Sitzungsberichte: Gemeinde Rietheim-Weilheim

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Rietheim-Weilheim
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Sitzungsberichte

Gemeinderatssitzung vom 10. September 2024

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Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 10. September 2024

Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 10. September 2024

Bürgermeister Cramer von Clausbruch begrüßte zur ersten Sitzung nach der Sommerpause die Damen und Herren Gemeinderäte, das Team aus der Verwaltung, die Vertreterin der Presse, sowie externen Referenten zu den Tagesordnungspunkten zwei und sechs. Ebenso begrüßte er die anwesende Bürgerschaft und vermerkte die Entschuldigungen. Bezüglich der Tagesordnung stellt er den fristgerechten Versand fest, der Tagesordnungspunkt sechs wurde vorgezogen.

 

TOP 1 Bürgeranfragen

Seitens der Bürgerschaft gab es keine Fragen / Anmerkungen an Gemeinderäte und / oder Verwaltung.

 

TOP 2 Bebauungsplan „Rose Erweiterung“ Rußberg

- Beschluss des Bebauungsplan-Entwurfs „Rose Erweiterung“ zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden

Bürgermeister Cramer von Clausbruch begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Lamm von der Firma Kommunalplan, sowie den Vorhabenträger. Er verwies auf die Vorlage und bat Herr Lamm den aktuellen Sachstand und den Beschlussvorschlag zu erläutern.

Herr Lamm berichtete über den aktuellen Sachstand, die zu treffenden Abwägungen und nächsten Schritte. Seitens des Gemeinderates gibt es keine Rückfragen.

 

Einstimmig fasste der Gemeinderat folgende Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat beschließt die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden.
  2. Der Bebauungsplan-Entwurf „Rose Erweiterung“ in der Fassung vom 19.08.2024 wird beschlossen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit an der Entwurfsplanung „Rose Erweiterung“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behörden / Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
 

TOP 3 Beratung und Beschluss zur Breitband Kooperation mit der Netcom

Bürgermeister Cramer von Clausbruch begrüßte die Herren Sanwald und Boos als Vertreter des Kooperationspartners Netcom. Er verwies auf die Vorlage und dass seitens der Gemeinde weiterhin Wunsch und Bedarf an einer guten Breitbandversorgung in der Gemeinde Rietheim-Weilheim besteht. Nachdem die vor circa einem Jahr getroffene Vereinbarung mit einem anderen Marktteilnehmer trotz zahlreicher Versuche nicht gefruchtet hatte, bietet nun die Netcom erneut eine Möglichkeit der Breitbandversorgung für die Kommune. Dies macht neben allen inhaltlichen Aspekten auch deswegen Sinn, weil sich sowohl Synergie-Effekte bei der Infrastruktur als auch in der Vermarktung mit anderen Kommunen ergeben könnten.

Herr Sanwald und Herr Boos präsentieren mithilfe einer PowerPoint Präsentation die Firma, die Kooperation sowie den geplanten Breitbandausbau für Rietheim-Weilheim.

Die Gemeinderäte stellten zahlreiche Fragen zu vorhandener Struktur, dem Ausbau auf dem Weiler Lupbühl, der Vermarktung auch bereits erschlossener Gebiete und der Art der Vermarktung, der Vorvermarktungsquote und der Anschlussmöglichkeit für Firmen. Im Anschluss beschloss der Gemeinderat einstimmig:

  1. Die Gemeinde Rietheim-Weilheim begrüßt das Angebot der NetCom BW zum eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau im Gemeindegebiet.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, mit der NetCom BW den beigefügten Kooperationsvertrag nach weiterer Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen und offener Punkte zu unterzeichnen.
  

TOP 4 Beratung und Beschluss zur Ehrenamtsentschädigungssatzung

Neben der bereits im März durch den alten Gemeinderat beschlossenen Änderung der Entschädigung für Gemeinderäte beinhaltet die überarbeitete Satzung eine jährliche Pauschale für die Bürgermeister-Stellvertreter und ein einfaches, gerechtes und auch in Zukunft funktionierendes Modell für die Wahlhelfer bei dem Stunden mit aktuellen Mindestlohn multipliziert werden. Der Gemeinderat begrüßte die geplanten Änderungen und beschloss einstimmig die Änderungen der Ehrenamtsentschädigungsatzung und beauftragte die Verwaltung mit Bekanntmachung derselben.

  

Top 5 Beratung und Beschluss zur Renaturierung des dritten Abschnitts am Faulenbach mit Bau eines Fußweges

Bürgermeister Cramer von Clausbruch verwies auf die Vorlage und dazu bereitgestellten Pläne, Skizzen und Kalkulationen durch die beauftragte Firma Gfrörer. Die Kosten für den Weg liegen bei circa 100.000 € und für die Gewässer-Renaturierung bei ca. 186.000€. Zu den zwei Teilbereichen sind jeweils Förderanträge in Vorbereitung, bei der Renaturierung wird eine wasserrechtliche Förderung mit voraussichtlich 50 % angestrebt, beim Wegebau eine Förderung über den Naturpark Obere Donau mit 60 %. In einer der kommenden Sitzungen werden die Pläne nochmals im Detail vorgestellt. Da aktuell die Fristen für die Antragstellung für die zwei Förderprogramme laufen und sonst eine Umsetzung in 2025 nicht mehr möglich ist, beschloss der Gemeinderat nach zwei Rückfragen einstimmig:

  1. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung zur Antragstellung für Gewässerrenaturierung und Wegeneubau
  2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die für die Umsetzung nötigen Mittel gemäß Antragstellung für den Haushalt 2025 einzustellen.
  

TOP 6 Information und Einführung in die Neukalkulation der Verwaltungsgebühren

Bürgermeister Cramer von Clausbruch verwies auf die Vorlage und bat Kämmerer Karl um eine kurze Einführung in das Thema. Kämmerer Karl erläuterte die Notwendigkeit zur Neukalkulation. Hauptgrund ist, dass ohne Kalkulation die Rechtssicherheit von Gebühren nicht ausreichend gegeben ist. Finanziell werden die Mehreinnahmen keine großen Auswirkungen haben, maximal kann es zur Verschiebung bei einzelnen Tatbeständen oder zur Neukalkulation von Dienstleistungen kommen. Der Gemeinderat nahm die Information zur Kenntnis.

 

TOP 7 Bauangelegenheiten

7.1 Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Abstellraum und Stellplatz, Flurstück 2175, Fürstenstein 4

Hauptamtsleiterin Neubauer berichtete über das Vorhaben. Es entspricht allen Vorgaben des Bebauungsplanes. Der Gemeinderat nahm das Vorhaben zur Kenntnis.

7.2 Bauvorhaben Neubau eines Carports, Flurstück, 204/4, Dürbheimer Straße 43/1

Hauptamtsleiterin Neubauer berichtete über das Vorhaben. Es befindet sich im Innenbereich ohne Bebauungsplan und ist nach der Umgebungsbebauung zu beurteilen. Sie wies zudem deutlich darauf hin, dass in Zukunft im Wendehammer der Stichstraße der Winterdienst nur eingeschränkt möglich sein wird, bzw. bei starkem Schneefall der Schnee im Zweifel vor den Carport oder die Garage geräumt werden muss.

Der Gemeinderat erteilte dem Vorhaben einstimmig sein Einvernehmen.

 

TOP 8 Bekanntgaben und Verschiedenes

 

8.1 Bericht aus nicht öffentlicher Sitzung

Die Gemeinde Rietheim-Weilheim hat das Flurstück 160/5, Objekt Obere Hauptstraße 48 mit 2096 m² erworben.

 

8.2 Anfragen der Gemeinderäte

Zu einer Anfrage aus der Mitte des Gemeinderates wegen den Maßnahmen am Infopoint wurde ausgeführt, dass man sich bei einer kleinen Verkehrsschau bei der Straße auf dem Rußberg vor dem Infopoint neben Tempo 70 auf eine optische Trennung zwischen Straße und Weg durch das Grün-Bankett geeinigt habe. Dazu wurden ca. 50 cm des Schotters wieder entnommen und als Grünstreifen eingesät.

Zudem wurden Straßenverkehrsschilder gesetzt bei denen durch gesetzliche Vorgaben der Standort bereits festgelegt ist.

Zur Frage bezüglich der Gestaltung von weiteren Netzübergabepunkten wird erläutert, dass diese nach Rücksprache mit der Netze BW von Graffiti-Künstlern verschönert werden können. Die Entscheidung können im Rahmen der Haushausplanung getroffen werden.

Die Anfrage nach der defekten Beleuchtung an der Weilheimer Kapelle konnte damit beantwortet werden, dass diese repariert wurde. Ein Ausfall kann aber auch in der Zukunft wieder passieren.

Außerdem wurde gefragt, wo die Probeentnahmestellen für die im Amtsblatt veröffentlichten Wasserwerte sind. Die Proben aus dem Netz werden unangekündigt in der Grundschule und dem Kindergarten Weilheim entnommen.

 

Top 8.3 Bericht aus der Verwaltung

Bürgermeister Cramer von Clausbruch berichtete Folgendes:

Die Straßenbeleuchtung im Unterdorf Rietheim funktioniert wieder.

Gemeinsam mit Straßenverkehrsbehörde, der Straßenmeisterei und der Polizei wurde der Übergang der B 14 Ortsteil Rietheim Richtung Lupbühl angeschaut. Möglich sind drei Maßnahmen, die nun auch umgesetzt wurden. Erstens wird die Helligkeit der dort stehenden Straßenlaternen etwas erhöht. Zweitens wurde Tempo 50 nochmals groß auf die Straße aufgemalt. Drittens gibt es zusätzliche Hinweisschilder Achtung Fußgängerquerung vor der Einfahrt beziehungsweise Ausfahrt.

Vorletzte Woche konnte das Sonnensegel am Spielplatz in Bulzingen installiert werden. Aufgrund der lang andauernden Feuchtigkeit im Frühjahr konnten die Fundamente nicht früher gesetzt werden, was zu der zeitlichen Verzögerung geführt hat.

In den kommenden Wochen wird durch die Straßenverkehrsbehörde eine digitale Anzeigetafel am Bahnhof in Rietheim installiert.

Zwischen dem 30. September und dem 1. Oktober wird der Bahnübergang in Weilheim komplett gesperrt werden müssen. Eine Umleitung über den Kreisverkehr Wurmlingen ist ausgeschildert. Fußgänger und Radfahrer können die Bettendohle nutzen.

Für den Rad- und Fußweg im Dillgarten liegt inzwischen die Aufnahme in das Förderprogramm vor.

Aufgrund personeller Ausfälle wird der Bauhof bis auf Weiteres die Verantwortung für Schule, Kindergarten und Hallen mit übernehmen.

Aufgrund einer hohen Anzahl an offenen Forderungen ist die Kasse verstärkt ins Mahnwesen eingestiegen.

Vor dem Notausgang des Musikvereins stand nach dem vergangenen Starkregen Wasser, der Schaden wurde behoben.

Im Amtsblatt steht bald wieder der Jahresrückblick an. Durch eine Änderung beim Nussbaum Verlag, dürfen die Vereine ihre Berichte direkt einstellen.

Analog zum Stromvertrag vor den Ferien wird die Verwaltung kurzfristig einen Gasliefervertrag für das kommende Jahr abschließen und dem Gemeinderat nach Vollzug berichten.

Bezüglich des gestellten Förderantrags zum Ausbau der Schulbetreuung hat die Verwaltung leider weiterhin keine Rückmeldung erhalten. Bekannt ist, dass am 8. August die Reihenfolge gelost wurde, in der die eingegangenen Anträge bearbeitet werden. Nachdem das Programm vierfach überzeichnet war, entscheidet die Reihenfolge dann auch über Mittelzugang oder Absage.

In der vergangenen Woche gab es in den Medien Berichte zu einem Transparenzregister des Landes Baden-Württemberg bezüglich der Grundsteuer. Die Werte für die Gemeinde Rietheim-Weilheim, wie auch für viele anderen Kommunen, sind sowohl unvollständig, als auch falsch. Bei Rückfragen zum Thema Grundsteuer können sich Bürger gerne ans Finanzministerium wenden.