßnahmen gefördert, deren berücksichtigungsfähige Gesamtkosten 30.000 Euro überschreiten. Die Verwaltung wird ermächtigt, einzelne Vereinbarungen über Erneuerungsmaßnahmen abzuschließen. Im Falle von Erhöhungen über die Förderobergrenze erfolgt die Entscheidung im Gemeinderat.

„Abbruchkosten/Wertersatz“

Im Rahmen von Ordnungsmaßnahmen werden die vertraglich vereinbarten Abbruch- und Abbruchfolgekosten entsprechend dem Sanierungsziel bis maximal 100% erstattet. Eine Entschädigung für den Substanzverlust wird nicht gewährt. Die Verwaltung wird ermächtigt, einzelne Vereinbarungen über Ordnungs- und Baumaßnahmen abzuschließen. Dabei ist die dauerhafte Sicherung der Sanierungsziele festzuschreiben. Es kann im Einzelfall auch ein geringerer Erstattungsbetrag vereinbart werden

„Mindestausbaustandard“

Beim Abschluss von Vereinbarungen über Erneuerungsmaßnahmen ist darauf zu achten, dass die obenstehenden Anforderungen (Ziffer 1 - 9) eingehalten werden. Eine Abweichung im Einzelfall soll nur dann erfolgen, wenn die Erfüllung einzelner Anforderungen nicht zulässig ist oder wenn mit einzelnen Punkten ein unzumutbarer Kostenaufwand verbunden wäre.

„Besondere Gestaltungsgrundsätze“

Die Gemeinde beschließt die Einführung besonderer Gestaltungsgrundsätze. Vereinba-rungen über Erneuerungsmaßnahmen dürfen nur abgeschlossen werden, wenn bei Ge-bäuden diese Gestaltungsgrundsätze beachtet werden.

Beschluss zur Befristung der Sanierung „Kirchstraße - Mühlstraße“

Die Frist, in der die Sanierung „Kirchstraße - Mühlstraße“ in Rietheim-Weilheim durchgeführt werden soll, wird vorläufig bis zum 30.04.2034 festgelegt. 

 

TOP 6 Beratung und Beschluss der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Kirchstraße-Mühlstraße"

Bürgermeister Arno weist auf die Drucksache 10/2022 hin. Diese ist auf der Homepage der Gemeinde unter www.rietheim-weilheim.de unter dem Unterpunkt Rathaus&Service, Gemeinderat, Bürgerinformationsportal nachzulesen.

Frau Steinmeier-Geiger und Herr Wirth von der STEG stellten dies ebenfalls anhand einer Power-Point-Präsentation kurz vor.

 Der Gemeinderat beschloss einstimmig Folgendes:

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Kirchstraße-Mühlstraße“ gem. beigefügter Amtlicher Bekanntmachung.

 

TOP 7 Neubau Kindergarten "Am Faulenbach" 
- Bekanntmachung von EilentscheidungenBeratung und Beschluss über eine Mindestteilnehmerzahl bei der Sommerferienbetreuung 2022

Hauptamtsleiterin Neubauer gab nachfolgende Eilentscheidungen im Einzelnen bekannt. 

Firma

Gewerk

Kosten/netto

Fa. Stingel

Asphalteinbau, Nordseite

7.963,04 Euro

Energie & Plan

Erstellung Energieausweis

361,98 Euro

Energie & Plan

Blower-Door-Test

--> Prüfung der Dichtigkeit des Gebäudes passt

963,05 Euro

Schreinerei Schwochow

Blech im Eingangsbereich

910,00 Euro

Leopold

Gitter Abhangdecke und Stahlträger

--> Gitter an der Seite der weißen Decken,

  • damit Luft die Decke strömt und keine Nager,

Vögel eindringen und am Balkon und Trägern

5.030,50 Euro

Draxinger

Feuerlöscher

1.145,90 Euro

Schreinerei Schwochow

Geländertüre

925,80 Euro

Harfmann

Schließanlage

3.211,16 Euro

Schellhammer

Rollrasen

--> Wässern wird noch geklärt

4.800,00 Euro

Eppler

Nachtrag Deckleisten

--> Eingangsbereich zum Garten, damit

Deckenkonstruktion nicht sichtbar ist

461,91 Euro

Eppler

Nachtrag Änderung Türschloss

--> Haupteingang, Umbau war

notwendig, Motorschloss

940,00 Euro

Eppler

Folierung Scheiben

2.569,00 Euro

TÜV

Spielplatzprüfung

740,00 Euro

Schuck

 

2.082,63 Euro

Binder

 

1.737,64 Euro

Hectas

Reinigungsfirma

2.561,81 Euro

(monatlich)

Die Firma Grillenberger muss noch den Kantenschutz an den Fenstern und diverse Leistungen am Boden machen, hier liegen bisher noch keine Kosten vor.

Der Gemeinderat nimmt dies zustimmend zur Kenntnis. 

 

TOP 8 Beratung und Beschluss über die Beschaffung einer Notstromagregates für die Feuerwehr Rietheim-Weilheim

Bürgermeister Arno konnte zu diesem Tagesordnungspunkt den stellvertretenden Abteilungsleiter der Feuerwehr Abteilung Rietheim, Herr Schäfer begrüßen.

Herr Schäfer stellte das Notfallkonzept bei einem Stromausfall vor. Aus Sicht der

Feuerwehr wäre, ein Notstromaggregat der Firma AVS ohne Lichtmast ausreichend. Es würde 71.819,59 Euro kosten, ist förderfähig nach Z-Feu mit 30 % und deckt nahezu alle Einsatzszenarien ab. Die Firma sei in der näheren Umgebung und eine Wartung des Gerätes könnte in Spaichingen beim Autohaus Riess gemacht werden.

Auch wäre der Schulungsaufwand gering, da dies eine einfache Technik und ein einfacher Betrieb ist, müsste das Personal nur elektrotechnisch unterwiesen werden. Es habe eine verstellbare Deichsel mit Kugel und Maul, eine Bordsteckdose mit 230 V, eine Einspeisesteckdose mit 400 V, 64 A und 400 V, 125 A. Außerdem hat es ein TN Netzbetrieb (nur Einspeisebetrieb), also keine Umschalteinrichtung.

Das Notstromaggregat könne im Führungsfeuerwehrhaus und in allen mit Einspeisevorrichtung vorbereiteten Gebäuden der Gemeinde verwendet werden.

Das Tankvolumen reiche bei einem Dauerbetrieb unter Volllast für 12 Stunden. Hinzu kommt ein Zusatztank extern auf einer Palette, der für weitere 24 Stunden Betrieb reichen muss. Hier müsste überlegt werden, wo dieser zusätzliche Tank mit 1000l gelagert wird.

Das Ganze könne auf einem Tandemanhänger mit dem MTW oder dem LF transportiert werden.

Kämmerer Karl sprach sich für die Beschaffung des Notstromaggregates, sobald der Zuschussbescheid vorliegt, entsprechend dem Wunsch der Feuerwehr wie von Herrn Schäfer vorgestellt mit Kosten in Höhe von 71.819,59 Euro aus.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Beschaffung des Notstromaggregates der Firma AVS (ohne Lichtmast) mit Kosten in Höhe von 71.819,59 Euro zu. Sobald der Zuschussbescheid vorliegt, soll dies beschaffen werden.

 

TOP 9 Beratung und Beschluss zur Vergabe der Dürbheimer Straße, 1. BA

Bürgermeister Arno begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herr Kolb vom Ingenieurbüro Breinlinger. Er wies auf die Drucksache 08/2022 hin.

Herr Kolb teilte mit, dass einmal die Straßen- und Kanalbauarbeiten und einmal die Wasserversorgung in der Dürbheimer Straße ausgeschrieben wurden.

Die Submission ergab im Bereich der Straßen- und Kanalbauarbeiten als wirtschaftlichstes Angebot, das der Fa. Gebr. Stumpp aus Balingen mit 789.314,87 €/brutto, welches damit mit rd. 65.000.- € über der Kostenberechnung liege.

Im Bereich der Wasserversorgung sei das wirtschaftlichste Angebot von der Fa. Walter Unger aus Frickingen mit 53.320,90 €/netto bzw. 63.451,87 € brutto. Dieses liege rd. 4.000.- € unter der Kostenberechnung.

Das Problem sei, dass die Gemeinde bisher keinen Zuschuss für die Straßen- und Kanalbauarbeiten bekommen hat. Die Verwaltung gehe stand heute davon aus, dies auch nicht zu bekommen, gab Kämmerer Karl bekannt.

Im Haushalt wurden für diese Maßnahme Zuwendungen in Höhe von 65.000 Euro eingeplant.

Die Vergabe könne auch aufgehoben werden und im Winter nochmals neu auszuschreiben, allerdings weiß man nicht, ob es dann besser ist.

Die Verwaltung schlage deshalb vor, die Arbeiten des 1. Bauabschnittes durchzuführen und die Aufträge zu vergeben.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Straßen- und Kanalbauarbeiten an die Fa. Gebr. Stumpp Balingen mit 789.314,87 €/brutto und die Wasserversorgung an die Fa. Walter Unger aus Frickingen mit 63.451,87 €/brutto.

Herr Kolb berichtet anschließend noch kurz von dem geplanten Einbau des Feinbelages im Langen Gewand. Es ist vorgesehen am 24.06.2022 die Straße komplett zu schließen und dort den Feinbelag einzubauen. Die Vorarbeiten werden davor unter laufendem Verkehr stattfinden.

 

TOP 10 Beratung und Beschluss über die Antragstellung Naturpark "Obere Donau"

Bürgermeister Arno informierte über die Drucksache 12/2022 und dass die Erstellung eines Infopoints in Form der vom Naturpark "Obere Donau" vorgeschlagenen "Donauwelle“ geplant ist.

Die Kosten des Infopoints würden mit rund 90 % bezuschusst. Für die Anlegung von Parkplätzen liege der Zuschuss bei rund 60 %.

Im Haushaltsplan wurden hierfür bisher keine Kosten eingeplant, allerdings wird die Maßnahme erst im Jahr 2023 durchgeführt werden. Somit können die Kosten dann in den Haushalt 2023 mitaufgenommen werden.

Des Weiteren sei die Anlegung eines wassergebundenen Fußweges entlang der Gemeindeverbindungsstraße von Tuttlingen kommend am Ortseingang zum "Rußberg" geplant. Hier zeigte er ebenfalls Pläne. Die Kosten für den Fußweg belaufen sich voraussichtlich auf ca. 35.000 Euro. Hiervon werden voraussichtlich 50 % bezuschusst.

Es gehe zunächst lediglich um eine rechtzeitige Antragstellung zur Sicherung der Fördermittel.

Der Gemeinderat ermächtigt einstimmig die Verwaltung die Fördermittel beim Naturpark "Obere Donau" für die geplante Errichtung eines Infopoints (Pavillon Donauwelle) sowie die Anlegung von Parkplätzen und eines Gehweges wie vorgestellt zu beantragen.

 

TOP 11 Beratung und Beschluss über die Neuvergabe der Zeiterfassung

Hauptamtsleiterin Neubauer erläuterte die Angebote und teilte mit, dass bewusst das teurere Angebot ausgewählt wurde. Da dies eine direkte Verbindung zur Personalabrechnung der Gemeinde, eine Zeiterfassung per App bei den Außenstellen sowie per PC in der Verwaltung hat. Außerdem beinhalte es wesentlich mehr Funktionen als bisher, z.B. die elektronische Urlaubskarte oder die elektronische Zeitkorrektur etc.

Der Gemeinderat vergab einstimmig die Zeiterfassung für die Gemeinde Rietheim-Weilheim an die IVS Zeit + Sicherheit GmbH, Trossingen zum Angebotspreis von 18.004,00 Euro zzgl. MwSt. sowie die Softwarepflege zu einem monatlichen Preis von 180,00 Euro zzgl. MwSt..

 

TOP 12 Beratung und Beschluss über die Bauplatzvergaberichtlinien für das Bauge-biet "Am Bol", 2. Runde

Hauptamtsleiterin Neubauer erläuterte Drucksache 14/2022 ging insbesondere auf die Änderungen der Vergaberichtlinien im Einzelnen ein.

Seitens eines Gemeinderates kam noch ein Änderungsvorschlag bezüglich einer Formulierung bezüglich der Bewerbungsfrist. Dieser wurde in den Beschlussvorschlag aufgenommen.

Der Gemeinderat Rietheim-Weilheim beschloss mit einer Enthaltugn die in der Anlage beigefügten Bauplatzvergabekriterien für das Baugebiet „Am Bol“, 2. Runde.

 

TOP 13 Beratung und Beschluss über die Vergabe der Kanalreinigung und –Inspektion 2022 im Zuge der Eigenkontrollverordnung (EKVO)

Bürgermeister Arno informierte über die Drucksache 07/2022 nach welcher die Gemeinden verpflichtet sind öffentliche Kanalisationen innerhalb bestimmter Fristen auf ihren Zustand hin zu überprüfen.

Fristgemäß stehen die Arbeiten gem. EKVO an. Es seien dieses Mal alle Arten der o.g. Kanäle zur Reinigung, Inspektion, Auswertung und Dokumentation ausgeschrieben.

Im Haushalt 2022 stehen hierfür 275.000.- € zur Verfügung. Dies sind die Kosten für

Reinigung und TV-Kanalinspektion (Dokumentation auf DVD), sowie die ingenieurstechnische Betreuung durch das IB Breinlinger.

Das IB Breinlinger habe vier Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, doch es gingen lediglich zwei Angebote ein.

Nach der Prüfung der Angebote durch das IB Breinlinger ist das wirtschaftlichste Angebot das der Fa. RS Kanal und Umwelttechnik GmbH aus Balingen zum Angebotspreis von 154.741,65 € brutto.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Vergabe der Kanalreinigung und Inspektion 2022 im Zuge der Eigenkontrollverordnung an die Firma RS Kanal und Umwelttechnik GmbH aus Balingen zum Angebotspreis von 154.741,65 € brutto zu.

 

TOP 14 Bekanntgaben Genehmigung Haushaltssatzung

Bürgermeister Arno gibt bekannt, dass die Haushaltssatzung genehmigt wurde.

 

TOP 15 Bauangelegenheiten

Bezüglich der Entscheidung über den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage ermächtigte der Gemeinderat die Bau- und Technikkommision zur Klärung von offenen Punkten.

Von einem Wohnhausneubau mit Doppelgarage und Einliegerwohnung und dem Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit 4 Garagen nahm er Kenntnis.

Dem Neubau Zweifamilienhaus mit 2 Garagen erteilte er sein Einvernehmen.

Zu dem Neubau einer Betriebswohnung im OG und einer Garage im EG erteilt er eine Befreiung.

 

TOP 16 Bekanntgaben unter anderem von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen sowie Verschiedenes

TOP 16.1 LED Wand Marquardthalle

Kämmerer Karl berichtete, dass die LED-Wand in der Marquardthalle bisher von der Gemeinde vorfinanziert wurde.

Nun sei die Rechnung der Firma Light & Sound aus Spaichingen eingegangen, von welcher die LED Wand bezogen und auch installiert wurde.

Diese Rechnung wird nun auf die beiden Vereine, Förderverein TSV Rietheim und TB Weilheim, zu gleichen Teilen aufgeteilt. 

TOP 16.2 Eheschließungsstandesbeamtin, Viktoria Peschkov

Bürgermeister Arno teilt mit, dass Frau Viktoria Peschkov von der Gemeinde als Eheschließungsstandesbeamte bestellt wurde.

TOP 16.3 Grundschulbetreuung

Hauptamtsleiterin Neubauer gab einen Zwischenstand zu den Anmeldungen für die Grundschulbetreuung für das Schuljahr 2022/2023.

Es seien wieder sehr viele Anmeldungen. Seit diesem Jahr muss, zu jeder Anmeldung die Arbeitgeberbestätigungen der Eltern beigefügt werden. So ist für die Verwaltung ersichtlich welche Eltern wann arbeiten und auch wirklich eine Betreuung benötigen.

Wenn die Kinder deren Eltern nicht arbeiten herausgenommen werden, gebe es nur morgens vor der Schule etwas zu viele Kinder, ansonsten kann die Betreuung weitestgehend abgedeckt werden. Hier müsste dann nochmal geschaut werden, wie es nach der Stundenplanausgebe aussieht.