Dienstleistungen: Gemeinde Rietheim-Weilheim

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Dienstleistungen

Hundehaltung - Namensänderung mitteilen

Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:

  • Heirat
  • Scheidung
  • Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Voraussetzungen

Ihr Name hat sich geändert.

Verfahrensablauf

Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.

Fristen

keine

Unterlagen

keine

Kosten

keine

Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage

keine

Zuständigkeit

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnsitzes

Zuständige Ansprechpartner

Schmidt, Stephanie Kassenverwaltung, Grundsteuer, Wasserzins, Gewerbesteuer, Hundesteuer
0049 7424 95848-150049 7424 95848-15
0049 7424 95848-280049 7424 95848-28

Freigabevermerk

29.02.2024 Innenministerium Baden-Württemberg