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Gemeinde Rietheim-Weilheim

Meldebescheinigung beantragen

Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen,

beispielsweise für:

  • Aufgebot beim Standesamt
  • Zulassungsstelle
  • Banken
  • Rentenversicherer.

Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten wie beispielsweise Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, aktuelle Anschriften.

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Sie müssen die Meldebescheinigung bei der zuständigen Stelle beantragen. Der Antrag ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich (auch durch Fax), elektronisch, mündlich oder zu Protokoll stellen.

Fristen

keine

Unterlagen

Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:

  • Wenn Sie den Antrag persönlich stellen: Personalausweis oder Reisepass
  • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen: Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
  • Wenn Sie den Antrag elektronisch über service-bw stellen: Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und AusweisApp2

Kosten

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der örtlichen Gebührensatzung.

Die elektronische Meldebescheinigung wird unentgeltlich erteilt.

Für Sozialleistungen wie zum Beispiel Krankenversicherung, Rentenversicherung, Kindergeld, Wohngeld ist die Meldebescheinigung kostenfrei.

Bearbeitungsdauer

Bei persönlicher Vorsprache: in der Regel sofort

Sonstiges

Keine

Rechtsgrundlage

Bundesmeldegesetz - BMG:

  • § 18 Meldebescheinigung

Zuständigkeit

die Meldebehörde Ihres Wohnorts

Meldebehörde ist

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.

Zuständige Ansprechpartner

Butsch, Simone Einwohnermeldeamt, Passamt, Standesamt, Sozialamt, Gewerbeamt, Rentenanträge, Grundbuchauszüge, Schlüsselverwaltung, Kinderferienprogramm
0049 7424 95848-250049 7424 95848-25
0049 7424 95848-280049 7424 95848-28
Kupferschmid, Ute Einwohnermeldeamt, Passamt, Standesamt, Sozialamt, Gewerbeamt, Rentenanträge, Grundbuchauszüge
0049 7424 95848-260049 7424 95848-26
0049 7424 95848-280049 7424 95848-28

Freigabevermerk

24.04.2023; Innenministerium Baden-Württemberg

http://www.rietheim-weilheim.de//rathaus-service/buerger-service/dienstleistungen