Sitzungsberichte: Gemeinde Rietheim-Weilheim

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Sitzungsberichte

Gemeinderatssitzung 15. Dezember 2021

Artikel vom 04.02.2022

Top 01 Bürgeranfragen

Seitens der Bürgerschaft gab es keine Anfragen.

Top 02 Beratung und Beschluss zum Forsthaushalt 2022 mit Bekanntgabe der Eilentscheidung zum Brennholzverkaufspreis

Aufgrund der Absage der Gemeinderatssitzung im November wurde der Brennholzverkaufspreis im Rahmen der Eilentscheidung festgelegt. Bürgermeister Jochen Arno gab bekannt, dass 1 Fm Laubbrennholz 62,00 € kostet, 1 Rm Brennschichtholz kostet 76,00 € und 1 Rm Nadelbrennholz kostet 20,00 €. Man habe sich dazu entschlossen, dieselben Verkaufspreise wie Wurmlingen festzulegen.

Anschließend ging Forstamtleiter Karl-Heinz Schäfer auf das vergangene Jahr, in welchem das Käferholz wieder ein Thema war, ein. Die Gemeinde sei mit zufälligen Nutzungen besser weggekommen als der Landkreis. Im Jahr 2021 sei der Preis wieder gestiegen, was sich positiv auf den Abschluss auswirke. Im Jahr 2022 werde ein normales Jahr erwartet mit einem Hiebsatz von 1850 Fm. Das Ergebnis in der Planung für 2022 liege bei 12.000 Euro.

Der Gemeinderat stimmte dem Forsthaushalt 2022 mit der Bekanntgabe der Eilentscheidung des Brennholzverkaufspreises einstimmig zu. 

Top 03 Neubau des Kindergarten Weilheim; Beratung und Beschluss zu Vergaben für folgende Gewerke:

- Türen
- Freianlagen
Bekanntgabe von Eilentscheidungen Sachstandsbericht

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Jochen Arno von der Firma W+P Gesellschaft für Projektrealisierung mbH aus Stuttgart Herrn Zetzsche, Herrn Puhman und Frau Cakir, welche nun die Bauleitung für den Kindergartenneubau in Weilheim übernommen haben.

Er gab bekannt, dass auch beim Kindergarten Weilheim zwei Eilentscheidungen gemacht werden mussten. Dies war ein Nachtrag bei den Estricharbeiten in Höhe von 5.158,65 Euro und bei den Fensterbauarbeiten in Höhe von 1.500 Euro/netto. Um keine Zeit zu verlieren, mussten beide Nachträge schnellstens vergeben werden.

Herr Zetzsche informierte über den aktuellen Stand anhand einer Power-Point-Präsentation und betonte, dass die Fertigstellung des Kindergartens zum 30.03.2022 geplant ist, was natürlich sehr ambitioniert sei und nichts Unvorhergesehenes mehr kommen sollte. Derzeit werde der Vergabestand überprüft. Es wurden verschiedene Gewerke vom früheren Architekten ausgeschrieben. Allerdings sind mittlerweile bei verschiedenen Gewerken die Vertragstermine schon wieder abgelaufen, oder die Vergaben wurden aufgrund von zu hohen Kosten wieder aufgehoben. Nun gilt es dies zu überprüfen.

Die Vergabe der Innentüren sei ein Thema. Die erst Ausschreibung der Türen sei aufgrund der deutlich zu hohen Kosten aufgehoben worden. Die Kostenschätzung der Innentüren des früheren Architekten lag bei 57.100 Euro/brutto. Das wirtschaftlichste Angebot der aktuellen Ausschreibung liege nun aber bei 73.566 Euro/brutto.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass die Arbeiten für die Innentüren mit einer Angebotssumme von 73.566 Euro/brutto an die Schreinerei Schwochow aus Stetten a.k.M. vergeben werden.

Des Weiteren berichtete Herr Zetzsche, dass die Freianlagen sprich der Rampenbau im Eingangsbereich und die Gartenanlage vom früheren Architekten bisher nicht betrachtet wurden. Deshalb müssten auch diese Arbeiten schnellstmöglich vergeben werden, da sonst der Kindergarten nicht funktionsfähig ist und somit nicht geöffnet und genutzt werden könne.

Die Kosten hierfür wurden vom früheren Architekten auf 172.800 Euro/brutto geschätzt.

Auch hier wurden bereits verschiedene Angebote eingeholt. Das günstigste und wirtschaftlichste Angebot ist von der Firma Schellhammer & Söhne GmbH aus Mühlhausen-Ehingen und liegt bei 194.685,50 Euro/brutto. Mit dieser Firma wurde schon vielfach zusammengearbeitet und man habe nur gute Erfahrungen gemacht, merkt Herr Zetzsche an.

Der Gemeinderat erteilte der Firma Schellhammer & Söhne GmbH aus Mühlhausen-Ehingen den Auftrag der Freianlagen, zu einer Angebotssumme in Höhe von 194.685,50 Euro/brutto.

Frau Cakir ging anschließend auf die architektonischen Details ein und berichtet, dass sie gerade dabei ist, eine gute Grundlage für die Handwerker auf der Baustelle zu schaffen. Sie muss die kompletten Planungen auf- und überarbeiten, da diese bisher sehr dürftig waren.

Über den aktuellen Stand auf der Baustelle informierte Herr Puhman als Bauleiter vor Ort. So werde der Estrich noch vor Weihnachten eingebaut, sodass er dann über die Feiertage austrocknen könne. Außerdem berichtete er, dass die die Betonwände verspachtelt und gestrichen werden sollen. Die Kosten hierfür liegen bei rund 29.600 Euro. Diese seien nicht eingeplant gewesen.

Herr Zetzsche sprach die Empfehlung aus, die Wänden nicht als Betonwände zu belassen, da die Oberflächenqualität für den Kindergartenbetrieb nicht geeignet sei.

Bürgermeister Arno merkt an, dass man zuerst gedacht hatte, dass der Rohbauer nicht gut gearbeitet habe, aber dieser habe die Arbeiten wie ausgeschrieben durchgeführt.

Allerdings sollte wegen den Wänden schnell entschieden werden, damit es auch hier weitergehen kann.

Deshalb schlägt die Verwaltung vor, dass der Bürgermeister per Eilentscheid den Maler Rombach mit dem Verspachteln und dem Streichen der gesamten Wände zu einer Nachtragssumme in Höhe von 29.600 Euro/brutto beauftragt.

Der Vorschlag der Verwaltung wird einstimmig beschlossen

Top 04 Beratung und Beschluss über die Hundesteuersatzung

Bürgermeister Arno teilte mit, dass die bisherige Hundesteuersatzung vom 01.01.1997 datiert und nur im Rahmen der Euro-Umstellung zum 01.01.2002 geändert wurde. Die Verwaltung habe die Hundesteuersatzung überprüft und mit der aktuell gültigen Mustersatzung des Gemeindetags Baden-Württemberg abgeglichen und aktualisiert. Gleichzeitig wurde dies zum Anlass genommen, die Steuersätze zu überprüfen und anzupassen. Dazu wurden auch die Hundesteuersätze der benachbarten Städte und Gemeinden herangezogen. Neben der Erhöhung der Steuersätze sei die Satzung um folgendes ergänzt worden:

  1. Kampfhundesteuer: Dies war bisher in der Gemeinde Rietheim-Weilheim in der Satzung nicht hinterlegt und wird nun eingeführt.
  2. Hundesteuermarken: Auf dieses Instrument wurde bisher ebenfalls verzichtet. Es dient jedoch primär dazu, dass man angemeldete Hunde besser erkennt. Aus diesem Grund wird in Zukunft bei der Anmeldung eine Steuermarke ausgegeben.

Der Gemeinderat beschloss die Neufassung der Hundesteuersatzung zum 01.01.2022 einstimmig.

Top 05 Beratung und Beschluss über die Friedhofsgebührensatzung

Die Gebührenkalkulation wurde von Kämmerer Jochen Karl vorgestellt. Die Kalkulation sei aufgrund des Auftrages des Gemeinderates an die Verwaltung notwendig gewesen, die Friedhofsgebühren jährlich um 5 % zu erhöhen.

Der Gemeinderat beschloss die Änderung der Friedhofsgebühren entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.

Top 06 Einbringung und Vorberatung des Haushaltsplanentwurfes 2022 inkl. Wirtschaftsplan Eigenbetrieb, Wasser, Energie und Breitband

Kämmerer Jochen Karl erläuterte den Haushaltszwischenbericht 2021 anhand einer Power-Point-Präsentation. Die ordentlichen Erträge belaufen sich auf 14.198.196 Mio. Euro, die Gewerbesteuer auf 7.663.000 Euro. Die ordentlichen Aufwendungen belaufen sich auf 11.825.418 Euro dabei erhöhte sich die Gewerbesteuerumlage auf 840.000 Mio. Euro. Somit ergebe dies ein ordentliches Ergebnis von +2,3 Mio. Euro.

Des Weiteren stellte Kämmerer Karl den Entwurf des Haushaltsplans 2022 anhand einer Power-Point-Präsentation vor. Nach diesem stehen im Ergebnishaushalt Erträge von 11.096.240 Euro den Aufwendungen in Höhe von 10.797.420 Euro gegenüber. Somit wäre das Gesamtergebnis bei +298.820 Euro.

Der Finanzhaushalt hat im Bereich der Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit einen Überschuss von rd. 1,1 Mio. Euro.

Geplant wird die Gewerbesteuer mit 5 Mio. Euro, die Einkommenssteuer mit 2.089.700 Euro und die Umsatzsteuer mit 694.500 Euro. Dies ergibt den vorher genannten Gesamtbetrag an ordentlichen Erträgen in Höhe von 11.096.240 Euro.

Bei den Personalkosten sind 1.910.470 Euro eingestellt. Die Erhöhung der Personalkosten im Vergleich zu den Vorjahren kommt vor allem aus 3 neugeschaffenen Stellen für den neuen Kindergarten in Weilheim und von tariflichen Erhöhungen. Die Abschreibungen belaufen sich auf 1.116.620 Euro. Somit wird mit einem Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 10.797.420 Euro geplant.

Bei den geplanten Investitionen werden ca. 1.798.000 Euro Einzahlungen eingeplant. Diese stehen den Auszahlungen in Höhe von 4.446.700 Euro gegenüber.

Dies ergibt einen Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit von rd. 1,528 Mio. Euro.

Die liquiden Eigenmittel zum Jahresbeginn betragen 5,2 Mio. Euro, zum Jahresende werden sie voraussichtlich 3,6 Mio. Euro hoch sein.

Des Weiteren stellte Kämmerer Karl den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasser-, Energie und Breitbandversorgung für das Jahr 2022 vor.

Er berichtete, dass der Wirtschaftsplan für das Jahr 2022 im Erfolgsplan mit Erträgen in Höhe von 341.000 Euro und mit Aufwendungen in Höhe von 369.500 Euro festgesetzt werden.

Im Vermögensplan werden Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 1.176.500 Euro festgesetzt. Geplant sei eine Kreditaufnahme von 1 Mio. Euro enthalten.

Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis.

Bürgermeister Arno bedankte sich bei Kämmerer Karl und seinem Team für die gute Ausarbeitung dieses ersten Entwurfs des Haushaltplan 2022, der dann in der ersten Sitzung im neuen Jahr beschlossen werden soll. 

Top 07 Beratung und Beschluss über einen Infrastrukturbeitrag bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen

Die Berechnung des Infrastrukturbeitrages wird von Kämmerer Jochen Karl vorgestellt.

Aus der Mitte des Gemeinderates kam die Frage auf, warum dieser überhaupt erhoben werden soll.

Bürgermeister Jochen Arno erklärte, dass der Infrastrukturbeitrag eine Art Erschließungsbeitrag darstelle und der jeweilige Bauherr diese dann auch bereits abgegolten habe. Es dürften dann später, sollte die Straßen tatsächlich eines Tages ausgetauscht werden, keine Erschließungsbeiträge mehr abgerechnet werden. Dies stellt also auch eine gewisse Sicherheit dar.

Kämmerer Jochen Karl ging auf historische Straßen im Erschließungsbeitragsrecht ein und die Möglichkeit der späteren Erschließungsbeitragspflicht. Ebenso verwies er darauf, dass der Gemeinderat durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes aus einer Wiese mit einem Wert von 2,50 €/m² einen Bauplatz im Wert von aktuell rund 200 €/m² schaffe.

Ein Gemeinderat betonte, dass der Infrastrukturbeitrag mit 10 €/m² ein Schnäppchen sei. Ohne einen Infrastrukturbeitrag könne die Erschließungsbeitragspflicht für alle ausgelöst werden, dies fände er schlecht für die Nachbarschaft.

Die Frage, ob der Infrastrukturbeitrag jedes Mal neu berechnet werde, wird seitens der Verwaltung verneint.

Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen eines Infrastrukturbeitrages in Höhe von 10 Euro/m² zu erheben.

Top 08 Beratung und Beschluss zum Vertragsentwurf für vorhabenbezogene Bebauungspläne mit den Grundstückseigentümern

Bürgermeister Arno stelle den Vertragsentwurf vor. Zudem informierte er über das

Verbleibende Risiko der Grundstückseigentümer, das hauptsächlich darin bestehen würde, dass es keine Garantie geben würde, dass der Bebauungsplan auch die Rechtskraft bekommt, den dies hängt letztlich von der Genehmigungsfähigkeit ab.

Eine Gemeinderätin fand dieses Risiko zu hoch, da hierdurch bereits enorme Kosten entstehen. Deshalb wäre sie dafür, dass § 1 Abs. 3 angepasst wird, indem das Regierungspräsidium Freiburg zuvor eine Stellungnahme dazu abgibt. Oder die Gemeinde soll den Schadensersatz tragen, falls ein Antrag abgelehnt wird.

Bürgermeister Arno betonte, dass das Landratsamt bei diesen Vorhaben so mitgehen würde. Dies wurde im Vorfeld abgestimmt. Das Restrisiko des jeweiligen Grundstückseigentümers, der sein Grundstück als Bauplatz nutzen möchte, könne nicht auf die Gemeinde verlagert werden.

Die Gemeinderätin Wencke Weiser stellt einen Antrag, dass vor dem Beschluss, Gespräche mit der Raumordnungsbehörde des Regierungspräsidium Freiburg geführt werden, um zu schauen, ob diese der Änderung des Flächennutzungsplanes zustimmen würden.

Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt.

Anschließend stimmte der Gemeinderat mehrheitlich dem vorliegenden Entwurf zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zu.  

TOP 9 Beratung und Beschluss über die Mittelverwendung des verbleibenden Vereinsvermögens in Folge der Auflösung des Gesangverein Liederkranz Weilheim e.V.

Bürgermeister Jochen Arno informierte den Gemeinderat darüber, welche Verwendung der Mittel seitens des Gesangvereins Liederkrans Weilheim gewünscht wurden.

Klaus Aicher als Vertreter des ehemaligen Vereins führte aus, dass vorgeschlagen werde, dass es zwischen dem Kindergarten Weilheim und der Kath. Kirchengemeinde aufgeteilt werden soll. Wer wieviel bekommen soll, überlassen sie dem Gemeinderat und der Verwaltung.

Aus der Mitte des Gemeinderates wurden unterschiedliche Ansichten und Vorschläge über die Verwendung der Mittel geäußert.

Abschließend fasst der Gemeinderat mehrheitlich folgende Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat bestätigt hiermit die Annahme des verbleibenden Vereinsvermögens des Gesangvereins "Liederkranz Weilheim e.V.“ in Höhe von 12.162,90 €.
  2. Der Gemeinderat beschließt das Vereinsvermögen zu ¾ dem Kindergarten Weilheim und zu ¼ der Kath. Kirchengemeinde zugutekommen zu lassen.

TOP 10 Einbringung und Beratung über eine Geschäftsordnung für den Gemeinderat

Bürgermeister Arno verwies auf die Drucksache und teilte mit, dass der Entwurf einer Geschäftsordnung zunächst nur eingebracht werde. Sofern von Seiten der Gemeinderäte Anregungen bestehen, sollten diese im Vorfeld der Verwaltung mitgeteilt werden. Die abschließende Beratung und Beschlussfassung könne dann in einer der kommenden Gemeinderatssitzungen im neuen Jahr erfolgen.

TOP 11 Bauangelegenheiten

Der Gemeinderat erteilte dem Neubau eines Ateliers sein Einvernehmen, nahm von der Ertüchtigung des Brandschutzes für ein Gebäude sowie der Erstellung von Parkflächen Kenntnis. Zudem erteilte er dem Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit 2 Garagen sein Einvernehmen und erteilte die hierzu notwendigen Befreiungen vom Bebauungsplan, der Bauvoranfrage zu einem Dreifamilienhaus wurde zugestimmt und vom Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage Kenntnis genommen.

TOP 12 Bekanntgaben unter anderem von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen sowie Verschiedenes

TOP 12.1 KSK Werbung an der Anzeigentafel in der Marquardt Halle

Bürgermeister Arno berichtete, dass in der vergangenen nichtöffentlichen Sitzung beschlossen wurde, dass die KSK Werbung an der Anzeigentafel in der Marquardt Halle anbringen darf.

TOP 12.2 Bauarbeiten an der Bahnunterführung

Weiter informierte Bürgermeister Arno, dass die Bahn mit den Bauarbeiten an der Bahnunterführung bereits begonnen habe. Gesperrt wird der Weg aber erst ab Ende Januar 2022 für die Dauer der Bauzeit.

TOP 12.3 Sitzungstermine 2022

Die Frage eines Gemeinderates, ob die Sitzungstermine für das Jahr 2022 bereits feststehen, wurde bejaht. Diese würde den Gemeinderäten schnellstmöglich mitgeteilt.

TOP 12.4 Wasserdruck

Ein Gemeinderat bemängelte den derzeitigen Wasserdruck im Höfle und in Bulzingen. Er bittet die Verwaltung danach zu schauen.

Bürgermeister Arno sagte dies zu.

TOP 12.5 Stellplatzsatzung

Die Frage, was passiert, wenn die Stellplatzsatzung nicht eingehalten werde, konnte von der Verwaltung nicht beantworte werden. Dies werde in Erfahrung gebracht.