Rathaus Aktuell: Gemeinde Rietheim-Weilheim

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Rathaus Aktuell

Gemeinderatssitzung 16.12.2020

Artikel vom 12.04.2021

TOP 01 Bürgeranfragen

Seitens der Bürgerschaft wurden keine Anfragen gestellt.

TOP 02 Beratung und Beschluss zur Jahresrechnung 2019 des Kernhaushaltes

Kämmerer Jochen Karl stellte die Jahresrechnung für das Jahr 2019 vor.

Insgesamt standen Erträge in Höhe von 12,66 Mio. Euro Aufwendungen in Höhe von 12 Mio. Euro gegenüber.

Dies ergibt im Gesamtergebnis ein Plus von 0,65 Mio. Euro. Eine Verbesserung gegenüber dem Plan 2019 mit 0,49 Mio. Euro.

Durch Steuern und ähnliche Abgaben flossen der Gemeinde rd. 9,64 Mio. Euro zu. Die Gewerbesteuer mit rd. 6,2 Mio. Euro steht dabei an erster Stelle. Aus Anteilen aus Einkommens- und Umsatzsteuer lagen die Erträge bei rd. 2,88 Mio. Euro.

Im Aufwand schlagen vor allem die Transferaufwendungen mit rd. 7,95 Mio. Euro zu buche. Dies sind die Umlagen an Land und Kreis, sowie die Gewerbesteuerumlage. Die Personalaufwendungen betragen rd. 1,65 Mio. Euro und für Sach- und Dienstleistungen fielen rd. 1,2 Mio. Euro an.

Die Bilanz 2019 schließt mit einem Volumen von rd. 44,7 Mio. Euro. Die Gemeinde Rietheim-Weilheim war 2019 schuldenfrei.

Der Gemeinderat stimmt einstimmig dem Feststellungsbeschluss zu.

TOP 03 Beratung und Beschluss zur Jahresrechnung 2019 des Eigenbetrieb „Wasserversorgung, Energie und Breitband“

Ebenso wurde der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Wasser, Energie- und Breitband durch den Kämmerer Jochen Karl vorgestellt.

An der Gewinn- und Verlustrechnung stehen Erträge von rd. 293.000 Euro Aufwendungen von rd. 330.000 Euro gegenüber. Dies ergibt einen Verlust von 37.575,94 Euro.

Insgesamt wurde im Jahr 2019 eine Wassermenge von 136.842 m³ verkauft.

Die Bilanzsumme des Eigenbetriebs erhöhte sich zum 31.12.2019 um rd. 330.000 Euro auf 4,011 Mio. Euro.

Der Gemeinderat stimmte dem Feststellungsbeschluss zur Jahresrechnung des Eigenbetriebs ebenfalls einstimmig zu.

TOP 04 Beratung und Beschluss über die Neukalkulation der Wassergebühren

Kämmerer Jochen Karl erklärte, dass man bei der Planung für den Haushalt 2020 der Verwaltung den Auftrag gegeben hat die Gebührenkalkulationen bis zur nächsten Haushaltsplanung zu überprüfen.

Kämmerer Jochen Karl stellt nun die überprüften und neukalkulierten Wassergebühren vor. Er erklärt, dass man versucht hat die Erhöhung der Gebühren gerecht auf die Verbraucher aufzuteilen, um dies zu erreichen wird aus der reinen Zählergebühr in Zukunft eine Grundgebühr. Anhand eines Beispiels erklärte

Kämmerer Jochen Karl wie die Erhöhung sich auf einen Durchschnittsverbraucher auswirken kann.

Der Gemeinderat Rietheim-Weilheim nahm die vorstehende Gebührenkalkulation zustimmend zur Kenntnis.

Er bestätigte die vorgenommenen Ermessens- und Prognoseentscheidungen und beschloss diese ausdrücklich; insbesondere wurden folgende Festlegungen getroffen:

1. Das Anlagevermögen wird linear abgeschrieben; Grundlage für die Ermittlung der Abschreibungen ist der von der Verwaltung geführte Anlagennachweis.

2. Der kalkulatorische Mischzinssatz in der Wasserversorgung beträgt 3. v. H.

3. Der Gemeinderat beschließt als Bemessungsgrundlage für die Wasserversorgung die verbrauchte Frischwassermenge.

4. Grundsätzlich wird von einer vollen Kostendeckung der Wassergebühren ausgegangen.

5. Nach Erhöhung der Wassergebühr zum 01.01.2014 auf 2,00 €/m³ waren in den Folgejahren durch die erzielten Gewinne keine Gebührenerhöhungen notwendig. Eine Gebührenerhöhung ist für das Wirtschaftsjahr 2021 erforderlich, da neben den gestiegenen Betriebskosten u.a. auch durch die hohen Investitionen Folgekosten (Abschreibungen und Zinsen) auf den Betrieb durchschlagen.

6. Der Gemeinderat stellt fest, dass die Wassergebühr auf 2,16 €/m³ für das Jahr 2021 erhöht wird.

7. Die Grundgebühren (Zählergebühren) werden gestaffelt nach der Zählergröße wie folgt festgelegt:

8. Alle genannten Beträge verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.

TOP 05 Beratung und Beschluss über die Neukalkulation der Abwassergebühren

Des Weiteren zeigte Kämmerer Jochen Karl die Neukalkulation der Abwassergebühren und erklärte ausführlich die Berechnung der neuen Gebühren. Auch hier zeigte Kämmerer Jochen Karl wie die Erhöhung sich auf einen Durchschnittsverbraucher auswirkt.

Der Gemeinderat Rietheim-Weilheim nahm die vorstehende Gebührenkalkulation zustimmend zur Kenntnis.

Er bestätigte die vorgenommenen Ermessens- und Prognoseentscheidungen und beschloss diese ausdrücklich; insbesondere wurden folgende Festlegungen getroffen:

1. Das Anlagevermögen wird linear abgeschrieben; Grundlage für die Ermittlung der Abschreibungen ist der von der Verwaltung geführte Anlagennachweis.

2. Der kalkulatorische Mischzinssatz in der Abwasserbeseitigung beträgt 3. v. H.

3. Der Gemeinderat beschließt als Bemessungsgrundlage für die Schmutzwassergebühr die verbrauchte Frischwassermenge; für die Niederschlagswassergebühr die Niederschlagswassermengen der versiegelten Grundstücksflächen die direkt oder indirekt in die öffentliche Einrichtung eingeleitet wird.

4. Grundsätzlich wird von einer vollen Kostendeckung der Abwassergebühren ausgegangen.

5. Der Gemeinderat stellt fest, dass ab dem 01.01.2021 die Schmutzwassergebühr auf 3,59 €/m³ erhöht und die Niederschlagswassergebühr auf 0,39 €/m² gesenkt wird.

6. Die Abwassergebühr aus Kleinkläranlagen wird ab dem 01.01.2021 auf 58,75 €/m³ festgesetzt.

TOP 06 Beratung und Beschluss über die Neukalkulation der Friedhofsgebühren

Als letztes erklärte Kämmerer Jochen Karl die Neukalkulation der Friedhofsgebühren. Er zeigte auf in welchen Bereichen eine Erhöhung Sinn machen würde, dies wäre vor allem bei den Grabnutzungsgebühren der Fall.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Änderung der Friedhofsgebühren.

TOP 07 Einbringung und Vorberatung des Haushaltsplanentwurfes 2021 inkl. Wirtschaftsplan Eigenbetrieb „Wasser, Energie und Breitband“

Kämmerer Jochen Karl stellte den Entwurf für den Haushaltsplan 2021 vor. Nach diesem stünden im Ergebnishaushalt den Erträgen von 9.836.123 Euro Aufwendungen in Höhe von 10.943.132 Euro gegenüber. Bei Darstellung der voraussichtlichen Höhe der Gewerbesteuer versuche man so genau wie möglich zu sein.

Diese werde voraussichtlich bei 4 Mio. Euro liegen. Die Grundsteuer A und B beläuft sich zusammen auf rd. 390.000 Euro. Auf der Seite der Aufwendungen schlagen vor allem die Transferaufwendungen mit rd. 7.950.000 Euro nieder. Die Personalaufwendungen betragen 1.756.000 Euro, diese steigen vor allem wegen der Tariferhöhung im Öffentlichen Dienst und der geplanten Einstellung eines Hausmeisters für die neue Sporthalle. Im Ergebnishaushalt würde Insgesamt ein Gesamtergebnis von -1.101.009 Euro entstehen. Im Finanzhaushalt seien Einzahlungen in Höhe von 9.560.023 Euro und Auszahlungen in Höhe von 9.862.022 Euro vorgesehen. Darin enthalten die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten mit 1.900.000 Euro und die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten mit 2.238.600. Kämmerer Jochen Karl verwies noch auf die hohen Reste aus dem Jahr 2020 mit 4,1 Mio. Euro.

TOP 08 Beratung und Beschluss der Bauplatzvergaberichtlinien für das Baugebiet „Am Bol“

Hauptamtsleiterin Sandra Neubauer berichtete, dass man die Vorschläge des Gemeinderates aus der letzten Gemeinderatssitzung in die vorliegenden Bauplatzvergabekriterien eingearbeitet hat.
Weiter informierte Hauptamtsleiterin Neubauer, über das Vergabeverfahren. So haben Bewerber noch bis zum 14.01.2021 Zeit sich für einen Bauplatz zu bewerben. Sie schlug vor, dass bei der genauen Zuteilung der Bauplätze auch die Punktzahl das entscheidende Kriterium sein sollte, so darf zum Beispiel die Person die am meisten Punkte erreicht hat auch als erstes einen Bauplatz aussuchen.

Der Gemeinderat beschloss die Bauplatzvergabekriterien für das Baugebiet „Am Bol“.

TOP 09 Bericht über die aktuellen und künftigen Belegungszahlen der Kindergärten sowie Beratung und Beschluss über das zukünftige Betreuungsangebot

Hauptamtsleiterin Sandra Neubauer erläuterte ausführlich die Belegungszahlen und welche Gruppen eröffnet werden. Außerdem werde vorerst eine Gruppe im Kindergarten Rietheim nicht belegt.
Des Weiteren erklärte Hauptamtsleiterin Neubauer, dass die Veränderung der Belegungszahlen, im Vergleich zu den Zahlen aus dem April, beispielweise durch Wegzüge, die Wahl eines anderen Kindergartens oder auch den Wunsch das Kind nicht bereits mit einem Jahr in den Kindergarten zu bringen, entstanden seien.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig das Betreuungsangebot wie folgt zu gestalten:

Ortsteil Rietheim

Bestandskindergarten:

  • 2 Regelgruppen für Kinder im Alter von 3-6 Jahren mit einer Gruppengröße von

Kindern und einer wöchentlichen Betreuungszeit von 35 Stunden

  • 1 altersgemischte Gruppe für Kinder im Alter von 2-6 Jahren mit einer Gruppengröße von 22 Kindern und einer wöchentlichen Öffnungszeit von 45 Stunden. In dieser Gruppe gibt es die Möglichkeit unterschiedliche Betreuungsangebote wie z.B. die verlängerte Öffnungszeit (Betreuung von 6-7 Stunden am Stück) oder die Ganztagesbetreuung in Anspruch nehmen zu können. Der wöchentliche Stundenumfang wird von 47,5 Stunden auf 45 Stunden reduziert.
  • 1 Halbtagesgruppe für Kinder unter 3 Jahren mit einer Gruppengröße von 10

Kindern und einer wöchentlichen Öffnungszeit von 25 Stunden

  • 1 Ganztagesgruppe für Kinder unter 3 Jahren mit einer Gruppengröße von 10

Kindern, deren wöchentlicher Stundenumfang von 47,5 Stunden auf 45 Stunden gesenkt wird

Erweiterungsbau:

  • 1 Halbtagesgruppe für Kinder unter 3 Jahren mit einer Gruppengröße von 10

Kindern und einer wöchentlichen Öffnungszeit von 25 Stunden

  • 1 Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten für Kinder unter 3 Jahren mit einer

Gruppengröße von 10 Kindern und einer wöchentlichen Öffnungszeit von 35
Stunden

  • 1 Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten für Kinder von 3-6 Jahren mit einer

Gruppengröße von 25 Kindern und einer wöchentlichen Öffnungszeit von 35 Stunden

Ortsteil Weilheim

  • 1 Regelgruppen für Kinder im Alter von 3-6 Jahren mit einer Gruppengröße von

28 Kindern und einer wöchentlichen Betreuungszeit von 35 Stunden

  • 1 Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten für Kinder von 3-6 Jahren mit einer

Gruppengröße von 25 Kindern und einer wöchentlichen Öffnungszeit von 35 Stunden

  • 1 Halbtagesgruppe für Kinder unter 3 Jahren mit einer Gruppengröße von 10

Kindern und einer wöchentlichen Öffnungszeit von 25 Stunden

  • 1 Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten für Kinder unter 3 Jahren mit einer

Gruppengröße von 10 Kindern und einer wöchentlichen Öffnungszeit von 35 Stunden

TOP 10 Beratung und Beschluss über die unterstützende Erklärung der Gemeinde zum Klimaschutzpakt zwischen dem Land und den kommunalen Landesverbänden nach § 7 Abs. 4 Klimaschutzgesetz

Bürgermeister Jochen Arno informierte, dass es durch eine Initiative des Ministers für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, Herrn Franz Untersteller die Möglichkeit gibt einem Klimaschutzpakt als Unterstützer beizutreten.

Der Gemeinderat stellte dieses Thema vorerst zurück, um es mit dem Hauptthema Klima zu beraten.

TOP 11 Beratung und Beschluss über die Straßenbezeichnungen im Baugebiet „Am Bol“

Bürgermeister Arno erklärte, dass nachdem der Bebauungsplan "Am Bol" in der letzten Gemeinderatssitzung zur Rechtskraft geführt werden konnte, es jetzt gilt Straßenabschnitte zu bilden und diese namentlich zu benennen.

Dies wurde bereits in der letzten Gemeinderatssitzung erläutert und es sind auch bereits verschiedene Vorschläge aus den Reihen des Gemeinderates eingegangen.

Von Seiten der Verwaltung würde man aber nunmehr dazu tendieren, die Straßenabschnitte wie folgt zu benennen:

In Fortsetzung der Mühlstraße, könnte diese auch als solche sprich "Mühlstraße" weiter benannt werden.

Da es sich um das Baugebiet "Am Bol" handelt, könnte auch eine der Straßen "Am Bol“ benannt werden.

Durch die Nähe zum Fürstenstein, würde sich in diesem Falle eventuell auch anbieten, die Straße mit "Fürstenstein" zu benennen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig mit einer Enthaltung, die Bildung Straßenabschnitten sowie die vorgeschlagenen Namensgebungen.

TOP 12 Bauangelegenheiten

Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich, bei einem Neubau eines Einfamilienhauses die Befreiung der Dachneigung, lehnte aber die Befreiung der Traufhöhe um 1,1 Meter ab.

Bei einer Erweiterung des Kälberstalles, Anbau eines Vorraumes am Milchviehstall, Erweiterung der landwirtschaftlichen Gerätehalle erteilte er sein Einvernehmen.

Von dem Neubau eines Carports nahm der Gemeinderat Kenntnis.

Bezüglich dem Neubau einer Halle mit Büroraum vertagte der Gemeinderat die Entscheidung auf die Gemeinderatsitzung im Januar.

Außerdem erteilte er bei einem Neubau eines Milchviehstalles mit Futterhalle sein Einvernehmen.

TOP 13 Bekanntgaben unter anderem von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen sowie Verschiedenes

Bürgermeister Jochen Arno berichtete, dass in der nichtöffentlichen Gemeinderatsitzung am 24.11.2020 beschlossen wurde der badenova für die Verlegung einer Gashochdruckleitung Grundstücke der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Bürgermeister Jochen Arno gab bekannt, dass bei der letzten Bürgermeisterversammlung beschlossen wurde keine Beiträge aufgrund von Corona bedingten Schließungen zu erlassen. Dies gilt für die 7-tägige Schließung im November und für die zukünftige Schließung ab dem 16.12.2020 bedingt durch die neue Corona-Verordnung.