Rathaus Aktuell
Gemeinderatsitzung vom 28. November 2023
TOP 1 Bürgeranfragen
Seitens der Bürgerschaft wurden keine Fragen gestellt.
TOP 2 Beratung und Beschluss – Gestaltungsrichtlinien für das Erneuerungsgebiet "Kirchstraße – Mühlstraße"
Bürgermeister Cramer von Clausbruch begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Steinmayer-Geiger sowie Herrn Wirth von der STEG.
Diese erläuterten die Gestaltungsrichtlinien, welche die Gesprächsgrundlage für die Einschätzung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sind. Sie dienen als Kriterien für die Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit von Baumaßnahmen im Sanierungsgebiet. Es werde hierzu einen Flyer geben. Auch sei eine Informationsveranstaltung geplant.
Ganz wichtig ist es, den Antrag für Fördermittelbeantragung vor der Beauftragung von Firmen zu stellen.
Seitens der Gemeinderäte gab es Fragen zum Verfahren bei Abweichungen und der Abgrenzung des Sanierungsgebietes.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Gestaltungsrichtlinien.
TOP 3 Beratung und Beschluss
- Vorstellung des Ergebnisses des Betreuungsworkshops bezüglich der Erweiterung der Grundschule/Betreuung
- Beschluss über die weitere Vorgehensweise
Bürgermeister Cramer von Clausbruch begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Professor Dr. Fischer von der Verwaltungshochschule in Kehl.
Er führte aus, dass der im Juni dieses Jahres gestartete Beteiligungsprozess nun zu einem vorläufigen Ende geführt werden könne. In zahlreichen Einzelgesprächen wurde die Perspektive aller Anspruchsgruppen erfasst. Von einer verpflichtenden Ganztagesschule soll abgesehen werden. Es wurden verschiedene Varianten für Schule und Betreuung entwickelt. Diese sehen jeweils eine Nutzung des Bestandes, eine Sanierung, eine Modulbaulösung oder einen Neubau vor. Zusätzlich wurden die Varianten auf der Zeitschiene verortet, um sowohl kurz- als auch mittel- und langfristig allen Bedarfen gerecht werden zu können.
Anhand der zahlreichen Gespräche und mehrerer Bewertungsdimensionen konnte nun eine bevorzugte Variante entwickelt werden. Zur finalen Bewertung fehlten aber noch die Bewertung der Machbarkeit (technische Aspekte, Brandschutz etc.) sowie eine erste Kostenschätzung.
Für die weiteren Planungsschritte schlug die Verwaltung daher den Beschluss der kurzfristigen Maßnahmen für das Schuljahr 2024/2025 vor. Dieser sei:
- Umbau Werkraum zu Klassenzimmer und Nebennutzung Hausaufgabenbetreuung (Werkbänke entfernen, Möblierung, Boden und abschließbare Schränke)
- Umbau der Schulküche (Schallschutz, evtl. Boden, Beleuchtung, evtl. Tageslicht, abschließbare Schränke)
- Planungskosten für Prüfung, Planung, Vergabe (Umbau Lehrschwimmbecken für Betreuung, Umbau Wohnung für Kollegium, Sanierung Hallenküche für Zweitnutzung Betreuung, Rückbau Werkraum, Schulküche, Anbau zweier Klassenzimmer)
Darüber hinaus soll ein Prüfauftrag erteilt werden, um erste Berechnungen für einen Vergleich der Varianten zu erhalten.
Bürgermeister Cramer von Clausbruch bedankte sich bei allen Beteiligten. Diese waren und sind das Team der Verwaltung, Herr Professor Dr. Fischer, sowie mit einem hohen Maße an Gesprächsbereitschaft die Vertreter der Kindergärten, Betreuung, Schule, Vereine, Mitarbeiter und Elternschaft. Auch wenn die Anzahl der Beteiligten noch steigerungsfähig sei, so konnte auf jeden Fall jede Perspektive erfolgreich betrachtet und damit für eine zukunftsfähige Lösung mitgedacht werden.
Herr Professor Dr. Fischer erläuterte mithilfe einer Präsentation die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses. Er zeigt eine Variante auf, die aus seiner Sicht, wie auch aus Sicht der Verwaltung zu empfehlen sei. Sie funktioniert sowohl in der zeitlichen Abfolge, als biete sie auch maximale Flexibilität, um mit den noch offenen Punkten, wie Anspruch auf Schulbetreuung, Qualitätsstandards und mögliche Fördermittel umzugehen. Offen sei für eine finale Entscheidung noch die Frage der technischen Umsetzbarkeit im alten Lehrschwimmbecken sowie ein Vergleich der Kosten zwischen maximalem Neubau auf der einen Seite und Umnutzung, Sanierung und moderatem Neubau auf der anderen.
Seitens der Gemeinderäte gab es Stimmen, die sich für den Erhalt des Werkraumes und damit für Container als kurzfristige Lösung aussprachen.
Auch sollten die Kosten für die kurzfristige Lösung des Umbaus des Werkraumes und der Lehrküche sowie der Container erhoben werden.
Daneben sprachen sich einige Gemeinderäte für die Umnutzung des Lehrschwimmbeckens für die Betreuung aus.
Bürgermeister Cramer von Clausbruch fasste zusammen, dass die Stimmung nicht eindeutig in eine Richtung geht. Er verstand den Wunsch nach mehr Informationen, um Kosten vergleichen zu können und wird daher einen geänderten Beschlussvorschlag formulieren.
Er stellte aber auch deutlich klar, dass irgendwann eine rein objektive Entscheidung nicht möglich ist, aber ansteht. Er warnt davor, wenn eine oder beide Varianten nun schlechtgemacht oder zerredet würden, es im Betrieb später zu Störungen käme. Sollte kein Beschluss gefasst werden, so würde der Status quo, also Variante null greifen. Dies den Betroffenen zu erklären wäre sicher für Verwaltung, Gemeinderat wie auch Protagonisten schwierig.
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung einstimmig, Fachleute um ihre Einschätzung zur rechtlichen und finanziellen Umsetzbarkeit eines Umbaus des Werkraumes und der Schulküche für die Nutzung als Klassenzimmer und Betreuungsraum, wie auch eine Containerlösung einzuholen.
Der Gemeinderat beauftragte zudem Architekten / Planer / Ingenieure mit der Prüfung der technischen Machbarkeit eines Umbaus des Lehrschwimmbeckens für die Schulbetreuung und einer ersten Kostenschätzung für den Vergleich der Varianten.
TOP 4 Beratung und Beschluss
- Information über das Ergebnis der Bedarfsumfrage zur Betreuung in den Kindergärten
- Beschluss über die weitere Vorgehensweise
Bürgermeister Cramer von Clausbruch begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt sowie TOP 5 Herrn Pfarrer Leibold und Herrn Melzer sowie Frau Ilg von der evangelischen Kirche Tuttlingen.
Er führte aus, dass in der Trägerkonferenz am 8. November die Zahlen mit Trägern, Einrichtungsleitungen und Elternvertreter besprochen wurden. Daraus resultierend wird empfohlen, im Neubau Kindergarten Rietheim die letzte mögliche Gruppe als Ü3 VÖ zu öffnen. Dies sollte bis Mai 2024 geschehen, erstens aufgrund der Kinderzahlen und zweitens, da sonst ein Zuschuss zurückzuzahlen ist.
Hauptamtsleiterin Frau Neubauer präsentierte die Ergebnisse der Bedarfsumfrage, sowie die daraus resultierenden Gruppen und den Handlungsbedarf. Auch weiterhin kann jedem Kind ein Kindergartenplatz angeboten werden, allerdings nicht immer in der gewünschten Einrichtung / Gruppe / Zeit.
Darüber hinaus wird es absehbar im Sommer nicht mehr möglich sein, dass die Kinder in den Schulferien im Wechsel betreut werden. Dies gilt auch für die Betreuung der Vorschüler, die eventuell in die Ferienbetreuung der Grundschule integriert werden können.
Der Gemeinderat fasste einstimmig folgende Beschlüsse:
1. Der Gemeinderat nimmt von dem Ergebnis der Bedarfsumfrage zur Betreuung in den Kindergarten Kenntnis.
2. Der Schaffung einer weiteren Gruppe für Kinder im Alter von 3-6 Jahren mit der Angebotsform verlängerte Öffnungszeiten im Neubau des evangelischen Kindergartens Rietheim wird zugestimmt.
TOP 5 Beratung und Beschluss – Übernahme der Trägerschaft durch die Evangelische Kirchengemeinde Tuttlingen von der Evangelischen Kirchengemeinde Rietheim
Bürgermeister Cramer von Clausbruch begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Pfarrer Leibold für die Kirchengemeinde Rietheim und Herrn Kirchenpfleger Melzer, sowie Frau Ilg für die evangelische Kirchengemeinde Tuttlingen.
Er verwies auf die DS 2023/59. Alle drei beteiligten Seiten empfehlen den Trägerwechsel. Der Vertrag wurde nachverhandelt und in einigen wenigen Punkten modifiziert.
Dies sind unter anderem die Zustimmung bei den Grundsätzen über das Verfahren zur Aufnahme von Kindern und eine Vereinfachung bei der Rechnungsprüfung. Ein Vertreter der Kirchengemeinde Rietheim bleibt beratendes Mitglied im Kindergartenträgerausschuss. Der Vertrag soll zum 1.1.2024 in Kraft treten. Die Mitarbeiter und Elternschaft wurden bereits informiert.
Aus der Mitte des Gemeinderates gab es Fragen zur internen Organisation, wie der zukünftigen Bewerberauswahl oder dem zukünftigen Ansprechpartner für die Eltern. Auch die Möglichkeit der Übernahme des evangelischen Kindergartens durch die Gemeinde wurde angesprochen.
Abschließende beschloss der Gemeinderat mehrheitlich Folgendes:
Die Gemeinde Rietheim-Weilheim kündigt den Vertrag mit der evangelischen Kirchengemeinde Rietheim zur Trägerschaft der Kindertageseinrichtung auf eigenen Wunsch außerordentlich zum 31. Dezember 2023 und schließt gemäß Anlage einen Vertrag zur Trägerschaft des Kindergartens in Rietheim mit der evangelischen Kirchengemeinde Tuttlingen zum 1. Januar 2024.
TOP 6 Beratung und Beschluss – Änderung der Ausnahme von der Benutzungsordnung bezüglich der Nutzung von Haftmittel in der Marquardt Halle
Bürgermeister Cramer von Clausbruch informierte, dass das Haftmittelkonzept und die Befreiung in der Vergangenheit bereits gut funktioniert haben, so dass aus Sicht aller Beteiligten nichts gegen eine weitere Befreiung sprechen. Einzige Änderung sei, die Befreiung ligaunabhängig für aktive Mannschaften auszusprechen, so dass nicht jedes Jahr von Neuem Beschlüsse zu fassen seien.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die ligaunabhängige Befreiung der aktiven Mannschaften von § 4 Absatz 13 der Hallennutzungsordnung unter Voraussetzung der Einhaltung des bereits angewendeten Haftmittelkonzeptes.
TOP 7 Beratung und Beschluss – Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften
Bürgermeister Cramer von Clausbruch bedankte sich bei Frau Neubauer für die Erstellung der Satzung, sowie bei Herrn Karl und Frau Branscheid für die detaillierte Berechnung und Kalkulation der Benutzungsgebühren.
Mithilfe der Satzung hat nun die Gemeinde eine rechtssichere Grundlage zur Abrechnung, der durch die Unterbringung von Obdachlosen und Flüchtlingen entstandenen Kosten gegenüber dem Landratsamt. Die Kalkulation wird laufend überprüft, sollten Objekte hinzukommen oder wegfallen. Ebenso werden in Zukunft jährlich nach Abrechnung, die Nebenkostensätze neu ermittelt.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften und beauftragt die Verwaltung mit der rechtskräftigen Bekanntmachung derselben.
TOP 8 Beratung und Beschluss – Vergabe zur Beschaffung eines Notstromaggregates für die Feuerwehr
Bürgermeister Cramer von Clausbruch begrüßte zu diesem TOP den Abteilungskommandanten der Feuerwehr Rietheim-Weilheim Marc Conzelmann, sowie seinen Stellvertreter Christoph Schäfer.
Das Notstromaggregat wurde bereits 2022 in den Haushalt eingestellt, aber aus unterschiedlichen Gründen noch nicht beschafft. Im April wurde dazu ein Projektbeschluss getroffen, danach Angebote eingeholt. Diese wurden nun verglichen und der Auftrag sollte heute durch den Gemeinderat beschlossen werden.
Marc Conzelmann führte anhand einer Präsentation nochmals das übergeordnete Konzept im Ernstfall aus und dass, das Notstromaggregat ein wichtiger Teil davon sei.
Seitens der Gemeinderäte gab es eine Frage bezüglich der Dauer des Verfahrens und auch bezüglich der Leistungsfähigkeit des Notstromaggregates. Die seitens der Vertreter der Feuerwehr beantwortet wurden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe an den günstigsten Anbieter, die Firma AVS.
TOP 9 Bauangelegenheiten
TOP 9.1 Errichtung eines Anbaus zwischen Wohnhaus und Garage, Flst. 1175/2 und 1175/3, Bulzinger Straße 41, OT Rietheim
Der Gemeinderat nahm das Bauvorhaben zur Kenntnis.
TOP 9.2 Antrag auf Anbringung von 2 beleuchteten Werbeanlagen an der Fassade, Flst. Nr. 8/1, Hauptstraße 11, OT Weilheim
Der Gemeinderat nahm das Bauvorhaben zur Kenntnis.
TOP 10 Bekanntgaben unter anderem von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen sowie Verschiedenes
10.1 Bericht aus nichtöffentlicher Sitzung
Im Umlaufverfahren hat der Gemeinderat beschlossen, die Firma Storz parallel zum Vorhaben Wasserversorgung in Kehlen mit dem Einbau eines Saugschachtes an der Seitinger Straße zu beauftragen. Dieser verbessert die Löschwasserversorgung im Ortsteil Weilheim und speziell für das Gewerbegebiet Langes Gewand.
Nach einer Fahrzeugschau vor der letzten Gemeinderatssitzung hat der Gemeinderat danach im Umlaufverfahren die Beschaffung eines VW-Transporters mit Pritsche und Doppelkabine für den Bauhof und auch die Hausmeister beschlossen. Dies war notwendig aufgrund der kurzfristigen Verfügbarkeit des Fahrzeuges.
Die Verwaltung ist in Gesprächen mit dem Landratsamt zur Unterbringung von weiteren Flüchtlingen. Es werden verschiedene Optionen geprüft und in 2024 mindestens ein weiteres Objekt umgesetzt. Im Zuge dessen konnte die Gemeinde auch eine Haushälfte in Rietheim von privat zur Unterbringung von Geflüchteten anmieten. Die Zuweisungen erfolgen noch im Dezember, es handelt sich um ukrainische Staatsbürger.
Ab Sommer 2024 wird es keine Wunschmöglichkeit mehr bei den Vorschülern geben. Dies erfolgt in Absprache mit der Schulleitung. In der Vergangenheit hatten die Wünsche zu reinen Rietheim- und Weilheimklassen geführt. Da die Grundschule neben dem Vereinsleben eine hohe integrative Wirkung hat, sollen in Zukunft gemischte Klassen entstehen.
10.2 Bericht aus der Verwaltung
Im Bereich Kehlen wird voraussichtlich Anfang Januar mit dem Bau der Wasserversorgung begonnen. Vielen Dank an alle Grundstückseigentümer, die einer Bereinigung beziehungsweise Grunddienstbarkeit zugestimmt haben.
Ebenso wurde auf dem Rußberg mit dem Bau des Infopoints und dem Weg entlang der Straße begonnen. Auch hier einen sehr großen Dank für die Bereitschaft zur Mitarbeit an alle Beteiligten.
Im Amtsblatt der KW 50 Vollverteilung wird ein Flyer beiliegen, der Interessierten zur Kommunalwahl die Kontaktaufnahme mit Gemeinderat und Verwaltung erleichtern soll.
Vor zwei Wochen wurde erfolgreich der Terminkalender für das Jahr 2024 mit Vereinen, Kirchen und Institutionen abgestimmt. Er liegt ebenfalls der Vollverteilung bei.
Vom 4. bis zum 8. Dezember ist die Straße nach Dürbheim aufgrund von Baumfällarbeiten gesperrt. Die Umleitung erfolgt über Balgheim. Die Bevölkerung wird um Beachtung gebeten, insbesondere da bei aktueller Witterung die Lange Steige auf den Rußberg keine gute Alternative darstellt.
Aktuell ist der Biber in Dürbheim und Wurmlingen am Faulenbach sehr aktiv. Die Verwaltung ist regelmäßig im Austausch mit den Biberbeauftragten des Landkreises. Die Dringlichkeit von Maßnahmen ist dort inzwischen angekommen.
Die Forstbetriebsgemeinschaft Rietheim-Weilheim-Wurmlingen hat sich in ihrer Sitzung vor zwei Wochen aufgelöst und wird nun abgewickelt. Alle Waldbesitzer haben die Möglichkeit, sich der FBG des Landkreises anzuschließen. Es wird zur Vorstellung, derselben die Geschäftsführerin Frau Martin in eine der kommenden Sitzungen eingeladen.
Die Rettungsgrabungen im Bereich Dillgarten wurden nun mit interessanten Ergebnissen fertiggestellt. Auch hier wird die Firma ArcheoTask zur Vorstellung eingeladen.
Im Bereich Flurneuordnung Faulenbach wurde nun ein Vorstand gewählt und leitet nächste Woche in seiner ersten Sitzung die nächsten Schritte ein. Es wird, sofern öffentlich relevant, laufend über das Verfahren berichtet.
Die Sanierung bei Lüftung und Brandschutzklappen in der Gemeindehalle wurde inzwischen so weit fertiggestellt, dass der Hallenbetrieb wieder funktioniert. Es fehlen allerdings noch zwei Bauteile, so dass aktuell die Küche noch nicht voll genutzt werden kann.
Beim Löschteich stellt aktuell der Zaunbauer seine Umrandung fertig, so dass in Zukunft zumindest hier der Biber kein Thema mehr sein sollte.
Anfang November hat an der Oberen Hauptstraße die Logopädie-Praxis von Frau Efinger eröffnet.
10.3 Anfragen aus Gemeinderat / Bürgerschaft
Der Waldweg Sommerhalde Richtung Kehlen-Balgheim ist zugewachsen. Es wurde seinerseits den Grundstückseigentümern zugesichert, dass die Pflege des Weges durch die Gemeinde übernommen wurde. Herr Herwig als Förster ist informiert und wird dies bei der nächsten Pflegemaßnahme mit einplanen.
Anscheinend gibt es verstärkt Wühlmäuse auf dem Friedhof Rietheim. In der Vergangenheit wurden Fallen der Gemeinde leider eigenmächtig entfernt. Es gibt aber ein Vergrämungsmittel, was der Bauhof die letzten Wochen bereits ausgebracht hat.
In letzter Zeit wurden vermehrt Rudel Damwild auf der Gemarkung gesichtet. Das Damwild ist zwar noch kein Standwild, im Gegensatz zum Rotwild gibt es aber keine Entnahmepflicht. Der Forst hat bereits die Bejagung angemahnt, der Bestand wird sicher darüber geregelt, aber wir werden dauerhaft damit leben dürfen.
Bei der Weilheimer Kapelle brennen aktuell zwei von vier Leuchten. Es war Feuchtigkeit in den Bodenschalen, die den FI-Schalter ausgelöst haben. Die notwendigen neuen Strahler sind bestellt, aber noch nicht geliefert.
Die Gemeinde bittet mit Anlass der aktuellen Witterungsverhältnisse die Räum- und Streupflicht zu beachten. Diese ist auf der Webseite der Gemeinde für die Bürgerschaft einsehbar.
Ebenfalls ist die Seitinger Straße ab sofort für den Verkehr gesperrt und wird bis zum Frühjahr weder geräumt noch gestreut.