Lebenslagen: Gemeinde Rietheim-Weilheim

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Lebenslagen

Überblick

Wenn Sie in Deutschland ein handwerkliches Gewerbe ausüben wollen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zulassungsfrei oder handwerksähnlich sind die Handwerksberufe, die nicht zwingend eine Meisterprüfung oder eine entsprechende Qualifikation zur Ausübung voraussetzen. Eine Liste der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können, finden Sie in der Anlage B Abschnitt 1 und 2 zur Handwerksordnung.

Wenn Sie sich in einem zulassungsfreien Handwerksberuf oder handwerksähnlichen Gewerbe selbstständig machen wollen, müssen Sie dieses bei der Handwerkskammer anzeigen und das Gewerbe anmelden.

Vorher sollten Sie Ihre Selbstständigkeit sorgfältig planen und bereits im Vorfeld Finanzierungsfragen klären und sich auch über eventuelle Fördermöglichkeiten informieren.

Sie müssen klären, welche Rechtsform Ihr Unternehmen haben soll. Ob Sie sich für ein Einzelunternehmen, eine Personengesellschaft, eine juristische Person oder eine ausländische Rechtsform entscheiden, hängt von Ihren individuellen Unternehmenszielen ab. Die Grundlage für Ihre Entscheidung sollten finanzielle, steuerliche und rechtliche Überlegungen sein.

Hinweis: Erfordert Ihr Gewerbebetrieb einen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb (z.B. Erfordernis der Buchführung, Firmenführung, kaufmännische Ordnung der Vertretung und Haftung), sind Sie in jedem Fall Kaufmann und zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.

Auch während des laufenden Betriebes müssen Sie viele gesetzliche Pflichten erfüllen. Beachten Sie dabei auch die steuerlichen Aspekte.

Vertiefende Informationen

Die Lebenslage "Unternehmen gründen" bietet umfassende Informationen zur Planung, Finanzierung, Rechtsform und zu Förderungen von Existenzgründern.

Umfangreiche Informationen bieten Ihnen unter anderem die für Sie zuständige Handwerkskammer und das Portal NewCome.de für Existenzgründung und Unternehmensnachfolge des Landes Baden-Württemberg.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Der Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V. für die Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern hat ihn am 01.08.2018 freigegeben.