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Gemeinde Rietheim-Weilheim

Öffentliche Bekanntmachung

Artikel vom 22.09.2022

Siebte punktuelle Änderung der 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für den Verwaltungsraum Tuttlingen – Erweiterung Sportplatz in Worndorf, Gemeinde Neuhausen ob Eck

Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft für den Verwaltungsraum Tuttlingen hat in seiner Sitzung am 28.10.2021 gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, die siebte Änderung der 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für den Verwaltungsraum Tuttlingen im Bereich der Sportanlagen im Gewann Kleereutene, Ortsteil Worndorf, Gemarkung Neuhausen ob Eck aufzustellen.

Die Änderung bezieht sich auf die Grundstücke Flurstück Nr. 1310/3 und Teile des Flst. Nr. 165 auf der Gemarkung Worndorf. Die Flächen werden bereits seit 1991 vom Fußballclub Schwandorf / Worndorf / Neuhausen o. E. genutzt. Der östliche Teil des Flst. Nr. 165 ist im bisher geltenden Flächennutzungsplan als Landwirtschaftsfläche dargestellt. Bis auf den Teil ganz im Osten wird die Fläche als Sportplatz genutzt. Die Festsetzungen des Flächennutzungsplanes werden entsprechend angepasst. Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist auf nachstehendem Planausschnitt umrandet dargestellt.

Zum Zwecke der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden die Vorentwürfe der 7. Änderung des Flächennutzungsplans vom 23.02.2022 und einer Gegenüberstellung mit dem bisherigen Flächennutzungsplan sowie der Begründung mit dem Umweltbericht vom 16.08.2022 im Zeitraum vom

04.10.2022 bis 04.11.2022 

je einschließlich, bei der Stadtverwaltung Tuttlingen, Fachbereich Planung u. Bauservice, Rathausstraße 1, 1. OG, im Schaukasten bzw. auf Stellwänden neben den Zimmern 117 und 118, 78532 Tuttlingen während der Dienstzeiten öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig liegen die gesamten Unterlagen auch bei den jeweiligen Bürgermeisterämtern in den Gemeinden Rietheim – Weilheim, Rathausplatz 3, 78604 Rietheim – Weilheim; Seitingen – Oberflacht, Obere Hauptstraße 8, 78606 Seitingen - Oberflacht; Wurmlingen, Obere Hauptstraße 4, 78572 Wurmlingen; Emmingen-Liptingen, Schulstraße 8, 78576 Emmingen-Liptingen und Neuhausen ob Eck, Rathausplatz 1, 78579 Neuhausen ob Eck, während der Dienstzeiten öffentlich aus.

Die ausgelegten Unterlagen finden Sie während des o.g. Zeitraums auch im Internet unter:

www.tuttlingen.de →  Wirtschaft & Bauen →  Bauen & Wohnen →  Ausliegende Bauleitpläne

Stellungnahmen können bei der Stadt Tuttlingen oder den o.g. Bürgermeisterämtern abgegeben werden.

Tuttlingen, den 14.09.2022

Michael Beck

Oberbürgermeister

Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft

http://www.rietheim-weilheim.de//rathaus-service/aktuelles/rathaus-aktuell