Rathaus Aktuell
Gemeinderatssitzung vom 19. Dezember 2023
TOP 1 Bürgeranfragen
Seitens eines Gemeinderates wurde von einem Gemeinderat stellvertretend für die Bürgerschaft die Frage gestellt, ob der Verwaltung das Problem bekannt sei, dass die Beleuchtung in Bulzingen Süd nicht oder nur in Teilen funktionieren würde.
Bauhofleiter Kirchner erläuterte, dass das Problem bekannt sei und man auf der Suche nach den Ursachen sei. Einzelne Schäden konnten überbrückt werden, trotzdem könne es punktuell zu weiteren Ausfällen kommen.
TOP 2 Beratung und Beschluss - Vergabe von Bauplätzen im Baugebiet "Am Bol" und Anpassung der Bauplatzvergaberichtlinien
Bürgermeister Cramer von Clausbruch eröffnete TOP 2. Ziel sei es, dem Grundsatz Innen- vor Außenentwicklung gerecht zu werden, da nach §13 b BauGB aktuell keine einfache Entwicklung mehr möglich sei. Darüber hinaus ergeben sich für die Gemeinde Vorteile bei der Liquidität, den Infrastrukturkosten, sowie der Flächenbeschaffung und Genehmigung von neuen Vorhaben in der Zukunft.
Die Verwaltung berichtete, dass es bereits erste Gespräche mit einem Planer gegeben habe. Dieser wird ein Angebot zur Prüfung und gegebenenfalls Aufstellung von Bebauungsplänen abgeben. Zudem wurden die Bauplatzvergaberichtlinien überarbeitet. Die einzelnen Änderungen wurden erläutert.
Seitens des Gemeinderates wurde um eine Umformulierung bezüglich der Aufnahme eines Ausschlusskriteriums bei Kindern mit Bauplätzen gefordert. Dies wird seitens der Verwaltung zugesagt und in den Beschlussvorschlag mitaufgenommen.
Die Frage danach, wie realistisch ein Verkauf der sechs Bauplätze am Baugebiet Am Bol in 2024 sei, beantwortete Bürgermeister Cramer von Clausbruch damit, dass er dies nicht einschätzen könne. Mehrerer Anfragen, die bei der Gemeinde eingingen sowie die Tatsache, dass umliegende Gemeinden neue Bauplätze schaffen, zeigen, dass der Bedarf weiterhin vorhanden zu sein scheint.
Bürgermeister Cramer von Clausbruch fasst wie folgt zusammen:
Das Datum in Ziffer 3 des Beschlusses wird geändert auf 1. Juni eines jeden Jahres. Die Formulierung unter Punkt 5 Ausschlusskriterien wird geändert auf: „Bewerber, die schon über ein Wohnhaus oder einen unbebauten Bauplatz im Gemeindegebiet verfügen, werden von der Bauplatzvergabe ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Ehegatten, Partner im Falle eines gemeinsamen Hausstandes und Kindern, sofern diese über ein Wohnhaus oder einen unbebauten Bauplatz im Gemeindegebiet verfügen. Die Regelung hat das Ziel Umgehungstatbestände auszuschließen.“
Der Gemeinderat fasste einstimmig folgende Beschlüsse:
1. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung gemeinsam mit einem Planer die Baureifmachung der Potenzialflächen der Weihergasse, eines Teilbereiches des Friedhofes Weilheim und der Tennisplätze Bulzingen Süd zu planen.
2. Der Gemeinderat beschließt die fortgeschriebenen und geänderten Bauplatzvergabekriterien der Gemeinde Rietheim-Weilheim.
3. Der Gemeinderat beschließt den Verkauf aller verfügbaren Bauplätze vom Baugebiet „Am Bol“ im Jahr 2024 und ab dem Jahr 2025 von jährlich drei Bauplätzen gemäß den Bauplatz-Vergabekriterien zum 1. Juni eines jeden Jahres, solange Bauplätze "Am Bol" beziehungsweise gemäß Punkt eins vorhanden sind.
TOP 3
Wahlorganisation für die Europa- und Kommunalwahlen 2024
- Bildung von Wahlbezirken und Bestimmung vom Wahlraum
- Beratung und Beschluss zur Besetzung des Gemeindewahlausschusses
Hauptamtsleiterin Neubauer führte aus, dass die Wahlen am 09.06.2024 stattfinden. Die Termine für Bewerberschluss, Neuwähler – Information sowie Kandidatenvorstellung stehen fest. Folgende Termine sind bezüglich der Information der Kandidaten, der „Erstwähler“ und für die Kandidatenvorstellung vorgesehen:
30.01.2024, 18.00 Uhr Motivations-Forum für Kandidaten, Rathaus
22.04.2024, 18.00 Uhr Erstwähler Forum, Jahnhalle
04.06.2024, 18.00 Uhr Kandidatenvorstellung, Marquardt Halle
Der Wahlbezirk bleibt die Gesamtgemeinde mit der Marquardt Halle als Wahlraum. Für den Gemeindewahlausschuss wurden Mitglieder gefunden.
Die Frage eines Gemeinderates, warum der Bürgermeister nicht den Vorsitz des GWA übernimmt wie vorgesehen, wurde beantwortet, weil der Bürgermeister Cramer selbst für den Kreistag kandidiert. Dies ist ein Ausschlusskriterium für den Gemeindewahlausschuss.
Auch wurde seitens eines Gemeinderates der Termin der Kandidatenvorstellung am 4. Juni 2024 als knapp bemessen angesprochen.
Hauptamtsleiterin Neubauer stimmte grundsätzlich zu. Die Diskussion wurde auch intern geführt. Der knappe Termin liegt an den Pfingstferien und dass dieser sonst fast vier Wochen vor der Wahl gewesen wäre.
Bürgermeister Cramer von Clausbruch erklärte, dass Briefwähler und Entschlossene schon vorab eine Präferenz hätten und der Rest auch fünf Tage vor der Wahl noch genügend Zeit für eine Entscheidung hätten. Er ergänzt, dass es nun erst einmal gelte, Kandidaten zu finden und Listen aufzustellen.
Einstimmig fasste der Gemeinderat folgende Beschlüsse:
1. Der Gemeinderat nimmt von der Bildung des Wahlbezirkes Kenntnis.
2. Für die Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 werden die nachfolgend vorgeschlagenen Personen mit der entsprechenden Funktion in den Gemeindewahlausschuss gewählt:
Vorsitzende: Sandra Neubauer, Stellvertreter: Stephanie Schmidt
Beisitzer: Simone Butsch Stellvertreter: Gaby Kupferschmid
Gerhilde Riemer, Saskia Hipp
Linda Blümling, Nicole Häring
TOP 4 Einbringung und Vorberatung des Haushaltsplanes 2024
Anschließend stellte Kämmerer Jochen Karl den Entwurf des Haushaltsplanes 2024 vor. Hierbei verweist er insbesondere darauf, dass die Liquidität von rund 7,3 Mio. Euro auf 2,8 Mio. Euro sinken wird. Dies führe dazu, dass man zukünftig verstärkt auf Einsparpotenzial achten müsse.
Die ordentlichen Erträge liegen bei 11,49 Mio. Euro. Geplant werde die Gewerbesteuer mit 4,5 Mio. Euro, die Einkommenssteuer mit 2,39 Mio. Euro und die Umsatzsteuer mit 0,80 Mio. Euro. Dies ergibt den vorher genannten Gesamtbetrag an ordentlichen Erträgen in Höhe von 11,49 Mio. Euro.
Dem gegenüber stehen Gesamtaufwendungen in Höhe von 14,38 Mio. Euro.
Darin enthalten Personalkosten mit 2,30 Mio. Euro, Sachaufwendungen 1,88 Mio. Euro, Abschreibungen mit 1,31 Mio. Euro und Umlagen in Höhe von 7,1 Mio. Euro. Somit wird mit einem Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 14,38 Mio. Euro geplant. Der Ergebnishaushalt schließt mit einem geplanten Gesamtergebnis von rd. Minus 2,88 Mio. Euro.
Im Investitionsbereich des Finanzhaushaltes werden ca. 0,92 Mio. Euro Einzahlungen eingeplant. Diesen stehen Auszahlungen für Investitionen in Höhe von 3,52 Mio. gegenüber.
Daraus entsteht ein Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit von rd. 2,60 Mio. Euro.
Dies ergibt im Bereich des gesamten Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Jahres 2024 einen Rückgang um rund 4,5 Mio. Euro.
Ein Gemeinderat erkundigte sich nach einer weiteren Spülmaschine für die Jahnhalle. Bisher wurde diese ausgeliehen, was und auf Dauer nicht optimal war. Der Gemeinderat sprach sich für die Aufnahme der Spülmaschine in den Haushaltsplan aus.
Auf die Anfrage, ob die Forderung des Gymnasium Tuttlingen im Haushaltsplan berücksichtigt wurde, erläuterte Bürgermeister Cramer von Clausbruch, dass hier noch keine eindeutige Entscheidung vorliege. Es werde ein falsches Signal setzen, wenn es hier einen Haushaltsansatz gebe.
Des Weiteren stellte Kämmerer Karl den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasser-, Energie und Breitbandversorgung für das Jahr 2024 vor.
Er berichtete, dass für den Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 im Erfolgsplan Erträge in Höhe von 378.050 Euro und Aufwendungen in Höhe von 374.120 Euro festgesetzt werden. Dies ergibt einen geplanten Jahresüberschuss von -3.930 Euro.
Im Liquiditätsplan sind Investitionen in Höhe von 1,86 Mio. Euro enthalten. Geplant sei eine Erhöhung des Trägerdarlehens von 1,98 Mio. Euro.
Bürgermeister Cramer von Clausbruch bedankte sich bei Kämmerer Karl und seinem Team für die gute Ausarbeitung dieses ersten Entwurfs des Haushaltplan 2024.
TOP 5 Bauangelegenheiten
TOP 5.1 Nachträgliche Genehmigung eines Wintergartens, Flst. 164/3, Wilhelmstraße 5, OT Rietheim
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben sein Einvernehmen
TOP 6 Bekanntgaben unter anderem von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen sowie Verschiedenes
TOP 6.1 Bekanntgaben aus nicht öffentlicher Sitzung
Bürgermeister Cramer von Clausbruch informierte, dass in den letzten Monaten die Gemeinde mit der ev. Kirchengemeinde Rietheim über einen Kauf bzw. Miete des Volksbankgebäudes verhandelt habe. Leider waren diese Verhandlungen nicht erfolgreich. Dies liege zum einen an der mangelnden Zahlungsbereitschaft für soziale Räumlichkeiten, zum anderen an einer hohen Unsicherheit aufgrund des anstehenden Pfarrplanes 2030. Die Verwaltung bedauert sich umsonst Mühen gemacht zu haben, insbesondere auch, dass weitere Angebote seitens der Gemeinde nicht mehr gewünscht waren.
Die Gemeinde plant eine Erneuerung des Bauwagens / Jugendhaus im Langen Gewand. Bis Frühjahr wird den Jugendlichen kurzfristig, aber auch jederzeit änderbar in der ehemaligen Marquardt Villa das Erdgeschoss zur Verfügung gestellt.
Die Gemeinde konnte das Flurstück 1861/1, Gemarkung Rietheim, Wald Weilheimer Berg zum Preis von 2 € / m² erwerben.
TOP 6.2 Bericht der Verwaltung
Die Arbeitsgruppe 50 Jahre Jubiläum Rietheim-Weilheim hat inzwischen einen Rahmen für Programm und Veranstaltungen festgelegt und lädt am 16. Januar auch alle interessierten Bürgerinnen und Bürger um 18:00 Uhr zu einem Termin im Sitzungssaal ein.
Die Zuweisung an Flüchtlinge ist inzwischen erfolgt. Am 12. Dezember sind acht Personen in das Weigandenhaus eingezogen. Am 18. Dezember weitere sechs Personen in die Lindenstraße 34. Es handelt sich ausschließlich um ukrainische Staatsbürger. Die Verwaltung bedankt sich bei allen handelnden Personen und bittet auch die Bevölkerung um Unterstützung und Integration.
Das Fahrzeug für die Hausmeister und den Bauhof wurde bereits geliefert. Es wird nun noch mit Logo und Sicherheitsoptik beklebt und ist ab Januar für die Bürgerschaft unterwegs.
Im Amtsblatt der KW 50 Vollverteilung sollte ein Flyer beiliegen, der Interessierten zur Kommunalwahl die Kontaktaufnahme mit Gemeinderat und Verwaltung erleichtern soll. Aufgrund eines Fehlers beim Verlag ist dies nicht erfolgt und wird aber voraussichtlich in der KW zwei nachgeholt.
Die Gemeinde bittet mit Anlass der kommenden Witterungsverhältnisse auch über die Fest- und Feiertage die Räum- und Streupflicht zu beachten. Diese ist auf der Webseite der Gemeinde für die Bürgerschaft einsehbar.
Dank der Haushaltssperre im Bundeshaushalt liegt aktuell der Förderantrag zum Kommunalen Energiemanagement auf Eis. Die Gemeinde hofft auf eine Wideraufnahme des Programmes 2024 und hat daher weiterhin Mittel im Haushalt veranschlagt.
Das Bauvorhaben zum Bau eines Taubenstalls wurde inzwischen unter Auflagen genehmigt.
Auf Basis des neuen Musterkonzessionsvertrages hat die Verwaltung mit der Netze BW einen Folgevertrag Strom mit Laufzeit bis Ende 2026 abgeschlossen.
TOP 6.3 Anfragen der Gemeinderäte
Ein Gemeinderat hat dankenswerterweise auf eine neue Biberstelle am Faulenbach Nord hingewiesen. Es handelt sich dabei um Nahrungsdämme, die im Winter entfernt werden dürfen.
Eine Gemeinderätin fragt nach beschädigten Drahthosen an den Bäumen entlang des Faulenbaches Weilheim.
Eine Gemeinderätin erkundigt sich, ob der Schneefang auf dem Dach der Schule erhöht werden könne. Beim letzten Schneefall war der Schulhof gesperrt. Dies können mit der neu installierten PV Anlage zu tun haben. Eine Überprüfung wurde seitens der Verwaltung zugesagt.
Bürgermeister Cramer von Clausbruch bedankte sich bei seinen Mitarbeitern und den Damen und Herren Gemeinderäten für die stets konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Er wünschte allen und natürlich auch der gesamten Bürgerschaft besinnliche Fest- und Feiertage und einen erfolgreichen Jahreswechsel.
Er würde sich freuen, zahlreiche Gäste beim Neujahrsempfang am 14. Januar 2024 um 10.00 Uhr in der Gemeindehalle begrüßen zu dürfen.