Seite drucken
Gemeinde Rietheim-Weilheim

Architekt

In der Bundesrepublik Deutschland gehören viele Tätigkeiten zu den freien Berufen. Um einen freien Beruf ausüben zu können, müssen Sie besondere Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.

Dies gilt auch für Architekten:

http://www.rietheim-weilheim.de//rathaus-service/buerger-service/lebenslagen