Sitzungsberichte: Gemeinde Rietheim-Weilheim

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Sitzungsberichte

Gemeinderatssitzung vom 28.Juni 2023

Artikel vom 15.03.2024

Bürgermeister Cramer von Clausbruch informierte vor dem Einstieg in die Tagesordnung aus aktuellem Anlass über die Betreuung in der Grundschule. So würden in diesem Jahr die Betreuungsplätze nicht ausreichen. Es habe bis zu 33 Anfragen auf 20 Betreuungsplätze gegeben. Als fairstes Mittel sei durch die Verwaltung unter den berufstätigen Eltern gelost worden. Betroffen seien alle Eltern gleich. Leider könnten in der Kürze der Zeit keine Betreuungsplätze geschaffen werden. Jedoch suche die Verwaltung für das kommende Schuljahr nach einer Lösung für dieses Problem. 

 

Top 1 Bürgeranfragen

Aus der Mitte des Gemeinderates gab es eine Anfrage zur Beschattung von Photovoltaik-Anlagen.

 

Top 2 Beratung und Beschluss über weitere Vorgehensweise

-Erweiterung Grundschule und Ganztagesbetreuung

Bürgermeister Cramer von Clausbruch führte zunächst in das Thema ein. So würden sich aktuell die Themen verlässliche Grundschule, der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung ab 2026 sowie die Verdopplung der Klassen in der Grundschule von ein- auf zweizügig vereinigen. 

Zielsetzung sei es, in einem strukturierten Prozess bis Ende des Jahres alle Beteiligten auf dem Weg mitzunehmen, verschiedene Varianten zu entwickeln und sich der Entscheidungskriterien für eine tragfähige Lösung bewusst zu werden.

Langfristiges Ziel sei es, allen Kindern und ihren Eltern die gewünschte Betreuungsform anbieten zu können und den Bildungsstandort Grundschule Rietheim-Weilheim dauerhaft zu sichern.

Nach einer Auftaktveranstaltung in der Gemeindehalle, würden die Rahmenbedingungen skizziert werden und es gebe Raum zur Ideensammlung. 

Danach würden Einzelgespräche mit allen Anspruchsgruppen, wie beispielsweise Lehrern, Schülern, Hausmeister geführt.

Im Anschluss übergab Bürgermeister Cramer von Clausbruch das Wort an Herrn Professor Fischer. Dieser stellte sich sowie das Steinbeis-Beratungszentrum KommunalBeratung zunächst vor. Es gelte den Schulerweiterungsbau sowie die Zukunft der Grundschulbetreuung zu koordinieren. Er schlage hierfür einen umfassenden Erhebungsprozess mit unterschiedlichen Akteuren und Workshops vor, so dass unterschiedliche Varianten gegenübergestellt werden könnten. 

Bürgermeister Cramer von Clausbruch informierte, dass die Gemeinde, unabhängig von der Schulentwicklung, kurzfristig bis zum nächsten Schuljahr eine Lösung suchen werde.

Der Gemeinderat fasst mehrheitlich folgende Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des geplanten Projektes „Erweiterung der Grundschule sowie Ausbau der Betreuungsplätze“.
  2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung zur Mittelanmeldung von Planungskosten für das Haushaltsjahr 2024, sowie Baukosten in der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2025/26. Die Höhe ergibt sich aus der dann im November 2023 bevorzugten und beschlossenen Variante
  3. Der Gemeinderat beauftragt Herrn Professor Fischer von der Verwaltungshochschule Kehl gemäß Angebot bis Ende 2023 mit der Durchführung des Beteiligungsprozesses, der Ausarbeitung von Varianten, der Beleuchtung von Entscheidungskriterien sowie der Überprüfung von möglichen Förderprogrammen.

TOP 3 Beschluss

- Flurneuordnungsverfahren Rietheim-Weilheim (Faulenbach)

Herr Guggemos vom Vermessungs- und Flurneuordnungsamt führte aus, dass das Flurbereinigungsverfahren Rietheim-Weilheim (Faulenbach) in das Arbeitsprogramm der Verwaltung für Flurneuordnung und Landentwicklung aufgenommen wurde. Somit könne das Verfahren für die Anordnung vorbereitet werden. 

Die im Vorfeld der Anordnung des Verfahrens erforderlichen seien bereits durchgeführt worden. Als weitere formale Anordnungsvoraussetzung sei von der Gemeinde zu erklären, dass sie bereit ist, die gemeinschaftlichen Anlagen ins Eigentum der Gemeinde zu übernehmen. 

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgende Beschlüsse:

 

1. Die Gemeinde stimmt hiermit nach § 42 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) zu, dass ihr die später im Flurbereinigungsplan auf dem Gemeindegebiet ausgewiesenen gemeinschaftlichen Anlagen (z. B. Wassergräben, Rohrleitungen, Entwässerungseinrichtungen und Anlagen, die dem Boden-, Klima- und Naturschutz sowie der Landschaftspflege dienen) zu Eigentum zugeteilt werden. 

Dies gilt insbesondere auch für die öffentlichen Feld- und Waldwege, so weit im Plan nach § 41FlurbG eine Einigung zwischen der Gemeinde und der Flurbereinigungsbehörde über die Linienführung und den Ausbaustandard zu Stande kommt. 

 

2. Die Gemeinde übernimmt die Verkehrssicherungspflicht und die Pflicht zur Unterhaltung der gemeinschaftlichen Anlagen, einschließlich der nach Nr. 1 Abs. 2 im Einvernehmen geplanten öffentlichen Feld- und Waldwege (§ 2 a AGFlurbG), mit deren Übergabe (§ 42Abs.1FlurbG). Als Übergabe gilt die Abnahme gem. §12VOBTeilB, an der die Gemeinde zu beteiligen ist. 

 

3. Die Gemeinde stimmt zu, dass ihr mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung (§ 149 FlurbG) erforderlichenfalls die Vertretung der Teilnehmergemeinschaft und die Verwaltung ihrer Angelegenheiten übertragen werden (§ 151 FlurbG). 

 

TOP 4 Information zum Ergebnis der Kanalinspektion und -bewertung im Rahmen der Eigenkontrollverordnung

Bürgermeister Cramer von Claubruch begrüßte Herr Henning vom Büro Breinlinger zu diesem Tagesordnungspunkt.

Kämmerer Karl berichtete, dass das Ergebnis Auswirkungen auf die Finanzplanungen der nächsten 10 Jahre habe und eventuelle Förderungen geprüft werden.

Die letzten 13 Jahre sei bereits gut gearbeitet worden. Sonst wäre die Inspektion anders ausgefallen. Die Verwaltung werde das Thema aufbereiten für die Haushaltsplanung 2024 und die Folgejahre. 

Herr Henning erläuterte, dass die Kontrolle der Kanalinfrastruktur gesetzlich vorgeschrieben sei und in der Verantwortung der Gemeinde liege. Er zeigte anhand von Beispielen die Schadenbilder an den Kanälen auf. Alle Schäden seien auf einer Skala von 1-5 bewertet (1= schwere Schäden) worden.

Neue Kanäle seien nicht kontrolliert worden. Die Kosten für die Behebung der Schäden im Ortsteil Rietheim würden bei rund 1.852.000 Euro brutto und im Ortsteil Weilheim bei rund 1.281.000 Euro brutto liegen.

Auf die Frage, wann die Schäden behoben werden müssen, antwortete Herr Henning, schnellstmöglich. Die Zeiträume sind aber auch von Förderanträgen abhängig und können Jahre betragen.

 

TOP 5 Beratung und Beschluss zur Einführung des Kommunalen Energiemanagement

Bürgermeister Cramer von Clausbruch verwies in diesem Zusammenhang auf die ausführliche Vorlage und begrüßte Herrn Bacher von der Energieagentur Tuttlingen. 

Herr Bacher erläuterte, dass ein Energieeffizienzgesetz anstehe, nach welchem die Länder die Kommunen zur Einstellung eines kommunalen Energiemanagers verpflichten können. Der Bedarf an qualifiziertem Personal werde steigen und das Personal ist rar. Deswegen empfehle er einen frühzeitigen Einstieg.

Eine Personalstelle sowie Sachkosten werden auf drei Jahre zu 70 % gefördert.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig Folgendes:

Der Gemeinderat beschließt die dauerhafte Einführung eines kommunalen Energiemanagements.

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung die dafür notwendige (Förder-) Anträge zu stellen.

 

TOP 6 Beratung und Beschluss zum weiteren Vorgehen "50 Jahre Rietheim-Weilheim"

Bürgermeister Cramer von Clausbruch informierte über die weitere Vorgehensweise zum 50-jährigen Jubiläum der Gemeinde 2025. 1975 war der Zusammenschluss Rietheim-Weilheims.

Ziel sei es, ein Jubiläumsbeirat/Festausschuss (Gremium) zu bilden. Alle Vereine sollten in die Planung mit einbezogen werden und je mit einem oder mehreren Vertretern dem Jubiläumsbeirat angehören. 

Die Vereine können sich Gedanken machen, wie die 50 Jahr-Feier gestaltet werden könnten, um dann gemeinsam etwas auf die Beine zu stellen.

 

Die Kosten für das Jubiläumsjahr würden sich aus der detaillierten Planung des Jubiläumsbeirates und dem Beschluss des Gemeinderates für den Haushaltsplan 2025 ergeben. Da im Zuge der Vorplanung absehbar bereits finanzieller Bedarf entstehe, empfehle die Verwaltung eine Summe von 10.000 € als Planungsmittel in den Haushalt 2024 einzustellen.

 

Einstimmig fasste der Gemeinderat folgende Beschlüsse:

 

1.  Der Gemeinderat beschließt die Einrichtung eines Jubiläumsbeirates mit jeweils einem Vertreter der Vereine und Institutionen.

2.  Der Gemeinderat beauftragt den Jubiläumsbeirat mit der Ausarbeitung eines Fest-programmes für das Jubiläumsjahr 2025 inklusive Kosten- und Zeitplan.

3.  Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung zur Mittelanmeldung von 10.000€ Planungskosten für das Haushaltsjahr 2024.

 

TOP 7 Beratung und Beschluss zur Auftragsvergabe - Starkregen-Risikomanagement 

Bürgermeister Cramer von Clausbruch wies darauf hin, dass spätestens seit den Unglücksfällen in Braunsbach 2016 und im Ahrtal 2021 das Thema Hochwasser und Starkregen wieder in das Bewusstsein gerückt sind. Neben guten meteorologischen Vorhersagen und baulichen Einzelmaßnahmen wie z.B. Regenrückhaltebecken, bedürfe es jedoch einer Risikofolgenabschätzung für die weitere und bessere Planung und Maßnahmen in den folgenden Jahren.

Die Gemeinde Rietheim-Weilheim benötige als weiteren Baustein zur Gefahrenabwehr ein Starkregen Risikomanagement (SRRM). Auf diesem basierend könne ein Alarm-, Notfall- und Einsatzkonzept in Kooperation mit der Feuerwehr und den Stellen des Landkreises erstellt werden. Die Gemeinde bekomme den Handlungsbedarf für kommunale Liegenschaften, Ausbau von Kanälen oder Retentionsflächen aufgezeigt. Private Grundstücks- und Gebäudeeigentümer sehen eine mögliche Gefährdung und können ihrerseits mit baulichen Maßnahmen reagieren.

Die Angebotssumme liege bei 62.250 €. Die Erstellung des SRRM dauere ca. 18 Monate.

Die Verwaltung empfehle die Vergabe an die Firma ITR GmbH aus Neuhausen ob Eck als günstigsten Bieter.

 

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgende Beschlüsse:

  1.  Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung den nötigen Förderantrag zu stellen.
  2. Der Gemeinderat beschließt die Vergabe des Starkregen-Risikomanagements an die Firma ITR GmbH zu den angebotenen Konditionen.
  3. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die benötigten Mittel für das Haushaltsjahr 2024 im Zuge der Haushaltsplanung einzustellen.

TOP 8 Beratung und Beschluss zur Beschaffung einer Garage bei der Marquardt-Halle

Bürgermeister Cramer von Clausbruch informierte, dass im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 durch den Hausmeister die Anforderung einer Garage an der Marquardt Halle gemeldet wurde. Hier sollten in Zukunft die Mülleimer, Gartengeräte, Rasenmäher und anderes gelagert werden können.

Auch ergäbe sich bei Veranstaltungen im Außenbereich die Möglichkeit, die Garage für die Bewirtung in diesem Bereich zu belegen.

Kämmerer Karl berichtete, dass die Verwaltung hierzu in den letzten Wochen Angebote eingeholt habe, einerseits für Einzelgaragen und nun auch noch für Doppelgaragen. Ebenso sei geprüft und preislich abgefragt worden, die Garage mit denselben Platten wie die Halle zu beplanken. Diese Kosten stünden aus Sicht der Verwaltung aber in keinem Verhältnis. Die Verwaltung empfehle die Anschaffung einer Doppelgarage, welche mit derselben RAL Farbe wie die Platten an der Halle gestrichen wird.

 

Der Gemeinderat beschoss einstimmig die Anschaffung der Doppelgarage zum wirtschaftlichsten Angebot der Fa. IBK Garagen VS-Villingen zum Preis von 13.420,00 €. Die Fundamente kosten laut Auskunft bei einer Doppelgarage ca. 6.000,00 €. 

Der zusätzliche Farbanstrich in der Farbe anthrazit (RAL 7016) wurde ebenfalls direkt an die Firma IBK zum Preis von 180,00 €/Garage vergeben.

Der Gemeinderat genehmigte die überplanmäßigen Mittel in Höhe von rd. 10.000,00 €.

 

TOP 9 Beratung und Beschluss zur Neufestlegung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2023/2024

Bürgermeister Cramer von Clausbruch führte aus, dass die Vertreter des Städtetages, Gemeindetages und der Kirchenleitungen für das Kindergartenjahr 2023/2024 eine Erhöhung der Elternbeiträge um 8,5 Prozent empfehlen.

Das angestrebte Ziel der unterzeichnenden Verbände in Baden-Württemberg bleibe ein Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeteiligung. Da die Standards in der Gemeinde Rietheim-Weilheim durch die Neubauten sowie den höheren Personalschlüssel bei den Erzieherinnen hoch sind, reichen die vorgeschlagenen Beträge für einen Kostendeckungrad von 20 Prozent nicht aus.

Gleichzeitig stehe in Rietheim-Weilheim noch die weitere Annäherung der Elternbeiträge für die Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren an die Empfehlung des Gemeindetages an. Die weitere Annäherung sei in der Trägerkonferenz am 25. Mai 2023 mit Vertretern der evangelischen Kirchengemeinde, den Kindergartenleitungen und Elternvertretern vorbesprochen worden. In dieser Trägerkonferenz kam man zu der Empfehlung, aufgrund der Erhöhung von 8,5 Prozent einen weiteren zusätzlichen Zwischenschritt einzulegen. 

Es werde empfohlen, den Elternbeitrag wie in der Drucksache dargestellt festzulegen.

 

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgende Beschlüsse:

  1. Die Elternbeiträge werden in Übereinkunft mit der evangelischen Kirchengemeinde Rietheim gemäß den in der Anlage 1 zur Drucksache dargestellten Beträgen in den Kindergärten in Rietheim und Weilheim mit 11 Monatsraten erhoben.
  2. Wenn ein Kind zum dritten Mal innerhalb eines Monats zu spät abgeholt wird, erhebt der jeweilige Träger für das Kindergartenjahr 2023/2024 einen Zuschlag in Höhe von 30,00 Euro.

TOP 10 Beratung und Beschluss über die Anpassung der Elternbeiträge für die "verlässliche Grundschule" und die "flexible Nachmittagsbetreuung" für das Schuljahr 2023/2024

Bürgermeister Cramer von Clausbruch teilte mit, dass die Gebühren sich an die derzeitigen Kindergartengebühren anlehnen. Folglich würden auch die Elternbeiträge für die Betreuungsformen entsprechend angepasst.

Zudem informierte er, dass dieses Jahr die Anmeldezahlen weit über der Zahl der vorhandenen Plätze lag und deshalb zahlreiche Absagen getätigt werden mussten. Um im kommenden Jahr mehr Plätze anbieten zu können, werde vorgeschlagen bei der kommenden Mittelanmeldung für den Haushaltsplan ausreichend Mittel einzuplanen, um das Angebot für mehr Kinder zu schaffen. Hierdurch werde es vorübergehend Einschränkungen geben müssen bezüglich der Qualität des Angebotes, sei es im Bereich der Hausaufgabenbetreuung oder auch der angebotenen Räumlichkeiten.

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

  1.  Die Elternbeiträge für die „Verlässliche Grundschule“ werden entsprechend dem oben aufgeführten Vorschlag der Verwaltung angepasst und die Benutzungsordnung entsprechend geändert.
  2. Die Elternbeiträge für die „flexible Nachmittagsbetreuung“ werden entsprechend dem oben aufgeführten Vorschlag der Verwaltung angepasst und die Benutzungsordnung entsprechend geändert.
  3. In der kommenden Mittelanmeldung werden Mittel für die Erhöhung der Anzahl der Plätze vorgesehen unter der Einschränkung einer vorübergehend sinkenden Qualität bezüglich des Angebotes und der Räumlichkeiten.

TOP 11 Bekanntgaben unter anderem von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen sowie Verschiedenes

Blitzer auf Rußberg

Bürgermeister Cramer von Clausbruch berichtete, dass die Anlage zur Messung von Geschwindigkeitsdaten auf dem Rußberg aufgestellt wurde.

Das Landratsamt sei gebeten worden, die Geschwindigkeit zu kontrollieren.

 

Steigung auf Rußberg

Bürgermeister Cramer von Clausbruch beantwortete eine Anfrage aus dem Gemeinderat. Die Steigung auf der Langen Steige Richtung Rußberg werde durchschnittlich berechnet und nicht in einzelnen Abschnitten separat ausgewiesen. Sie betrage im Mittel 20 %.

 

Friedhof Rietheim Bäume

Bürgermeister Cramer von Clausbruch beantwortete eine Anfrage aus dem Gemeinderat. Sollten Bäume auf dem Friedhof in Rietheim dieses Jahr nicht anwachsen, so würden sie nächstes Jahr neu gesetzt. Es gebe eine Gewährleistungspflicht der Gartenbaufirma.

 

Friedhof Rietheim Brunnen

Bürgermeister Cramer von Clausbruch beantwortete eine Anfrage aus dem Gemeinderat. Der zweite Brunnen auf dem Friedhof in Rietheim könne noch nicht in Betrieb genommen werden. Der Abfluss würde mit Kanälen bei der Kirche zusammenhängen und diese müssten erst gereinigt werden.

 

Spielplatz Am Bol

Bürgermeister Cramer von Clausbruch beantwortete eine Anfrage aus dem Gemeinderat. Am Bol sei kein eigener Spielplatz geplant, da am Vereinsgelände des TB Weilheim fußläufig ein schöner Spielplatz vorhanden sei. Alle weiteren Spielplätze seinen inzwischen auch gerichtet.

 

Netzübergabepunkt NetzeBW Bulzingen

Bürgermeister Cramer von Clausbruch berichtete, dass ab 10. Juli 2023 für insgesamt acht Wochen der Netzübergabepunkt in Bulzingen gebaut werde und im Zuge dessen Straßenbauarbeiten ab Heuchen auf und neben der Bulzinger Straße stattfinden. Er bittet die Bevölkerung um Beachtung.

 

Wasserentnahme und Waldbrandgefahr

Bürgermeister Cramer von Clausbruch berichtete, die Verwaltung rechne mit einer Allgemeinverfügung des Landkreises zum Verbot der Wasserentnahme und des Grillens im öffentlichen Raum. Wo nötig, wird die Gemeinde eigene Regelungen treffen und bittet die Bevölkerung um Beachtung.

 

Pachtvertrag PV Freiflächen Rußberg

Bürgermeister Cramer von Clausbruch berichtete, dass mit Uwe Marquardt ein Vertrag bezüglich der Photovoltaikanlage ausgehandelt wurde und nun abgeschlossen werden kann.

 

Schmidten Geruchsproblematik 

Kämmerer Karl berichtete, dass inzwischen eine Lösung für die Geruchsentwicklung im Bereich Schmidten gefunden werden konnte. Die Lösung wurde bereits mehrfach getestet und in anderen Kommunen so verwendet. Es werden Mittel zugegeben, diese sind bei Peter Marquardt eingelagert. Die Mehrkosten gehen zu Lasten der Allgemeinheit.

 

Geschwindigkeitskontrollen innerorts

Ein Gemeinderat regt Geschwindigkeitskontrollen innerorts an und würde dafür auch sein Grundstück zur Verfügung stellen.

Bürgermeister Cramer von Clausbruch berichtet, dass die Kontrollen bereits aktuell stattfinden würden und auch die nächsten Wochen.

 

Handyempfang Rußberg

Aus der Mitte des Gemeinderates wird über schlechte Netzabdeckung auf dem Rußberg berichtet. Die Frage sei, ob beim Bau der Freiflächen-PV dort ein Sendemast möglich wäre.

Bürgermeister Cramer von Clausbruch sagte eine Rücksprache mit Bürgermeisterin Burgbacher aus Dürbheim und Bürgermeister Schellenberg aus Wurmlingen zu.